Von vorOrt.news

Umstrittenes Rederecht in Ausschuss

Diskussionen um neue Geschäftsordnung des Gemeinderats

Rathaus1.jpg
Die Zeit vergeht: Mehr als ein Monat der neuen Periode ist vorbei, doch wichtige Entscheidungen für den neuen Gemeinderat stehen noch aus © L.G.

Am 16. Juni findet die nächste Gemeinderatssitzung statt. Es wird die dritte Sitzung der neuen Amtsperiode sein. Einige wesentliche Entscheidungen, gerade personeller Art, waren schon in der ersten Sitzung am 2. Mai getroffen worden, so die Wahl der Vizebürgermeister und die Besetzung der vier Ausschüsse. Weitere Beschlüsse stehen aber noch aus. Das betrifft zum Beispiel eine geplante neue Geschäftsordnung des Gemeinderats. Auch die Referenten für alle möglichen Sachgebiete hat das Gremium noch nicht bestellt. „Wieviel der Referent daraus macht“

Offenbar gibt es bei diesen Themen noch einigen Diskussionsbedarf. Für die neue Geschäftsordnung sei „eine Flut von Anträgen“ eingegangen, sagte Bürgermeisterin Marlene Greinwald schon in der ersten Sitzung. Etliche Anträge haben allein die Grünen eingebracht, die ihre Präsenz im Gemeinderat bei der Kommunalwahl auf vier Mandate verdoppeln konnten. Sie haben ihre Anträge auch öffentlich mitgeteilt. Unter anderem fordern sie Live-Übertragungen von Sitzungen im Internet, Bürgerfragestunden vor den Sitzungen und mehr Unterlagen für die Öffentlichkeit. Grüne wollen Gemeinderat live übertragen

Es scheint noch eine ganze Reihe weiterer Anträge zu geben. Dr. Wolfgang Behrens-Ramberg hat zu einem der umstrittenen Punkte auf der Webseite seiner Gruppe Tutzinger Liste folgendermaßen Stellung genommen: „Am meisten stört mich, dass mir als Gast eines Ausschusses, dem ich nicht angehöre, das Rederecht genommen werden soll.“ https://www.tutzinger-liste.de/blog/06-05-neuer-gemeinderat-tritt-zusammen/

Der Gemeinderat hat zu Beginn der neuen Periode eine Arbeitsgruppe gebildet, die die neue Geschäftsordnung mit diversen Änderungen vorbereiten soll. Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sind Dr. Wolfgang Behrens-Ramberg (Tutzinger Liste), Stefan Feldhütter (Freie Wähler), Dr. Thomas von Mitschke-Collande (CSU), Bernd Pfitzner (Grüne) und Georg Schuster (FDP). Zu einer zunächst angestrebten Entscheidung über die Geschäftsordnung schon in der zweiten Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai kam es nicht.

Mehr zum neuen Tutzinger Gemeinderat:

Vizebürgermeister:
Dörrenberg und Matheis Vizebürgermeister

Ausschüsse:
Besetzung der Gemeinderats-Ausschüsse

Mitglieder des neuen Tutzinger Gemeinderats:
Hohes Interesse an Tutzing

Anzeige
Hero-Banner_GRUENE_Jugend.jpg
ID: 3038
Über den Autor

vorOrt.news

Kommentar hinzufügen

Anmelden , um einen Kommentar zu hinterlassen.

Kommentare

Wer spricht, nimmt Einfluss. Wem das Rederecht entzogen wird, dem bleiben Einflussnahme und die Möglichkeit zur Gestaltung versagt. Letztlich geht es hier also um die Frage, wie weit das demokratische Prinzip der Anhörung in den Regierungsalltag hinein reichen soll, wie viel Zeit man sich für alles mögliche "Gedöns" nehmen will. Schneidiges Durchregieren spart Bürgermeisterinnen und ehrenamtlichen Räten gewiss Zeit und Kraft. Auf der anderen Seite hat Machtpolitik einen hohen Preis, der besonders in Krisenzeiten zur Auszahlung ansteht: sie zehrt das knappe Gut des Vertrauens auf. Vertrauen, das bekanntlich in kürzester Zeit zerstört ist aber nur über sehr lange Dekaden hinweg und bei bester Pflege wieder nachwächst.
(Bearbeitet)
Vielen Dank für diesen Bericht.

Gerne würden die Mitglieder des Gemeinderates auch ab und zu in den Ausschüssen zu Wort kommen, denen sie nicht angehören.
Das Geschäftsordnungsmuster des Bay. Gemeindetages sieht das (leider) nicht vor.
Jetzt ist das Muster natürlich keine absolute Vorgabe und kann bei Bedarf angepasst und ergänzt werden. Aber diesem speziellen Regelungsfall liegen Erfahrungen der Rechtsprechung zu Grunde.

Ein guter Redner bzw. eine gute Rednerin kann das abstimmungsberechtigte Gremium durchaus beeinflussen.
Aus dem Grund ist das Rederecht beispielsweise auf Ausführungen zu einem selbst eingereichten Antrag oder evtl. für einen erforderlichen Beitrag als Berater/-in in der Rolle als Referent/-in begrenzt.

Wer sich über den Inhalt des Musters und die Erläuterungen dazu informieren möchte, findet das Muster für "größere Gemeinden" hier ab Seite 136. Die Angabe "größere" bezieht sich dabei nicht auf die Bevölkerungszahl, sondern darauf, dass hier die Bildung von Ausschüssen aufgenommen wurde.
https://www.bay-gemeindetag.de/media/23180/e-version-baygt_03-2020_2003117.pdf
Der spezielle Fall mit dem versagten Rederecht steht auf Seite 151, Abschnitt V - §36 (2).
Die Erläuterungen zu den Mustern stehen ab Seite 160.