Gemeindeleben
14.5.2019
Von vorOrt.news

Tutzinger Asylhelfer starten Online-Petitionen

Unterstützerkreis wirft Ausländerbehörde im Landratsamt „verfehlte Genehmigungspolitik‘“ vor

Zu zwei Online-Petitionen ruft der Ökumenische Unterstützerkreis Tutzing die Bevölkerung auf:

https://www.openpetition.de/petition/online/asylbewerber-im-landkreis-starnberg-sollen-arbeiten-duerfen

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Erloschen: Genehmigung einer Beschäftigung für einen Flüchtling, der in einem Tutzinger Gastronomiebetrieb bei Chefs und Kollegen wie Kunden gleichermaßen beliebt war

Der Unterstützerkreis wirft der Ausländerbehörde im Landratsamt Starnberg „verfehlte Genehmigungspolitik“ vor. Dies entspreche noch nicht einmal der aktuellen bayerischen Politik, kritisieren die Verantwortlichen des Unterstützerkreises. Denn nach Aussagen des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann und der Landtagsabgeordneten Dr. Ute Eiling Hütig (beide CSU) sollten Asylhelfer das Ziel verfolgen, Geflüchtete vermehrt in Arbeit zu bringen. Dennoch würden die Hürden dagegen im Landratsamt Starnberg nicht abgebaut: „Für Genehmigungen gelten nach wie vor Hindernisse, die sich in der Praxis kaum überwinden lassen“, so der Unterstützerkreis, der hierfür eine Reihe von Beispielen nennt.

Die Bedingungen für die Betreuung von Asylbewerbern im Landkreis Starnberg verschlechterten sich seit mehr als einem Jahr dramatisch, kritisiert der Unterstützerkreis: "Wir brauchen starke Verbesserungen, vor allem in Bezug auf die Zugangsbedingungen zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber, wenn das Leben in unseren Unterkünften nicht ernsthafte Probleme für unsere Gemeinden und menschliches Leid für alle Betroffenen hervorrufen sollen."

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Unterstützerkreis fordert von Landrat Roth Liberalisierung der Genehmigungspolitik

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Harte Vorwürfe hat der Tutzinger Unterstützerkreis schon Mitte 2018 vorgebracht. und dafür sogar einen Flyer erstellt

Der politische Arbeitskreis des Ökumenischen Unterstützerkreises Tutzing betreibt deshalb nach eigenen Angaben eine an die Öffentlichkeit gerichtete Kampagne, die Landrat Karl Roth "in erster Linie zu einer Liberalisierung seiner Genehmigungspolitik für Beschäftigungserlaubnisse bewegen" soll.

Dass Geflüchtete oft nicht arbeiten dürften, ist für die Tutzinger Asylhelfer keine Option: „Die damit verbundenen Lasten für unsere Gesellschaft und unser Land halten wir für horrend.“ Die Barrieren gegen Arbeitsgenehmigungen müssten deshalb abgebaut werden, fordert die Unterstützerkreis.

Keine Verbesserung bringt nach Überzeugung des Unterstützerkreises das derzeit diskutierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Verbindung mit dem Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung. Denn im aktuellen Entwurf des Gesetzes stünden Anforderungen für Arbeitsbewilligungen, die von den meisten Geflüchteten mit abgelehntem Asylantrag nicht erfüllt werden könnten: „Arbeit bleibt für sie damit vollkommen unerreichbar.“

Das sei eine Verschlechterung gegenüber heute, da die Ausländerbehörden zumindest ein Ermessen hätten. Wenn das neue Migrationsgesetz in der heutigen Fassung verabschiedet werde, schwänden dazu die Möglichkeiten. Deshalb müsse dieses Gesetz verbessert werden.

Mit einer zweiten Petition plädiert der Unterstützerkreis für den so genannten "Spurwechsel", der in Deutschland lebenden, aber abgelehnten Asylbewerbern den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern soll, indem sie Asylrecht in ein neues Einwanderungsrecht wechseln können.

Im Wortlaut: Pressemitteilung zum Thema „Arbeit für Geflüchtete“

Verfasser: Politischer Arbeitskreis des Ökumenischen Unterstützerkreises Tutzing, Mai 2019
Gaby Dannert, Arbeitskreis Politik
Dr. Georg Strasser, Arbeitskreis Politik sowie Fachteam Arbeit im Landkreis Starnberg
Claudia Steinke, Koordinatorin des Ökumenischen Unterstützerkreises Tutzing

