Von Lucie Vorlíčková

Albers ohne Grenzen: Fünf Gründe, warum gerade Tutzing handeln muss!

Die Autorin ist Mitinitiatorin und Pressesprecherin der Petition "Albers für alle"

Wir haben einen Appell zur Rettung des Seeufer-Kleinods für die Allgemeinheit an die politisch verantwortlichen Amtsinhaber des Landkreises Starnberg, u.a. nach Tutzing an die Erste Bürgermeisterin sowie den ehrenamtlichen Gemeinderat, gerichtet. Die vorOrt.news haben über den offenen Brief berichtetet: „Unrechtmäßige Situation seit 1975“. „Unrechtmäßige Situation seit 1975“

In der Öffentlichen Sitzung am 5. April 2022 im Buttlerhof schlug die Gemeinderätin Stefanie Knittl unter Anregungen/Verschiedenes dem Gemeinderat vor, eine Stellungnahme zugunsten der Öffnung der Albers-Villa in Garatshausen für die Allgemeinheit abzugeben (also zunächst ganz grundsätzlich und nicht unbedingt explizit zur Bürger-Petition Albers für alle!). Der Freistaat hat beim Kauf des Anwesens im Jahr 1971 u.a. notariell erklärt, es für öffentliche Erholungszwecke zu erwerben und daher auch keine Grunderwerbsteuer gezahlt. Dies ist seit rund 50 Jahren nicht geschehen und soll auch so für künftige Generationen zementiert werden: Durch den unrechtmäßigen und unangemessenen Staatsbedarf des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst an dem wertvollen Seegrundstück für die Technische Universität München.

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Abgesperrtes Seegrundstück: Die Albers-Villa ist jenseits eines Zauns nur von Weitem zu sehen © L.G.
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Albers-Anwesen eine „Angelegenheit von Feldafing“!?

Die Erste Bürgermeisterin, Frau Marlene Greinwald, lehnte es ab, dass der Gemeinderat Stellung nimmt. Dies mit dem Argument, dass das Anwesen auf Feldafinger Flur liege. Vier Ratsmitglieder schlossen sich durch Wortmeldung dieser Haltung an, fünf unterstützten dagegen das Anliegen. Dr. Thomas von Mitschke-Collande argumentierte dabei, dass es durchaus möglich sei, eine Aussage zu treffen. Er zog die Parallele zur Solidaritätsbekundung des Gemeinderats zur Aktion "Tutzing hilft im Mittelmeer". Auch das wollte die Erste Bürgermeisterin jedoch nicht gelten lassen. Gemeinderat Bernd Pfitzner empfahl den formalen Weg eines Antrags mit Formulierung eines Statements und nachfolgender Abstimmung.

Es gibt fünf gewichtige Gründe, warum sich gerade die Tutzinger Kommunalpolitik zur Causa „Albers-Anwesen“ äußern sollte:

• Die Öffnung des Seegrundstücks mit Villa und Park ist der offenkundige Bürgerwille vieler Tutzinger – kaum ein Thema hat soviel öffentliches Interesse und Unterstützung erfahren (siehe vorOrt.news, Leserbriefe Merkur und SZ, Besucher Infosprechstunden bei Albers für alle, hunderte Unterschriften und schon drei Petitionen). Das Albers-Anwesen liegt im natürlichen Lebensraum der Tutzinger - der jedenfalls nicht an einem Ortsschild endet! Den Spaziergänger am Seeufer interessiert es nicht, ob er gerade noch auf Tutzinger oder schon auf Feldafinger Terrain ist.

• Der Freistaat missachtet seit rund 50 Jahren direkt vor unserer Nase Recht und Gesetz. Die Amtsvorgänger der heutigen Tutzinger Gemeinderäte tragen nach unserer Meinung Mitverantwortung an der jetzigen Situation, da sie sich nicht auf die Einhaltung des geschlossenen Kaufvertrags gepocht haben. Der Vertragsbruch geschah nämlich im Jahr 1975, also in Tutzing! (Im Kaufvertrag hat die Gemeinde Tutzing sogar ein Begehungsrecht auf dem Anwesen verankert). Sollte man sich nicht gerade als Mitglied eines Kontrollorgans wenigstens dazu äußern, wenn der Freistaat entgegen seiner Vorbildfunktion Recht und Gesetz missachtet?

• Die Liegenschaft Hans-Albers-Weg 6 in Garatshausen befindet sich im Eigentum des Freistaats Bayern – nicht der Gemeinde Feldafing. Es wurde von bayerischen Steuergeldern – also auch der Tutzinger - erworben.

• Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Feldafing, Bernhard Sontheim, erklärt gegenüber der Presse und auch zu Bürgeranfragen regelmäßig: Feldafing ist nicht zuständig über die Nutzung des Anwesens zu entscheiden, dies ist eine Angelegenheit des Freistaats. Das Argument „Feldafinger Angelegenheit“ ist also unstrittig nicht anzuwenden, da es ja selbst der Erste Bürgermeister der Gemeinde Feldafing so bestätigt.

