Gemeindeleben
17.11.2017
Von vorOrt.news

Arbeiten am Gehweg vor Wanners Haus

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Hier ist Schluss: Der öffentliche Gehweg endet vor Wanners Haus © L.G.

Am Gehweg in der Oskar-Schüler-Straße tut sich was. In dem für viele Diskussionen sorgenden abgesperrten Teil von Ex-Bürgermeister Stephan Wanner sind Bauarbeiten aufgefallen. Wir haben uns erkundigt, was dahintersteckt.

Ein Teil des Grundes längs des Hauses wird gepflastert, sagt Wanner dazu. Dort würden Autostellflächen angelegt, die er für seine Rechtsanwaltskanzlei benötige und die es früher schon für die Zahnarztpraxis seines Schwiegervaters Georg Rösch gegeben habe. Auf öffentlichem Grund? Das bestreitet er. Der betreffende Grundstücksteil sei immer privat gewesen.

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Wieviel so ein Grund wohl wert ist? © L.G.

Das Haus gehört Wanners Frau Dr. Beatrice Rösch-Wanner. Ihr Vater Georg Rösch hatte das Grundstück 1957 gekauft. 1980 war es geteilt worden. Zwischen dem - gesperrten - Gehweg und dem Haus ist nun gepflastert worden. Damals hat Beatrice Rösch-Wanner erst einen Bauzaun und später Pfosten aufgestellt sowie Schilder angebracht: „Privatgrundstück, kein Durchgang, keine Haftung“.

Auseinandersetzungen mit der Gemeinde waren die Folge. Wanner und seine Frau verlangen 1000 Euro je Quadratmeter für 65 Quadratmeter. Sie berufen sich auf 60 000 Euro Verkehrswert, den der Gutachterausschuss für den Landkreis Starnberg ermittelt habe. Die Gemeinde hatte den Wert laut Wanner 2007 auf 2500 Euro festgesetzt. Eine Einigung gab es bisher nicht, der Weg blieb bis heute gesperrt. Vor mehr als einem Jahr hat die Gemeinde ein Enteignungsverfahren angestrengt, das nach wie vor nicht abgeschlossen ist.

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Das sagt Wanner

Wanner und seine Frau behaupten, die Gemeinde Tutzing habe den Grund, der privat sei, über lange Zeit für öffentliche Zwecke genutzt, ohne dafür eine Erlaubnis gehabt zu haben. Einen Kern in dieser Argumentation bildet eine Vereinbarung von 1964, die damals Bürgermeister Peter Dreer mit Rösch getroffen habe. Danach sei der Kaufpreis per Schätzkommission oder Schätzer zu ermitteln gewesen. Bis heute habe die Gemeinde die Vereinbarung nicht erfüllt. In einem Schreiben aus dem Jahr 1975 verwies Rösch darauf, dass die Anlieger der Traubinger Straße nach seiner Kenntnis mit 70 DM je Quadratmeter entschädigt worden seien. Im Vergleich damit hielt er bei der Oskar-Schüler-Straße 80 DM je Quadratmeter für „sicherlich mehr als gerechtfertigt“.

Das sagt die Gemeinde

Die Gemeinde Tutzing will sich zu Details der Angelegenheit im Gegensatz zu Wanner nicht konkret äußern. Sie bestätigt aber, dass sie von den aktuellen Bauarbeiten informiert worden ist. Sie habe Wanner darauf hingewiesen, dass die Festsetzungen des Bebauungsplans über die bebaubaren Flächen eingehalten werden müssten und dass möglicherweise eine Genehmigung der Enteignungsbehörde einzuholen sei. Unter Hinweis auf das laufende Verfahren will die Gemeinde über weitere Aspekte keine Angaben machen. Damit bleibt vorerst unklar, ob Wanner mit seiner Behauptung recht hat, dass sich die Gemeinde nicht an die Vereinbarung gehalten hat.

"Rache" für die Abwahl? Wanner sagt "Unsinn"

Die Auseinandersetzungen mit der Gemeinde gab es schon, bevor Wanner 2008 zum Bürgermeister gewählt wurde. Auch damals hat er in dieser Angelegenheit seine Frau vertreten. Der Gehweg ist damals allerdings noch nicht abgesperrt worden. Vor der Kommunalwahl 2008 hat Wanner dieses Mandat für seine Frau dann niedergelegt, wie er sagt. Auch in seinen sechs Bürgermeister-Jahren habe er in dieser Sache nichts unternommen. „Sonst wäre der Vorwurf gekommen, es werde gemauschelt“, sagt er. Ohne Kanzlei habe er in dieser Phase auch keine Stellplätze benötigt. Nachdem er 2014 nicht wiedergewählt worden ist, hat er mit seiner Frau das Thema aber wieder angepackt. In Tutzing kursiert eine Spekulation: Wanner versuche sich zu „rächen“, weil er 2014 nicht zum Bürgermeister wiedergewählt worden ist. „Unsinn“, sagt Wanner dazu. Das eine habe mit dem anderen nichts zu tun.

Ein öffentlicher Weg werde es nicht mehr werden, sagt Wanner klipp und klar: „Der Ofen ist aus.“ Ob nicht für die Stellplätze ein anderer Ort vorstellbar wäre? „Soll die Gemeinde halt Vorschläge machen“, sagt er dazu. Klingt das etwa nach einem ersten Anzeichen von Kompromissbereitschaft? Darüber denkt er eine Weile nach, verneint es aber nicht. „Man schlägt die Tür nicht zu“, sagt er. Aber der Gehweg bleibt versperrt.

Quelle Titelbild: L.G-
ID: 158
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Kommentare

Das Haus in der Oskar-Schüler-Straße gehört Frau Rösch-Wanner, schreiben Sie. Der Beitrag aber reibt sich beharrlich an Ex-Bürgermeister Dr. Stephan Wanner. Alle Beiträge zu dieser Gehwegsperrung reiben sich sich seit Jahren nur an ihm. Korrekt ist: Dr. Wanner ist Anwalt von Frau Rösch-Wanner. Vielleicht findet sich mal ein Berichterstatter, der nicht den Anwalt eines Klienten prügelt, sondern - wenn prügeln ohne Rücksichtnahme auf eventuelle Gründe schon sein muss - den Klienten.
Helge Haaser, Passau
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