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„Erhaltungssatzung“ für Bahnhof mit Vorplatz

Trotz der Verkaufspläne hofft die Gemeinde das historische Ensemble bewahren zu können

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Um den Tutzinger Bahnhof und seinen Vorplatz ranken sich zurzeit allerlei Überlegungen © L.G.

Die Zukunft des Tutzinger Bahnhof und des Bahnhofsvorplatzes steht zur Debatte. Nachdem die Deutsche Bahn das Empfangsgebäude zum Verkauf angeboten hat, reagiert die Gemeinde Tutzing mit einer so genannten „Erhaltungssatzung“, die der Gemeinderat am Dienstag beschlossen hat. Ihr Ziel ist es, „das Gebäude und den Bahnhofsvorplatz weiterhin der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen zu können und das städteplanerisch und historisch bedeutsame Ensemble des Bahnhofsgebäudes mit dem Gebäude der ‚alten Post‘ zu erhalten“. Auch der Pavillon neben dem Bahnhof wird einbezogen.

Der von der Gemeinde mit dieser Angelegenheit betraute Rechtsanwalt Simon Kopp betrachtet die Erhaltungssatzung wiederum als Voraussetzung für eine „Vorkaufsrechtssatzung“, die der Gemeinderat in der selben Sitzung ebenfalls beschlossen hat. Diese Vorgehensweise soll der Gemeinde ein Vorkaufsrecht für den Bahnhof sichern, das sie laut Kopp sonst nicht hätte.

Im Bieterverfahren um den Tutzinger Bahnhof ist eine von der Deutschen Bahn gesetzte recht kurze Frist unterdessen abgelaufen, nämlich am 4. Oktober, einen Tag vor der Gemeinderatssitzung. Kaufinteressenten scheint es zu geben, doch über Ergebnisse des Bieterverfahrens ist noch nichts bekannt. Die Bahn hatte das Bahnhofsgebäude zum „Höchstgebot“ ausgeschrieben. Falls sie mit einem Kaufinteressenten handelseinig werden sollte, würde die Gemeinde bei Ausübung ihres Vorkaufsrechts in den Vertrag eintreten. Das bedeutet: Sie müsste dann selbst den angebotenen Kaufpreis bezahlen.

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