
Bei den Infektionen mit dem Corona-Virus pendelt sich sich die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Starnberg zurzeit zwischen 50 und 60 ein (siehe blaue Linie in der Grafik). In Tutzing scheint sich die Entwicklung wieder zu beruhigen. Für heute wird ein neuer Fall gemeldet, an manchen Tagen der jüngeren Zeit waren es deutlich mehr Fälle gewesen(rote Kästen unten in der Grafik). In der Grundschule waren nach einer Mitteilung an die Eltern zu Wochenbeginn 13 Corona-Fälle bestätigt worden.
Die im Vergleich mit den Durchschnittszahlen im Landkreis derzeit höhere 7-Tage-Inzidenz hat die Gemüter erkennbar bewegt. Das äußert sich auch in den Kommentaren bei vorOrt.news (siehe unten). Sie beziehen sich besonders auf die Entscheidung der Gemeinde, doch nicht in kurzer Zeit Lüftungsgeräte für die Grund- und Mittelschule sowie für die Traubinger Grundschule anzuschaffen. Damit war ein Beschluss von Ende Juli widerrufen worden. Auf Nachfrage hat sich Bürgermeisterin Marlene Greinwald aber nach wie vor nicht von den positiven Wirkungen der Luftfilter überzeugt gezeigt, die zudem zu viel „Elektroschrott“ führen würden. Die Gemeinde will nach einer nachhaltigen Lösung Ausschau halten. Auch Ann-Kathrin Schallameier, die Rektorin der Tutzinger Grund- und Mittelschule, hat auf die langen Lieferzeiten von 40 Wochen für solche Geräte verwiesen.
Angesichts der aktuell verhältnismäßig hohen 7-Tage-Inzidenz in Tutzing neigt Bürgermeisterin Greinwald zu einer unaufgeregten Beurteilung der Lage. "Ich habe das Gefühl, das geht jetzt einen geordneten Gang", sagt sie. Auch im Landratsamt ist keine Aufgeregtheit spürbar. Auf Nachfrage von vorOrt.news wurde dort nochmals darauf hingewiesen, dass die Inzidenzwerte nicht für einzelne Gemeinden berechnet würden, sondern für Landkreise. Im Landratsamt gelte Tutzing nicht als eine wegen Corona-Häufungen besonders auffallende Gemeinde.
Selbsttests sollen schon zu Unterrichtsbeginn Verdachtfälle aufzeigen
In der Tutzinger Grund- und Mittelschule war schon in der vorigen Woche für zunächst 14 Tage Maskenpflicht angeordnet worden, auch am Sitzplatz in der Klasse. Zusätzlich ist für die Schülerinnen und Schüler aller Grundschul-Klassen seit Dienstag ein täglicher Selbsttest in der Nase verpflichtend. Diese Regelung gilt noch bis morgen, Freitag. Durch die Selbsttests könnten unmittelbar zu Unterrichtsbeginn eventuelle Verdachtsfälle ermittelt werden, erklärt die Schulleitung. Solche Schülerinnen und Schüler, die nicht an den Selbsttests teilnehmen, müssen nach ihren Angaben täglich eine Schnelltest-Bescheinigung mitbringen. Selbsttests, die daheim durchgeführt würden, könnten nicht akzeptiert werden. Die Schulleitung habe selbst keine Befugnis, eine Quarantäne anzuordnen. Sie fordert die Eltern und Erziehungsberechtigten auf, ein positives Testergebnis oder einen Verdachtsfall unverzüglich der jeweiligen Klassenleitung mitzuteilen.
Maßnahmen wie Quarantäne seien zweifellos für die betroffenen Menschen schwierig, sagt Bürgermeisterinm Greinwald. Doch das alles sei nicht in der Verantwortung der Gemeinde, sondern des Staates. „Manchmal würde ich mir wünschen, dass es in Deutschland einheitlich gemacht würde“, sagt die Bürgermeisterin und fügt hinzu: „Ich habe die Hoffnung, dass niemand schwer erkrankt.“ Die Corona-Tests sollten nach ihrer Meinung lieber nicht bezahlt werden müssen.
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Kommentare
Und das Bay. Föderprogramm gibt es auch nicht erst seit gestern.
Aber verpasste Chancen sind nun mal verpasste Chancen.
