Verkehr
26.10.2023
Von vorOrt.news

Pause bei Parkregelungen im Gespräch

Aussetzung bis zum Ende der Straßensanierung umstritten - Verkehrsausschuss vertagt Entscheidung

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Eine längere Diskussion gab es am Mittwoch im Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss des Tutzinger Gemeinderats über die Parkregelungen während der Straßensanierung an der Hauptstraße. Der Arbeitskreis Mobilität des Gemeinderats hatte eine Entscheidung darüber angeregt, ob die so genannte Parkraumbewirtschaftung während der Sanierung der Hauptstraße ausgesetzt werden soll.

Einen Beschluss darüber gab es noch nicht. Die Gemeinde will nun zunächst die Meinung der Aktionsgemeinschaft Tutzinger Gewerbetreibender (ATG) hierzu einholen. Das Thema wurde bis zur nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses am 28. November vertagt.

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Parkscheinautomaten in Tutzing: Ob sie vorübergehend außer Betrieb genommen werden sollen, ist umstritten © L.G.
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Parkgebührenverordnung müsste vorübergehend außer Kraft gesetzt werden

Die Auffassungen im Ausschuss waren am Mittwoch unterschiedlich. Einige der Kommunalpolitiker plädierte für eine vorübergehende Aussetzung der Parkregelungen, um so der Bevölkerung ein Signal zu geben, dass man in der Zeit der Belastungen durch die Straßenarbeiten so weit wie möglich zu helfen versuche. Es schien sich aber eine Mehrheit gegen die Aussetzung abzuzeichnen.

Dabei machten sich schon vorab geäußerte Bedenken bemerkbar. So hatte die Gemeindeverwaltung darauf hingewiesen, dass die bestehende Parkgebührenverordnung zu diesem Zweck vorübergehend außer Kraft gesetzt werden müsse. Außerdem müssten die bestehenden verkehrsrechtlichen Anordnungen aufgehoben und neue Anordnungen erlassen werden. Die aktuell bestehende Beschilderung müsse entfernt, die Parkscheinautomaten müssten außer Betrieb genommen werden. Damit eine Regelung für den ruhenden Verkehr bestehen bleibe, müssten neue Schilder beschafft und aufgestellt werden. Und nach dem Ende der Straßensanierung müsse alles erneut aufgehoben und neu erlassen werden. Auch auf die damit verbundenen Kosten wurde verwiesen.

Auf eine Parkgebührenpflicht an der Hauptstraße war wegen der Straßensanierung vorerst ohnehin verzichtet worden. Dort gibt es zurzeit auch keine Parkkontrollen.

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Auf Parkgebühren wurde an der Hauptstraße wegen der Straßensanierung vorerst verzichtet (links). Ohne Gebühren ist das Parken auch unterhalb der Wiese beim Rathaus erlaubt (rechts).

Das Parkproblem oder die Frage, „ob sich die Leute überhaupt nach Tutzing rein trauen“

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Eine Aussetzung der Gebührenpflicht soll vor allem für den Parkplatz zwischen Greinwaldstraße und Traubinger Straße (rechts) und für den Parkplatz beim Kino (links) geprüft werden © L.G.

Eine wichtige Rolle spielte in der Diskussion die Frage, ob die Aussetzung für die gesamte Dauer der Straßensanierung gelten soll und welcher Teil der Parkraumbewirtschaftung hierfür in Betracht gezogen werden soll. In der Diskussion kristallisierte sich heraus, dass vor allem eine Aussetzung der Gebührenpflicht auf dem Parkplatz zwischen Greinwaldstraße und Traubinger Straße wie auf dem Parkplatz beim Kino als sinnvoll betrachtet wird.

Es gab auch eine Anregung, die halbstündige Gebührenfreiheit beim Parken per „Semmeltaste“ auf eine Stunde zu verlängern, was offenbar einige Geschäftsleute gewünscht hatten. Bürgermeisterin Marlene Greinwald zeigte sich nicht sicher, ob eine Aussetzung der Parkraumbewirtschaftung überhaupt im Sinn der Geschäftsleute sei. Das Parksystem sei ja auch aufgrund von Wünschen von Gewerbetreibenden entstanden, das Dauerparken vor den Läden zu verhindern.

Vor allem an der Greinwaldstraße sind aber diverse Parkplätze wegen der Baustellen-Einrichtungen für die Schulsanierung weggefallen. Für die Lehrer der Grund- und Mittelschule gibt es Parkausweise, sagte Greinwald, die ihnen zwar keinen Vorrang, aber eine längere - kostenlose - Parkmöglichkeit geben. Mit der Bitte um - kostenpflichtige - Parkausweise hatten Anwohner dagegen keinen Erfolg (siehe Kommentar unten). Nach Auffassung der Bürgermeisterin stellt das Problem aber gar nicht so sehr das Parken dar, sondern die Frage, „ob sich die Leute überhaupt nach Tutzing rein trauen“.

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An der Hauptstraße gibt es zwar keine Parkgebührenpflicht, aber man kann nicht überall parken, wo es sonst erlaubt war © L.G.
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Comments

Dass die Gemeinde sich um Parkplätze der Gewerbetreibenden sorgt ist richtig und im Sinne aller. Allerding kann man das auch nicht ganz auf die Gemeinde verlagern. Schließlich gilt die Bayrische Stellplatzverordung die regelt, dass Gewerbetreibende selbst Parkplätze entsprechend ihres Geschäftsumfanges zur Verfügung stellen müssen.

Was völliig übergangen wird sind Parkplätze für Anwohner. Nicht alle haben eine Garage. Warum gibt es keine Anwohnerparkausweise wie in anderen Gemeinden? Eine einfache Löung wäre auch ein Jahresparkschein. Den gibt es für 150 € in einigen wenigen Straßen in Tutzing. Warum gerade in diesen Straßen und nicht in allen Straßen erschließt sich mir nicht. Und ein schlüssiges belastbares Argument habe ich auch auf Rückfrage von der Gemeinde nicht bekommen.

Gleiches Recht für alle scheint nicht zu gelten.

Ich möchte daher vorschlagen,wenn es schon keine Anwohnerparkausweise gibt, diesen Jahreparkschein,als einfach und schnell umsetzbare Lösung, überall zuzulassen. Ich denke nicht dass der Ansturm so groß sein wird. Aber dem einen oder anderen sicher helfen kann.
(Bearbeitet)
Am Interessantesten ist immer das, was im Tutzinger Gemeinderat und seinen Ausschüssen und Arbeitskreisen NICHT diskutiert wird. Und das sind wieder mal die Fragen der Lastenverteilung und der Gerechtigkeit. (Fragen der Nachhaltigkeit finden hier ja ohnehin nie jemals durch irgendwen irgendeine irgendwie geartete Erörterung.)

Zuoberst liegt natürlich die Frage, warum eigentlich die Autofahrer entlastet werden sollen. Denn es handelt sich um die Gruppe der Einkäufer, die sich für die umweltschädlichste, (für andere Verkehrsteilnehmer) gefährlichste und für das Gemeinwesen teuerste Art der Mobilität entschieden haben. Und für die Gegenfinanzierung der Entlastung der Autofahrer müssten alle beitragen, also auch Fußgängern und Radfahrern, die sich für die umweltfreundlichste, ungefährlichste (nicht jedoch für sie selbst) und für das Gemeinswesen kostengünstigste Art der Fortbewegung entschieden haben. Ganz schön unlogisch, ungerecht und unökologisch oder?
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