Das ist eine interessante Konstellation heute Abend im Tutzinger Gemeinderat: Er befasst sich zum einen mit der „sozialgerechten Bodennutzung“ und zum anderen mit einer geplanten Wohnbebauung auf dem Seehof-Gelände.
Das neue Modell der sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) soll neues Baurecht mit einem ansehnlichen sozialen Anteil versehen: Wer neues Baurecht erhält, soll davon bis zu 50 Prozent zur Verfügung stellen, damit auch finanziell nicht so gut gepolsterte Menschen einigermaßen erschwinglich wohnen können. Start in Diemendorf Sollte nun auf dem Seehof-Gelände tatsächlich statt der bisher festgelegten Hotelnutzung eine Wohnbebauung zugelassen werden - Seehof-Eigentümer will Wohngebäude -, dann würde damit neues Baurecht geschaffen. Und damit könnte dieses Projekt ein Anwendungsfall für die vorgesehene neue „SoBoN“ sein. Konsequenz: Ein nennenswerter Teil des offenbar recht groß geplanten neuen Wohngebäudes auf dem Seehof-Gelände müsste dann für soziale Zwecke genutzt werden, so wie das die kommunalen Verantwortlichen auch für sehr viel kleinere Bauvorhaben von Familien wünschen, so etwa eines in Diemendorf.
Dennoch scheint es eher fraglich zu sein, dass das Seehof-Projekt zu einem der ersten SoBoN-Anwendungsfälle wird. Dabei könnte eine Rolle spielen, dass der Antrag schon vor Monaten eingereicht worden ist, über SoBoN aber erst heute ein Grundsatzbeschluss zur Debatte steht. Vielleicht wird es auch so gesehen, dass beim Seehof gar kein neues Baurecht geschaffen, sondern - möglicherweise - lediglich Baurecht A in Baurecht B umgewandelt wird.
Kommunalpolitik
3.7.2018
Seehof und SoBoN
Im Gemeinderat werden heute Abend wichtige Tutzinger Themen behandelt
Quelle Titelbild: L.G.
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