Blick nach vorn:
Was hat bitte unsere Gemeinde konkret vor, wenn sie von "nachhaltigeren Lösungen" spricht?
mit Ihrem Kommentar vom 13.10. liegen Sie mal wieder völlig richtig! Den Nagel auf den Kopf getroffen! Wunderbar!
Man könnte sich totlachen, wenn es nicht so traurig wäre!
In Ihrer sehr anschaulichen Grafik scheint mir der Verlauf der blauen Linie für den LKR STA spätestens ab dem 8. Oktober erkennbar zu weit oben zu verlaufen. Das passt nicht zu den vom RKI und vom LRA STA veröffentlichten Werten.
Beispielsweise:
-> am 8.10 = 76,1
-> am 12.10 = 55,6
-> heute am 13.10 = 51,2
Bitte überprüfen. Danke.
Wer wissen möchte, wie es weitergeht, suche bitte Tutzings wunderbare Bücherei auf und lese dort im Untergeschoss, gleich hinter der Treppe, in den so zeitlosen wie visionären Meisterwerken von René Goscinny und Albert Uderzo nach. Da findet sich alles, was man im Leben über Ignoranz, Dekadenz, Macht und Ohnmacht, Dummheit und Größe, Verantwortung und Gleichgültigkeit, und nicht zuletzt auch über die Zubereitung von Zaubertränken mit und ohne Wirkung wissen muss.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/mobile-luftfilter-werden-knapp-101.html?xing_share=news
"... wo nicht ausreichend gelüftet werden kann, helfen kontinuierlich betriebene, einfache Zu- und Abluftanlagen oder mobile Luftreiniger, die Virenlast im Raum ebenfalls in einer Größenordnung von bis zu 90 Prozent zu reduzieren."
90 Prozent Reduzierung der Virenlast sind eine Hausnummer, weshalb Ihre Aussage, die Wirksamkeit von Luftreinigern sei äußerst fragwürdig, laut UBA definitiv falsch ist. Auch Ihr Lärmargument steht auf tönernen Füßen. Die von Ihnen genannten 32-67 dB(A) Schalldruck werden abhängig von der Umgebungssituation unterschiedlich wahrgenommen. Es macht für das Ohr einen Unterschied, von welchem Charakter das Geräusch ist (gleichförmig oder wechselnd, brummend oder kreischen usw.) und wie die akustische Situation in der Umgebung beschaffen ist. In der Sakristei hört sich das Lüftergeräusch anders an als neben einer Hauptverkehrsstraße. Und Klassenzimmer weisen in der typischen Unterrichtssituation ohnedies einen hohen Geräuschpegel von 60 bis 80 dB(A) auf, so dass es zu ausgeprägten Maskierungseffekten kommt. Absehbar dürfte die subjektive Belästigung durch das konstante Lüftergeräusch in der realen Unterrichtspraxis niedrig ausfallen. Abgesehen davon, dass sich durch Schallabsorber, Wandbehänge und Teppiche wirksam dagegen vorgehen ließe. Der Umstand teilweise extrem lauter Klassenzimmer (glatte Böden und Wände aus reflektierenden Materialien) wird schon seit Jahrzehnten von Lehrern, Schülern und natürlich auch von Eltern beklagt. Hätte man da früher was dran gemacht, gäbe es dieses Nebenproblem jetzt nicht.
Die Schlussfolgerung ist jedenfalls klar: Eine nicht ganz perfekte Lösung ist erheblich besser als die reihenweise Infektion von Kindern, die derzeit altersbedingt nicht geimpft werden können. Und diese nicht ganz perfekte Lösung wäre zudem ein Beitrag, um die mittelbare Ansteckung der Familien dieser Schüler zu verhindern. Nicht-Handeln ist in diesem Fall schlichtweg fahrlässig und unverantwortlich.
Zu den Luftreinigern kann ich nur meine Meinung (die von Berufswegen auf fachlicher Basis beruht) wieder geben:
1. Die Wirksamkeit der Luftreiniger ist äußerst fragwürdig. Die Luft wird lediglich im Raum umgewälzt und (wenn es ideal läuft) die Konzentration der Viren/Bakterien reduziert. Die "schlechte" Luft bleibt trotzdem erhalten. Lösen kann man das - wie von Frau Eisenmann geschrieben - nur mit zentralen oder dezentralen Lüftungsanlagen. Oder eben Fenster auf zur Stoßlüftung. Der CO2-Warner dient hier als gute "Alarmeinrichtung".
