Von Gemeinde Tutzing

12 Prozent der Jahresnettokaltmiete

Gemeinde Tutzing: Kein einziger Zweitwohnungssteuerfall ist verjährt. Pressemitteilung der Gemeinde Tutzing

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Jeder Betroffene erhält unkompliziert Akteneinsicht und die erforderlichen Auskünfte, betont Tutzings Bürgermeisterin Marlene Greinwald © L.G.

Die Zweitwohnungssteuer wird nach der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Tutzing (Zweitwohnungssteuersatzung) erhoben. Nach § 5 Abs. 1 beträgt die Steuer im Jahr 12 v.H. der Jahresnettokaltmiete. Für Objekte, die im Eigentum des Steuerpflichtigen stehen oder die dem Steuerpflichtigen unentgeltlich oder zu einem Entgelt unterhalb der ortsüblichen Miete überlassen sind, ist die Jahresnettokaltmiete zu schätzen. Die Gemeinde Tutzing hat hierfür ein Gutachten erstellen lassen, das ca. alle 3 Jahre angepasst wird.

Die Zweitwohnungssteuer kann und darf erst nach Erlangung der vollen Kenntnis des steuerpflichtigen Tatbestandes durch die Gemeinde festgesetzt werden. Kein einziger Zweitwohnungssteuerfall ist verjährt. Der Gemeinde ist kein Geld „durch die Lappen gegangen“, wie fälschlicherweise in einigen Presseartikeln behauptet wird. Alle Zweitwohnungssteuerfälle wurden ordnungsgemäß bearbeitet und verbeschieden.

Nachdem die Frage aufgekommen ist, ob das neu erstellte Gutachten hinsichtlich der Zweitwohnungssteuer veröffentlicht wird, kann hierzu folgendes mitgeteilt werden: Wie in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 1.6.2022 mitgeteilt, besteht nach Abklärung mit der Rechtsaufsicht keine Pflicht zur Veröffentlichung des Gutachtens zur Bemessung der Zweitwohnungssteuer. Die Gemeinde hat vor einer Veröffentlichung immer zu prüfen, ob schutzwürdige Daten Dritter veröffentlicht werden. Hierzu gehören z.B. konkret ermittelte Mietwerte für zuordenbare Wohnungen. Zudem muss die Gemeinde prüfen, ob es vertragliche Veröffentlichungshindernisse des Gutachters gibt.

Der Gutachtenersteller hat sich bereits geäußert, dass er weder einer Veröffentlichung noch einer Einsichtnahme nicht betroffener Personen zustimmt.
Des Weiteren werden die Zweitwohnungssteuerpflichtigen von uns vorab ausreichend über die Höhe der zu zahlenden Zweitwohnungssteuer informiert und haben als Betroffene natürlich auch jederzeit ein Recht auf Akteneinsicht. Es sprechen also keine Gründe dafür, das Gutachten zu veröffentlichen.

Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass wir transparent und bürgerfreundlich sind. Jeder Betroffene erhält unkompliziert Akteneinsicht und die erforderlichen Auskünfte.

Marlene Greinwald
Erste Bürgermeisterin

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https://www.merkur.de/lokales/starnberg/tutzing-ort29607/thailand-koenig-und-co-basis-fuer-tutzinger-zweitwohnungsteuer-bleibt-unklar-91598796.html
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