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Keine Enteignung des Gehwegs

Gemeinde Tutzing zieht Antrag zurück - Grund: Bei Entschädigung heutige Baulandpreise erwartet

Ist das der Schlussstrich beim jahrelangen Streit um den Gehweg an der Oskar-Schüler-Straße? Die Gemeinde Tutzing hat einen von ihr vor längerer Zeit gestellten Antrag auf Enteignung zurückgenommen, wie sie heute mitgeteilt hat. Sie begründet dies mit der zu erwartenden Höhe der Entschädigung, für die wohl Baulandpreise von heute festgesetzt würden. Der Gemeinderat sei nicht bereit die Gemeinde mit einer derartigen Entschädigung und weiteren Aufwendungen für nachfolgende Rechtsstreitigkeiten zu belasten.

Der Gehweg vor dem Haus des früheren Tutzinger Bürgermeisters Dr. Stephan Wanner und seiner Frau Dr. Beatrice Rösch-Wanner ist seit Jahren gesperrt. Wanner und seine Frau haben dies damit begründet, dass die Gemeinde Tutzing den Grund, der privat sei, über lange Zeit für öffentliche Zwecke genutzt habe, ohne dafür eine Erlaubnis gehabt zu haben. Der Streit reicht bis vor die Bürgermeister-Zeit von Wanner (2008-2014) zurück.

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Gesperrter Gehweg: Fußgänger müssen auf die andere Straßenseite © L.G.
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Die Mitteilung der Gemeinde Tutzing im Wortlaut:

„Das Grundstück Fl.Nr. 422/51 der Gemarkung Tutzing mit einer Grundfläche von 65 qm wird seit seiner Herstellung vor über fünfzig Jahren als Gehweg entlang der Oskar Schüler Straße öffentlich genutzt. Verhandlungen der Gemeinde mit der Grundstückseigentümerin über einen Erwerb des Grundstücks sind ohne Erfolg geblieben. In dem von der Gemeinde Tutzing daraufhin beantragten Enteignungsverfahren konnte die Gemeinde Tutzing einen positiven Abschluss erwarten. Sie musste aber zur Kenntnis nehmen, dass aller Voraussicht nach in einem Enteignungsbeschluss die Entschädigung für das Wegegrundstück nach Baulandpreisen von heute festgesetzt werden würde. Der Gemeinderat ist nicht bereit , die Gemeinde Tutzing mit einer derartigen Entschädigung zu belasten und weitere Aufwendungen für nachfolgende Rechtsstreitigkeiten betreffend das Grundstück Fl.Nr. 422/51 der Gemarkung Tutzing in den Gemeindehaushalt einzustellen. Er hat deshalb am 12. März 2019 beschlossen, den Enteignungsantrag zurückzunehmen. Dies ist in der Zwischenzeit erfolgt."

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Quelle Titelbild: L.G.
ID: 1715
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