2. Hat bei den ganzen Diskussionen schon mal jemand an die Lärmentwicklung gedacht?
Ich hab mir jetzt mal ein paar Datenblätter dieser Luftreiniger angeschaut: Schallpegel je nach Stufe zw. 32-67 dB(A)
Jetzt wird das Gerät in Stufe 1 wohl nicht seinen erwarteten Zweck erfüllen, wenn im Klassenzimmer 25 Kinder sitzen... Bei Stufe 5 (der vorletzten sind es dann schon 57dB(A).
Haustechnische Anlagen z.B. Lüftungsanlagen werden i.d.R. mit einem Schallpegel von ca. 30 dB(A) und darunter ausgelegt. Jetzt wenn man bedenkt, dass 10dB(A) zusätzlich eine Verdoppelung der empfundenen Lautstärke bedeutet, kann man sich ausmalen, dass es hier ganz schön bläst...
Bei meiner letzten Schulführung, die ich anlässlich eines Klassentreffens erleben durfte wurde mir vom Hausmeister erzählt, dass nun alle Holztische/-Stühle aus den Klassenzimmer verbannt wurden. Der Grund: Kinder haben vermehrt Hörprobleme, das Knarzen des Holzes führt dabei zu Ablenkungen und weiterer Hörschädigung. (Den Satz nahm ich aber auch sehr mit Schmunzeln zur Kenntnis ...).
Vielleicht ist das aber auch ein Hinweis, ob man sich durch die Installation nicht gleich das nächste Problem ins Haus holt, denn die Luftreiniger sind sicher lauter als ein knarzender Holzstuhl...
2. Zu Beginn der Pandemie war keine Maßnahme in ihren Auswirkungen zu teuer und in ihren Effekten zu vage: sie wurde ergriffen, weil im Zweifelsfall lieber zu viel getan werden sollte als zu wenig. Und das war auch gut so. Dieses Prinzip wird jetzt über den Haufen geworfen, interessanterweise genau dann, wenn es um Anschaffungen geht, die den Alltag der Kinder absichern. Zufall?
Nein, gewiss kein Zufall. Die im übrigen natürlich viel zu spät getroffene Entscheidung des Gemeinderats zeigt jetzt, und die Entwicklung war nun wirklich nicht schwer abzusehen, für welch eine skandalös gleichgültige Haltung gegenüber jungen Menschen dieses Gremium und die Bürgermeisterin stehen. Das ist ansich nichts Neues. Schlimm ist, dass wir dem noch unfassbare fünf Jahre beiwohnen und die Heranwachsenden die Folgen dessen für den Rest ihres Lebens werden tragen müssen.
Weitere Informationen: „Richtig Lüften in Schulen“
https://www.umweltbundesamt.de/themen/lueftung-lueftungsanlagen-mobile-luftreiniger-an
"Maßnahmen zum Infektionsschutz
Masken (FFP2 und medizinisch) tragen maßgeblich zur Vermeidung direkter Infektionen im Nahfeld (< 1,5 m) und zur Abschwächung der Emission virushaltiger Partikel (alle SARS-CoV-2-Varianten) in der Raumluft bei. Aktuelle Untersuchungen der Universität Bonn mit Bakteriophagen bestätigen die hohe Wirksamkeit von Masken (FFP2 und medizinisch); es wurde eine Reduzierung der infektiösen Aerosolpartikel im Raum um mehr als 99 Prozent nachgewiesen. Die nachfolgend beschriebenen Schutzmaßnahmen helfen als Ergänzung vor indirekten Infektionen, d.h. der Ausbreitung von Viren über die Raumluft.
Die nachhaltigste Maßnahme zur Verbesserung der Innenraumlufthygiene, deren Erfolg auch nach Beendigung der Pandemie anhält, ist der Einbau stationärer (= fest installierter) raumlufttechnischer (RLT)-Anlagen. Diese können als zentrale Anlagen ein Gebäude versorgen, aber auch dezentral als Einzelraumbelüftung realisiert werden. Beide Varianten sichern eine wirksame Reduzierung von Virenbelastungen, sind für Wärme- und Feuchterückgewinnung verfügbar, schonen die Energiebilanz des Gebäudes und gewährleisten einen hohen Wohlfühlkomfort im Innenraum. Einzelraumbelüftungen sind baulich rascher umzusetzen als zentrale Lüftungsanlagen. Anlässlich der Erfahrungen mit der Pandemie empfiehlt das UBA, Schulräume in Deutschland sukzessive mit RLT-Anlagen auszustatten.
