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Bekannte Villa auf der Kippe

Neues Baurecht im hinteren Bereich am Höhenberg abgelehnt - Überlegungen über Abbruch angedeutet

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Bleibt die Villa Thies erhalten? Ihr denkbarer Abbruch wurde zumindest schon angedeutet © L.G.

Wenige Gebäude in Tutzing wirken so typisch für den Ort wie die Villa Thies. Das hoch gelegene, von Weitem sichtbare Gründerzeit-Gebäude, das vor nicht allzu langer Zeit verkauft worden ist, scheint aber quasi auf der Kippe zu stehen.

In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde das offen angesprochen: Der neue Eigentümer habe den Abbruch für den Fall angedeutet, dass er im hinteren Bereich kein Baurecht für Wohnbebauung erhält.

Dieses beantragte Baurecht hat der Gemeinderat aber einstimmig abgelehnt. Grund: In einem Bebauungsplan aus dem Jahr 1996 ist für das Areal, auf dem die Wohnbebauung vorgesehen ist, eine Grünfläche ausgewiesen. Dabei wollen es die Gemeinderäte belassen.

Die Villa unter Denkmalschutz stellen zu lassen, war nicht gelungen. Aus diesem Grund könne auch kein Abbruchverbot erlassen werden, sagte im Gemeinderat der Verwaltungsrechtler Dr. Max Reicherzer.

Gemeinde könnte eine Erhaltungssatzung erlassen

Er sah allerdings für die Gemeinde die Möglichkeit, eine Erhaltungssatzung zu erlassen. Die Villa sei selbstverständlich ortsbildprägend, sagte Ortsplanungsreferent Wolfgang Marchner.

SoBoN soll nicht der Anlass für neues Baurecht um jeden Preis sein

Die Baupläne auf diesem Gebiet hatten zunächst als denkbarer Anwendungsfall für die „sozialgerechte Bodennutzung“ (SoBoN) gegolten. Deren Einführung ist kurz zuvor in der selben Gemeinderatssitzung beschlossen worden. Mit ihrer Hilfe soll neues Baurecht bis zur Hälfte für soziale Zwecke genutzt werden können. „Tutzinger Modell“ wird eingeführt

Da immer wieder vom dringenden Bedarf für Wohnbauflächen gesprochen wird, fragte Martin Pulfer (ÖDP) erstaunt nach, weshalb nun in diesem Fall nicht die Chance ergriffen wird, über die SoBoN zu erschwinglichem Baugrund zu kommen.

Andere Gemeinderäte wollten in der SoBoN keinen Grund für Baurecht quasi um jeden Preis sehen. Für Änderungen eines Bebauungsplans sollte die SoBoN kein Anlass sein, sagte Dr. Heinrich Reiter (Freie Wähler). Andere Grundeigentümer würden dann seiner Meinung nach nachziehen: „Dann verändert sich das komplette Areal.“ Andere Räte äußerten sich ähnlich.

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Von Weitem sichtbar: die "Villa Thies", hier von der Bahnhofstraße aus © L.G.

Beim Seehof kein Wort zur sozialgerechten Bodennutzung

Mit keinem Wort erwähnt wurde das Thema SoBoN auch bei einem für das Seehof-Gelände beantragten recht großen neuen Wohngebäude. Eigentlich soll die sozialgerechte Bodennutzung in jedem Fall eines neu zu schaffenden Baurechts in Tutzing angewandt werden - im Innenbereich genauso wie im Außenbereich. Beim Seehof geht es um das Baurecht für Wohnnutzung. Bisher ist dort baurechtlich ein Sondergebiet Hotel ausgewiesen. Ob die SoBoN im Fall einer Umwandlung von Baurecht nicht gelten soll, wurde im Gemeinderat nicht angesprochen. Die geplante Wohnbebauung wurde schließlich aus anderen Gründen abgelehnt. Seehof-Wohnbebauung abgelehnt

Im Fall der Villa Thies warnte Reiter vor einem Schnellschuss, sonst könne sich in dem betreffenden Gebiet in den nächsten Jahren viel ändern. Dr. Wolfgang Behrens-Ramberg (Tutzinger Liste) verwies auch darauf, dass die planerischen Ziele für den schützenswerten Baumbestand unverändert gültig seien.

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Quelle Titelbild: L.G.
ID: 941
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