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Neuordnung am Seeufer abgelehnt

Bebauungsplanentwurf für das Gebiet oberhalb des Freibadegeländes findet keine Mehrheit

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Der zur Debatte stehende Uferbereich vom See aus gesehen © L.G.

Das war wie ein Paukenschlag: Der Tutzinger Gemeinderat hat am Dienstag einen Entwurf für bauliche Neuordnung am Seeufer abgelehnt. Es ging vor allem um zwei Bauvorhaben oberhalb des Freibadegeländes, beim Sprungleitenweg.

Beide Projekte auf Hanggrundstücken, die jeweils mehrere tausend Quadratmeter umfassen, sind seit langem heftig umstritten, weil sie vielen Gemeinderäten zu groß erscheinen. Bei einem von ihnen laufen die Bauarbeiten schon lange, sie greifen tief in den Hang ein. Der Bau war genehmigt, doch die Bauwerber hatten nochmals, wie schon früher, einen Turm mittig in dem länglichen Gebäude beantragt, der bei den Gemeinderäten auf wenig Gegenliebe gestoßen war. Nebendran steht ein älteres Bauwerk mit einem Nebengebäude, in dem ein Schwimmbad untergebracht ist. Geplant sind in diesem Fall ein Neubau und ein Nebenbau. Beide erscheinen den Gemeinderäten zu groß, gerade der Nebenbau müsse untergeordnet sein.

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Die vorgesehenen Bauten auf den beiden Hanggrundstücken oberhalb des Seeufers (rechts) © Gemeinde Tutzing

Im Bauausschuss war kritisch von einer „Riegelwirkung“ die Rede, immer und immer wieder wurde über die Projekte diskutiert, bis der Gemeinderat endlich im Februar dieses Jahres eine Veränderungssperre für beide Flurnummern verhängt hat. Mit anderen Worten: Befristetes Bauverbot.

Seitdem liefen die Arbeiten an einem Bebauungsplanentwurf für das betreffende Gebiet. Architekt Martin Büscher hat ihn am Dienstag vorgestellt und auch eine Planskizze präsentiert, die per Beamer auf den Leinwänden des Sitzungssaals zu sehen war. Dort waren Gebäude eingezeichnet, die längst nicht mehr eine vergleichbare Breite aufwiesen wie die bestehenden und die geplanten Bauwerke. Sie wirkten eher schmal, aber dafür höher. Wie der Diskussion zu entnehmen war, sollen die Häuser nach dem Entwurf offenbar im 90-Grad-Winkel gedreht werden, so dass ihre Breitseite in West-Ost-Richtung verläuft. Zum See hin erscheinen sie damit weit schmäler.

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Sehr unterschiedliche Ansichten zum künftigen Baugeschehen am Seeufer

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Oben stillstehende Baustelle, unten parkartig angelegter Garten: Das eine der beiden Grundstücke, die für Diskussionen sorgen © L.G.

Als typisch für diesen Bereich des Seeufers bezeichnete Büscher Villen. Von vornherein war auch eine parkartige Landschaft rundherum als Ziel genannt worden. Büscher erwähnte notwendige Grünflächen zwischen den Gebäuden. Die Bauflächen würden aus diesem Grund kleiner sein als die „realen Grundstücke“ selbst. Eine solche vorgeschriebene Abfolge, abwechselnd mit Bauwerken in gewünschter Größe und Grünflächen, war offenkundig auch die Grundidee bei der im Gemeinderat vorgestellten Skizze. Dieses "System" könnte am Tutzinger Seeufer in Richtung Ortszentrum bis zum Fischergassl weiterentwickelt werden, sagte Büscher.

Die Diskussion ließ aber schnell sehr unterschiedliche Ansichten zu diesem Entwurf und generell zum künftigen Baugeschehen am Seeufer zu Tage treten. Für den Ortsplanungsreferenten Wolfgang Marchner (Bürger für Tutzing) war der Bebauungsplanentwurf „gut gemacht, um nicht zu sagen vorbildlich“. Ganz anders bewertete ihn Dr. Ernst Lindl (CSU), nämlich als „Themaverfehlung“. Von Villencharakter glaubte er nichts zu erkennen, im Gegenteil: Die eingezeichneten Gebäude sähen aus wie normale Mehrfamilienhäuser, die man überall fände. Den sonstigen Entwurf fand Stefan Feldhütter (Freie Wähler) okay, doch zu den Gebäuden in Seenähe erkundigte er sich erstaunt danach, wo da die Rechtssicherheit für die Bauherren bleibe.

Bürgermeisterin warnt vor einer "Mauer am Starnberger See"

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Bauverbot: Neben dem Sprungleitenweg geht vorerst nichts weiter © L.G.

Was den Bestandsschutz betrifft, sah der von der Gemeinde beauftragte Rechtsanwalt Volker Gronefeld aber keine Probleme. „Das ist die Steuerungsfunktion des Bebauungsplans.“ Gewiss könne die Gemeinde nicht den Abbruch eines bestehenden Gebäudes verfügen. Sie könne jedoch verfügen, dass bei bestimmten Bauwünschen der Bestand entfernt werden müsse.

Angesichts der kontroversen Debatte warnte Bürgermeisterin Marlene Greinwald (Freie Wähler): „Wenn wir alle Grundstücke in ihrer Breite bebauen, haben wir irgendwann eine Mauer am Starnberger See.“ Mit dem Entwurf habe man eine Lösung zu finden geglaubt, die der Seelage gerecht werde und Blickachsen zulasse.

Als es an die Abstimmung ging, war die Sache ziemlich offen. Sie ging recht knapp mit 9:10 aus: Bebauungsplanentwurf abgelehnt. Die Überraschung über dieses Ergebnis war etlichen Gemeinderäten anzusehen. Die Diskussionen über die Zukunft der ufernahen Bebauung dürften sich damit fortsetzen. Die Veränderungssperre gilt vorerst nach wie vor. Das bedeutet: Die aktuellen Bauplanungen dürfen zunächst weiterhin nicht realisiert werden, die große Baustelle am Sprungleitenweg steht noch auf längere Zeit still.

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Quelle Titelbild: L.G.
ID: 2333
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