Im Seeuferbereich ist Strukturerhaltung, nicht Verdichtung Planungsziel der Gemeinde Tutzing. Das hat ihr Bauamt in der jüngsten Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses deutlich gemacht. Aktueller Anlass war der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten an der Simone-Ferber-Straße. Der Ausschuss hat diesen Antrag einstimmig abgelehnt, weil dieses Vorhaben als nicht mit den Planungszielen vereinbar betrachtet wurde.
Es soll beim villenartigen Gebietscharakter bleiben
Größere villenartige Gebäude prägten den Charakter dieses Gebiets, sagte ein Mitarbeiter des Bauamts. Zumeist seien es Einfamilienhäuser. Ein oder höchstens zwei, aber nicht mehr Wohneinheiten hält das Bauamt in diesem ufernahen Bereich für möglich.
Problematisch an dem vorgesehenen neuen Gebäude sind nach Ansicht des Bauamts sowohl die Anzahl von vier Wohneinheiten als auch ein hoher Versiegelungsgrad in Richtung See durch eine vorgesehene 570 Quadratmeter große Tiefgarage und eine 16,50 Meter lange Tiefgaragenzufahrt. Nach dem vorgelegten Antrag sind für das Wohngebäude auf einer Grundfläche von 253 Quadratmetern zwei Vollgeschosse, eine Wandhöhe von sechs Metern und eine Firsthöhe von 8,50 Metern vorgesehen.
Bebauungsplan "Seeuferbereich" von der Hans-Albers-Straße bis zum Fischergassl
Für das gesamte Areal von der Hans-Albers-Straße im Norden der Gemeinde bis zum Fischergassl am Rand des Tutzinger Ortszentrums ist zurzeit ein Bebauungsplan „Seeuferbereich“ in Aufstellung, mit dem die Gemeinde die künftige Entwicklung in Ufernähe des Starnberger Sees regeln will. Das oberhalb des Nordbads gelegene Grundstück, für das der Vorbescheidantrag eingereicht worden war, befindet sich im „Teilbebauungsplan 3“ dieses Bebauungsplans Nummer 92 (links auf dem Bild oben).
Neben der Erhaltung der bisherigen Baustrukturen will die Gemeinde im ufernahen Bereich Sichtachsen zwischen den Gebäuden durchsetzen. Kritische Diskussionen über die Größe von Bauwerken im Seeuferbereich haben sich seit langer Zeit an Projekten neben dem Sprungleitenweg entzündet. Dort gilt derzeit eine von der Gemeinde erlassene Veränderungssperre, die die Fertigstellung eines bereits weit fortgeschrittenen Bauwerks verhindert.
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