
Er bleibt vorerst unvollendet: Ein Mobilfunkmast an der Kirchenstraße, mit dessen Bau vor zwei Wochen begonnen wurde, kann vorerst nicht fertiggestellt werden. Für den Bau, der in der Nachbarschaft für helle Aufregung gesorgt hat, gilt vorerst weiterhin ein vom Landratsamt. Starnberg verhängter Baustopp.
Nun zieht die Angelegenheit Kreise. Am kommenden Mittwoch, dem 26. Juni, steht das Thema Mobilfunk im Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss des Tutzinger Gemeinderats auf der Tageordnung (Rathaus, Sitzungssaal, Beginn 17.30 Uhr).
Die Auffassungen über die Rechtmäßigkeit des Mastbaus an der Kirchenstraße scheinen unverändert auseinander zu gehen. Die Deutsche Funkturm, Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom, hält an ihrer Ansicht fest, sie sei mit dem Vorhaben im Recht: Als Provisorium und Ersatz für einen anderen Mobilfunkstandort an der Bahnhofstraße sei der neue Mast genehmigungsfrei. Das begründet das Unternehmen mit dem Artikel 72 der Bayerischen Bauordnung, in dem so genannte „fliegende Bauten“ geregelt werden.
Doch das Landratsamt bleibt ebenso klar bei seiner entgegengesetzten Erklärung: Der Mastbau an der Kirchenstraße wäre genehmigungspflichtig gewesen - aber eine Genehmigung habe nicht vorgelegen.
Mittlerweile häufen sich in der Bevölkerung Klagen über schlechteren Mobilfunk-Empfang. Alle Beteiligten berichten seit zwei Wochen über die Suche nach einer Alternativlösung. Das könnte bedeuten, dass der Mast an einem anderen Standort errichtet werden soll. Bisher ist dazu aber kein Ergebnis bekannt. Viele Bürger werden nun auf Neuigkeiten zu diesem Thema bei der Ausschussitzung am Dienstag hoffen.
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