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Landratsamt hält an Baustopp fest

Kreisbehörde will Rechtslage für neuen Mobilfunkmast an der Kirchenstraße prüfen

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Gestoppt: Mit dem Mast-Aufbau an der Kirchenstraße war am Dienstagabend vorerst Schluss © L.G.

Das Landratsamt Starnberg hält am Baustopp für einen Mobilfunkstandort in der Tutzinger Kirchenstraße fest. Die zuständige Deutsche Funkturm GmbH, Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom, vertritt zwar die Auffassung, dass die Aufstellung des betreffenden Mastes nicht genehmigungspflichtig sei. Grund: Es handele sich um ein Provisorium zum Ersatz eines Mobilfunkmasten an der Bahnhofstraße - und für provisorische Mobilfunkstandorte sei keine Baugenehmigung erforderlich. Mobilfunkmast: „Genehmigung nicht nötig“ Doch Barbara Beck, Sprecherin des Landratsamts, erklärte heute trotzdem klipp und klar: "Bei dem Baustopp bleibt es vorerst."

Zunächst werde nun geprüft, wie das alles rechtlich einzuordnen sei, sagte Barbara Beck. Das Landratsamt sei mit der Deutschen Funkturm in einem sehr guten Verhältnis, und man suche nach einer Lösung.

Die Deutsche Funkturm hat trotz ihrer anderen Auffassung bestätigt, dass sie den vom Landratsamt mit fehlender Genehmigung des Mastes begründeten Baustopp "aktuell" befolge. "Gleichzeitig sind wir in der Klärung mit dem Landratsamt und der Gemeinde, um eine schnellst mögliche Mobilfunkversorgung wieder herzustellen", so Benedikt Albers, Sprecher der Deutschen Funkturm.

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Quelle Titelbild: L.G.
ID: 1915
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