Für das Seehof-Gelände gibt es neue Bau-Überlegungen. Für die Gemeinderatssitzung am heutigen Dienstag (Beginn 19 Uhr) liegt ein Antrag der Gesellschaft „Schlosshotel Tutzing GmbH“ vor. Vorgesehen sein soll kein Hotel, sondern ein Wohngebäude, wie am Rande einer FDP-Veranstaltung für Unternehmer am Montagabend in der Gaststätte "Tutzinger Hof" zu erfahren war. Das Bauwerk soll danach etwa, wenn auch nicht ganz, die Größenordnung des früheren Seehof-Hotels erreichen. Platziert werden soll das Gebäude nach diesen Angaben im oberen Teil des Grundstücks. Auf dessen unterem, seenahen Teil scheint nach diesen Vorstellungen eine öffentliche Nutzung in Erwägung gezogen zu werden.
Als Problem dürfte sich dabei allerdings nach wie vor das Baurecht auf diesem Grundstück erweisen. Bisher müsste unverändert ein Sondergebiet Hotel festgelegt sein - eine Änderung ist jedenfalls nicht bekannt geworden. Danach dürfte das Areal eigentlich nur für ein Hotel verwendet werden. Damit stellt sich die Frage, ob der Gemeinderat an diesem Sondergebiet festhalten oder durch eine Änderung eine Wohnbebauung auf dem Seehof-Grundstück ermöglichen will. Die Meinungen im Gemeinderat scheinen in dieser Frage auseinander zu gehen.
Seit das alte Seehof-Hotel vor rund drei Jahrzehten stillgelegt worden ist, gab es immer wieder Versuche, eine Lösung für das Grundstück in bester Tutzinger Lage, nahe dem Seeufer und dem Dampfersteg, zu finden. Doch all diese Vorstöße sind gescheitert. Dabei haben kontroverse öffentliche Diskussionen bis hin zu Bürgerentscheiden eine Rolle gespielt. Seit vielen Jahren ist der Seehof ein kommunalpolitischer Dauerbrenner.
Offenkundig frustriert von den Problemen haben sich mehrere Eigentümer wieder von diesem Areal getrennt. Der Preis des Grundstücks dürfte im Lauf der Zeit kräftig gestiegen sein. Beigetragen haben dazu wohl sowohl die deutlichen Verteuerungen am Immobilienmarkt der hiesigen Region als auch die diversen Verkäufe, bei denen vermutlich jedesmal ein Gewinnzuschlag hinzukam.
Durch diese Entwicklung könnten sich nun die Tutzinger Gemeinderäte zu einer Entscheidung gedrängt sehen: Ist das Sondergebiet Hotel aufrecht zu erhalten oder nicht? Für beide Seiten lassen sich Argumente finden. Unter betriebswirtschaftlichen Aspekten wird immer wieder zu bedenken gegeben, dass die Investitionen für ein Hotel mit Einbeziehung des mittlerweile erreichten Grundstückspreises nur noch schwer refinanziert werden können. Auf der anderen Seite waren die baurechtlichen Bedingungen dem heutigen Eigentümer beim Kauf des Areals zweifellos bekannt. Der Erwerb trotz der Vorgabe eines Sondergebiets war also sein eigenes Risiko. Damit steht der Gemeinderat vor der kniffligen Frage, ob er einem Unternehmen, das eine riskante Entscheidung getroffen hat, nachträglich auf kommunalpolitischem Weg zu einem wirtschaftlichen Erfolg verhelfen soll.
Vom heutigen Eigentümer des Seehof-Areals war zumindest in der Öffentlichkeit erstaunlich lange nichts zu hören. Das erste in jüngerer Zeit publik gewordene neue Signal war ein Antrag der Schlosshotel Seehof Tutzing GmbH, mit dem sich der Gemeinerat im April dieses Jahres auf einer Klausurtagung befasst hat. Vom Seehof bis zur Tiefgarage Er soll schon länger vorgelegen haben, doch öffentlich wurde zu den Einzelheiten nichts bekannt gegeben. Bei der Gemeinderatssitzung heute soll nun ein „Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes“ eingeleitet werden. Der Antrag stammt bereits vom 8. Dezember vergangenen Jahres, wie der Einladung zu entnehmen ist. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um den Teilbebauungsplan 7 des Bebauungsplans Nummer 78 „Ortszentrum“.
Lorenz Goslich
Kommunalpolitik
3.7.2018
Seehof-Eigentümer will Wohngebäude
Gemeinderat vor schwieriger Entscheidung: Soll das Sondergebiet Hotel beibehalten werden oder nicht?
Quelle Titelbild: L.G.
Add a comment
Comments