Zur Aufregung um den Bau eines Mobilfunkmasten in Tutzing hat jetzt die Deutsche Funkturm GmbH Stellung genommen. Die Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom widerspricht den Angaben des Landratsamts Starnberg, das einen Baustopp verhängt hatte. Die Kreisbehörde hatte dies damit begründet, dass der Mast genehmigungspflichtig sei, eine Genehmigung jedoch nicht vorliege. Die Deutsche Funkturm erklärt dagegen, ein provisorischer Mobilfunkmast, wie in diesem Fall vorgesehenen, erfordere überhaupt keine Baugenehmigung.
Einen bestehenden Mobilfunkstandort in der Bahnhofstraße habe die Deutsche Funkturm aufgrund der Umbauphase des Klinikums Tutzing zurückbauen müssen, teilt das Unternehmen mit. Ein Teil des Klinikums stehe unter Denkmalschutz und könne aus diesem Grund nicht als Ersatzstandort genutzt werden. „Wir hatten geplant, die Versorgung durch einen 30 Meter hohen provisorischen Mobilfunkmast nach geringer Ausfallzeit am gleichen Tag wiederherzustellen“, so Funkturm-Sprecher Benedikt Albers, und weiter: „Über dieses Vorhaben haben wir die Gemeinde im April informiert.“ Für einen provisorischen Mobilfunkstandort sei keine Baugenehmigung notwendig. Dennoch habe das Landratsamt Starnberg einen Baustopp erwirkt. Diesen Baustopp befolge die Deutsche Funkturm aktuell. „Gleichzeitig sind wir in der Klärung mit dem Landratsamt und der Gemeinde, um eine schnellst mögliche Mobilfunkversorgung wieder herzustellen“, so Albers.
So genannte „Provisorien“, also provisorische Mobilfunkstandorte, würden häufig eingesetzt, um kurzfristig geplante oder ungeplante Beeinträchtigungen der Mobilfunkversorgung auszugleichen, fügt Albers hinzu. Diese Standorte könnten deshalb so schnell errichtet werden, weil man keine Baugenehmigung brauche. Sie dürften dementsprechend nicht wie ein permanenter Standort gebaut werden und dürften nur für eine begrenzte Zeit in Betrieb sein, bevor sie wieder zurückgebaut würden.
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Quelle Titelbild: L.G.
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