• Der Staatsbedarf des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst und das vorgelegte Konzept der TUM mit der Umgestaltung der „Pferdewiese“ als Park (bei ungeklärter Finanzierung) und der institutionellen Versperrung des Seegrundstücks ist unrechtmäßig. Im Hinblick auf Haushaltsgrundsätze zudem völlig unangemessen. Liegt nicht da nicht gar ein Straftatbestand vor? Die Nutzung als universitäre Übernachtungsstätte für nur neun Studierende und einen Dozenten wird jedenfalls auf Dauer ein öffentliches Ärgernis bei vielen Tutzingern darstellen und sicher zu politischer Verdrossenheit beitragen. Dies gälte es als Tutzinger Gemeinderat zu verhindern.

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Interesse für die Petiton: Zwei "Sprechstunden" haben die Tutzinger Initiatorinnen außerhalb des Albers-Anwesens veranstaltet

Albers für alle ist reines Ehrenamt ohne Eigennutz und fordert Akt der Wiedergutmachung

Schließlich wurde im Gemeinderat diskutiert, ob die Bürger-Petition Albers für alle die geeignete „Form“ habe, da es sich z.B. um keinen Verein handele. Zur Klarstellung: https://www.albersfueralle.de/ steht als reine Bürgerinitiative – im Gegensatz zu den eigennützigen Absichten des Kulturvereins Garatshausen e.V. und des deutsch-jüdischen Vereins Respect & Remember Europe e.V. – nicht dafür, eine bestimmte Art und Weise der Nutzung zu forcieren - schon gar nicht für sich selbst! Albers für alle fordert einzig die Einhaltung von Recht und Gesetz durch den Freistaat Bayern.

Die Bürger-Petition Albers für alle akzeptiert nicht
• die willkürliche und einseitige Lossagung des Freistaats von der eingegangenen vertraglichen Verpflichtung (Erwerb für öffentliche Erholungszwecke), die er durch die Nichtzahlung der Grunderwerbsteuer verbindlich übernommen hat. Damit verletzt der Freistaat den allerwichtigsten Grundsatz im Vertragsrecht: Pacta sunt servanda!
• die Verletzung des Grundsatzes der Gleichheit der Steuerpflichtigen bei der Anwendung der Steuergesetze. Der Freistaat beging ungestraft Steuerhinterziehung, da er die Grunderwerbsteuer nicht gezahlt hat – durch vorsätzliche Angabe eines falschen Verwendungszwecks.
• die Verletzung der Bayerischen Verfassung. Es gibt kein Sonderrecht der Verwaltung zur Auslegung zu Gunsten des Staates zu Lasten des Allgemeinwohls - statuiert z.B. auch in Art. 141 der Bayerischen Verfassung.
• den wiederholten Wortbruch der Staatsregierungen. Siehe Chronologie aus dem Dokumentenarchiv des Bayerischen Landtags seit 1975. https://www.albersfueralle.de/onewebmedia/Chronologie_Antra%CC%88ge_Anlage_Buch_pdf.pdf

Albers für alle steht also einzig für die rechtmäßige Öffnung des Seegrundstücks Hans-Albers-Weg 6 in Feldafing/Ortsteil Gartatshausen durch die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen (als der staatlichen Institution, die einst den Staatsbedarf angemeldet hat und für diese der Bayerische Landtag den Staatsbedarf und den Erwerb durch bayerische Steuergelder in seinen Gremien beschlossen hat) – dies als Akt der Wiedergutmachung! Albers für alle wehrt sich damit lediglich konsequent gegen den unrechtmäßigen Staatsbedarf des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst für die Technische Universität München. Warum sollte die Bürger-Petition, die lediglich auf die Erfüllung der einstigen Beschlüsse im Bayerischen Landtag und des geschlossenen Kaufvertrags pocht, eines formalen Vereins bedürfen? Bei Albers für alle haben sich zwei Bürgerinnen ehrenamtlich und initiativ dem bekundeten Willen von Hunderten von Bürgern und der an Sie mehrfach herangetragene Bitte angenommen und pochen mittels einer Bürger-Petition auf die Einhaltung von Recht und Gesetz – dies seit über 6 Monaten Arbeit in Vollzeit. Auch ist die Initiative vollständig transparent: www.albersfueralle.de. Die meisten Bürgerinitiativen sind doch üblicherweise nur lose Gruppierungen. Erst wenn die Durchsetzung des Ziels ein längerfristiges Engagement erfordert, bilden sich z.B. Vereine daraus. Dies wird jedenfalls bei Albers für alle nicht erforderlich sein, denn die Entscheidung steht unmittelbar bevor!

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