Der Ökumenische Unterstützerkreis Tutzing möchte Landrat Roth und die entsprechenden Fachabteilungen zu einer Änderung ihrer Politik in Sachen Arbeitsgenehmigungen für Geflüchtete bewegen. Wir wenden uns deshalb an die Öffentlichkeit und rufen zur Unterzeichnung einer Online-Petition auf
( https://www.openpetition.de/petition/online/asylbewerber-im-landkreis-starnberg-sollen-arbeiten-duerfen ). Die gesammelten Unterschriften sollen Ende Juli dem Landrat übergeben werden.
In der Petition wollen wir über ernste Probleme in der Betreuung der Geflüchteten aufklären und zur Abstellung der Ursachen aufrufen. Diese Ursachen liegen im Wesentlichen in einer verfehlten Genehmigungspolitik der Ausländerbehörde im Landratsamt.
Dies entspricht nicht einmal der aktuellen bayerischen Politik. Denn nach Aussage von Innenminister Herrmann und unserer Landtagsabgeordneten Frau Dr. Eiling Hütig sollen Asylhelfer das Ziel verfolgen, Geflüchtete vermehrt in Arbeit zu bringen. Dennoch werden die Hürden dagegen im Landratsamt Starnberg nicht abgebaut. Für Genehmigungen gelten nach wie vor Hindernisse, die sich in der Praxis kaum überwinden lassen.
Es werden Anforderungen an die Identitätsklärung gestellt, die in der Arbeitspraxis deutscher Betriebe keinerlei Rolle spielen.
Es wird keine Frist zur Bearbeitung von Anträgen zugesagt, worauf sich bei uns kein Unternehmen einstellen kann.
Es werden Sprachkenntnisse gefordert, die weit über die Bedarfe der Arbeitgeber hinausgehen. Nach eigenen Angaben des Landratsamtes soll es der Normalfall bleiben, dass Geflüchtete ohne positiven Ausgang des Asylverfahrens NICHT arbeiten.
In der Integrationsarbeit vor Ort bringt all dies erhebliche Probleme.
Ehrenamtliche Helfer verlieren das Interesse an der Arbeitsvermittlung.
Unternehmen hören auf, mit Geflüchteten als Arbeitnehmer zu rechnen.
Geflüchtete in den Unterkünften des Landkreises verlieren jede Perspektive und entwickeln Verhaltensweisen, die für sie selbst und uns zur Belastung werden können.
All das verschlingt unsere Sozialleistungen, anstatt dass Geflüchtete zum Wohlstand bei uns beitragen können.
All diese Probleme gewinnen enorme Bedeutung dadurch, dass auf ein abgelehntes Asylverfahren in aller Regel keine Abschiebung erfolgen kann. Die Herkunftsländer verlangen zur Ausstellung von Reisedokumenten Papiere von den Geflüchteten, die diese meist nicht vorweisen können. Selbst wenn solche Papiere vorliegen, sind die Behörden der Herkunftsländer mit einer Flut von Anträgen auf die Ausstellung von Reisedokumenten heillos überfordert. Die Bearbeitung dauert teilweise Monate, wenn nicht Jahre. Die Wahrheit ist deshalb, dass Geflüchtete selbst mit abgelehntem Asylantrag für viele Jahre, wenn nicht für immer, bei uns im Land bleiben.
Dass Geflüchtete in dieser Zeit nicht arbeiten dürfen, ist für uns keine Option. Die damit verbundenen Lasten für unsere Gesellschaft und unser Land halten wir für horrend. Deshalb rufen wir dazu auf, die Barrieren gegen Arbeitsgenehmigungen abzubauen, soweit es irgend geht.
Viele Bürger meinen, das derzeit diskutierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Verbindung mit dem Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung würde eine deutliche Verbesserung bringen. Solange allerdings – wie es derzeit der Fall ist – der sogenannte SPURWECHSEL dort nicht vorgesehen wird, ist das Gegenteil der Fall. Denn im aktuellen Entwurf des Gesetzes stehen Anforderungen für Arbeitsbewilligungen, die von den meisten Geflüchteten mit abgelehntem Asylantrag nicht erfüllt werden können. Arbeit bleibt für sie damit vollkommen unerreichbar. Das ist eine Verschlechterung gegenüber heute, da die Ausländerbehörden zumindest ein Ermessen haben. Dieses wird dann nicht mehr gelten.
Der politische Arbeitskreis des Ökumenischen Unterstützerkreises startet deshalb eine zweite Online-Petition, die den Spurwechsel zum Ziel hat.
https://www.openpetition.de/petition/online/den-spurwechsel-ins-neue-migrationsgesetz-einbauen
Wir brauchen in unseren Gemeinden die Möglichkeit, Geflüchtete ohne Möglichkeit zur Abschiebung vernünftig in unsere Welt zu integrieren. Wenn das neue Migrationsgesetz in der heutigen Fassung verabschiedet wird, schwinden dazu die Möglichkeiten, obwohl viele noch vom Gegenteil überzeugt sind. Deshalb muss dieses Gesetz verbessert werden.

Die Verfasser der Pressemitteilung:

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Gaby Dannert
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Claudia. Steinke
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Dr. Georg Strasser
ID: 1853
Über den Autor

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