Allerdings besitzen bis heute erst rund 10 Prozent der Schulen solche fest installierten Lüftungsanlagen. Zentral gesteuerte RLT-Anlagen lassen sich zudem nur mit beachtlichem baulichem und technischem Aufwand und nach bauordnungsrechtlicher Genehmigung einbauen. Das kostet wertvolle Zeit, die in der aktuellen Pandemie oft nicht zur Verfügung steht.
Neben der Einhaltung der Hygieneregeln („AHA“) bleibt daher die regelmäßige Lüftung über die Fenster die wichtigste Maßnahme zur Reduzierung der Virenmengen in der Luft sowie zur Aufrechterhaltung einer gesunden Raumluft („AHA+L“). Aktuelle Untersuchungen mit Bakteriophagen belegten auch hier, dass das Lüften gemäß den UBA-Empfehlungen die Konzentration der infektiösen Aerosolpartikel über die Dauer einer Schulstunde um etwa 90 Prozent reduziert.
Dort, wo nicht ausreichend gelüftet werden kann, helfen kontinuierlich betriebene, einfache Zu- und Abluftanlagen oder mobile Luftreiniger, die Virenlast im Raum ebenfalls in einer Größenordnung von bis zu 90 Prozent zu reduzieren.
Lüftung versus mobile Luftreiniger in Schulräumen
Das Umweltbundesamt teilt Schulräume aus innenraumhygienischer Sicht in drei Kategorien ein:
Räume mit guter Lüftungsmöglichkeit (raumlufttechnische Anlage und/oder Fenster weit zu öffnen) (Kategorie 1). Diese Voraussetzungen sind in der Mehrzahl der Schulräume gegeben.
Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt) (Kategorie 2). Erhebungen in zwei Bundesländern zufolge liegt der Anteil solcher Klassenräume bei rund 15 bis 25 Prozent.
Nicht zu belüftende Räume (Kategorie 3).
In Räumen der Kategorie 1 ist der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte nicht notwendig, wenn der erforderliche Luftwechsel von mindestens 3 pro Stunde entweder durch regelmäßiges Stoß- und Querlüften oder durch raumlufttechnische Anlagen gewährleistet wird. Bestehen Zweifel, kann der Lüftungserfolg zweckmäßig durch CO2-Messungen im Klassenraum überprüft werden. Kann die CO2-Konzentration während einer Unterrichtsstunde im Mittel bei 1000 ppm oder kleiner gehalten werden, dann ist der Raum ausreichend belüftbar (Kategorie 1). Die gleichzeitige Anwendung von Lüftung und der Einhaltung der AHA-Regeln ist aus innenraumhygienischer Sicht umfassend und ausreichend für den Infektionsschutz gegenüber dem Corona-Virus. Modellrechnungen zufolge lässt sich mit mobilen Luftreinigern in Räumen der Kategorie 1 ein Zusatznutzen hinsichtlich der Reduzierung der Virenlast erzielen, insbesondere wenn die vom UBA empfohlene Lüftung und die Befolgung der AHA-Regeln nicht konsequent umgesetzt wird. Aufgrund der vielfältigen Einflussfaktoren (z.B. Gerätetyp, Aufstellungsbedingungen, Luftzirkulation, Umsetzung der Lüftungs- und AHA-Regeln) lässt sich diese Virenlastreduktion nicht exakt quantifizieren. Dies zeigt sich auch mit Blick auf die hinsichtlich der Methoden und Ergebnissen heterogene aktuelle Studienlage.
Weitere Informationen: „Richtig Lüften in Schulen“
https://www.umweltbundesamt.de/themen/lueftung-lueftungsanlagen-mobile-luftreiniger-an
Ansonsten hilft es sicherlich nicht, gar keine Masken mehr in nicht belüfteten Klassenzimmer aufzusetzen. Vergessen wird bei der Infektion von Grundschülern leider immer noch, dass die Kinder, selber vielleicht ohne grosse Probleme, leider auch nicht immer, Personen mit einem hohen Risiko eines schweren Verlaufs anstecken können.