Die Entscheidung in Sachen Albers-Villa steht fest: Der Haushalts- und Finanzausschuss des bayerischen Landtags hat heute eine Berücksichtigung der Petition "Albers für alle" abgelehnt. Ausführungen der Tutzinger Petentin Lucie Vorlíčková hat der Vorsitzende des Ausschusses als populistisch, Frechheit und Affront kritisiert.
Vorlíčková ist entrüstet: "Die machtpolitische Demonstration war schlimm und einer Demokratie nicht würdig", kommentiert sie. Ziel der Petition war die Öffnung des Anwesens, in dem einst der Schauspieler Hans Albers und seine Lebensgefährtin Hansi Burg lebten, für die Allgemeinheit. Eine zweite Petition enthielt Beschwerde dagegen, dass das bayerische Wissenschafts- und Kunstministerium „Staatsbedarf“ an diesem Anwesen für die „Junge
Akademie“ der Technischen Universität München (TUM) angemeldet hat. Die Übertragung der Nutzung auf die Universität hat der Landtagsausschuss bestätigt. Die Initiatorinnen der Petition schließen Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Ausschusses nicht aus. "Wir prüfen Rechtsmittel"
Die beiden Ministerien für Wissenschaft und Bau hatten, wie die Tutzingerinnen berichten, jeweils eine Stellungnahme an den Bayerischen Landtag gerichtet. Die Berichterstatter hätten diese aber erst am Freitag und teilweise sogar erst gestern erhalten. „Durch die auffallend knappe Terminierung der Petition für heute bedeutet dies, dass uns die Möglichkeit genommen wurde, die Petition auf Augenhöhe in einem persönlichen Gespräch mit diesen zu erörtern - was uns zugesagt war“, kritisieren die Tutzingerinnen. Die Berichterstatter hätten bei einer so knappen Terminierung keine Chance gehabt, beide Stellungnahmen durchzuarbeiten und schon gar nicht mir der Petitionsschrift gegenzulesen. Es seien nämlich zusammen etwa 70 Seiten.
Die Staatsregierung hat nach Darstellung der Petentinnen argumentiert, dass der Freistaat keine Zweckbindung in dem Kaufvertrag habe und die Grunderwerbsteuer rechtmäßig nicht gezahlt habe. Die Petentinnen wollten dies nicht akzeptieren: „Diese Aussage überzeugt uns nicht und wir wiederholen, dass die Steuerklausel des Vertrags - öffentliche Erholungszwecke - nach wie vor verbindlich und der Freistaat sich nicht willkürlich und einseitig von dieser vertraglichen Verpflichtung loslösen kann“, erklärten sie. Außerdem zähle nicht nur der Vertrag: „Es liegen Beschlüsse aus dem Landtag für den Erwerb für die Bayerische Schlösserverwaltung vor und es gibt für die öffentliche Nutzung entsprechende Willenserklärungen der Staatsregierung.“
Staatsregierung hält Nichtzahlung der Grunderwerbssteuer offenbar für rechtmäßig
Das Nutzungskonzept der TUM soll mittlerweile leicht abgeändert worden sein. So soll es offenbar westlich des Seeuferwegs nun doch keinen Park geben.
Jeweils sonntags vom 1. Mai bis zum 30. September soll die Öffentlichkeit Zugang zum Villenpark erhalten, vorausgesetzt der Kulturverein Garatshausen sorge für die Öffnung und Schließung. „Seine Äußerung hierzu steht aus“, kritisieren die Tutzingerinnen. „Albers für alle“ habe der Staatsregierung angeboten, unter der Verwaltung der Bayerischen Schlösserverwaltung die täglichen Öffnungs-und Schließungszeiten ehrenamtlich durchzuführen. Ein Angebot, dies für die TUM zu machen, habe man „selbstverständlich abgelehnt“.
Der vorhandene Stichweg soll nach diesen Angaben erweitert werden, um dann in einer Biegung und zu einem neu anzulegenden Rosengarten zu. Die Sichtachse zum See soll freigelegt werden. Man prüfe noch, ob dabei auch ein Zugang an den See dabei möglich wäre.
„Es geht hier um demokratiepolitische Abläufe im Freistaat"
"Albers für alle geht über die Sache hinaus“, erklären die Tutzingerinnen:und die ordnungsgemäße Verwendung von Steuergeldern, aber auch die Ablehnung des machtpolitischen Stils, durch den Transparenz und Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen verhindert werden.“
Die Petition habe trotz ihrer Ablehnung Sinn ergeben und Gutes bewirkt: „Jedenfalls ist dieses Bayerische Albersgate für die politischen Geschichtsbücher festgehalten.“ Zudem sei eine Petition nicht das letzte Mittel der Wahl: Die bürgerlichen Wehrmöglichkeiten sind mannigfaltig und da wird uns schon noch etwas einfallen.“
Mehr zum Thema:
Grenzen des Tutzinger Gemeinderats
Albers ohne Grenzen: Fünf Gründe, warum gerade Tutzing handeln muss!
„Unrechtmäßige Situation seit 1975“
Bei Hans Albers auf der Terrasse
Petition "Albers für alle":
https://www.albersfueralle.de/
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Kommentare
Bislang hat nur der Merkur "echt" berichtet. Es ist sehr anzuerkennen, dass die Journalistin an der Sitzung selbst teilgenommen hat. Im Teaser ist aber m.E. ein Formulierungsfehler: "...die Sache mit der Steuerhinterziehung IST geklärt...". Im Text dann: "Der Vorwurf der Steuerhinterziehung SEI vom Tisch". Wir meinen SEI wäre auch im Teaser richtig. Für uns ist der Vorwurf natürlich nicht vom Tisch. Wir haben zig Gründe. Nach BM Sontheim "wissen wir zwar nicht was wir tun, sind ohne Verstand und haben keine Ahnung", aber ich versichere Ihnen: Wir sind nicht doof! Also, keine Bange, aus der Causa Tutzinger Zweitwohnungssteuer habe ich genug Erfahrung gesammelt, wie man steuerliche Halbwahrheiten der Obrigkeit widerlegt.
Auch wird es noch eine Sendung im Fernsehen geben. Solange können Sie unsere Pressemeldungen, die sehr detailliert sind lesen. Bitte unter www.albersfueralle.de - gleich auf der Hompage sind zwei lange Absätze und im Text die 3 links zur
- Pressemeldung (Gesamtzusammenhang),
- zu unserer kurzen REDE (die den Vorsitzenden hat entgleisen lassen - oder darf man im Bayerischen Landtag Art. 5 GG , also die Redefreiheit einschränken und dazu die Petenten als "unverfroren und populistisch" diffamieren?). Wir meinen: Der Punkt geht an uns! Auch vor der Diffamierung sind wir inzwischen gefeit: Aus dem Munde dieser Gremien empfinden wir sie als Auszeichnung!
- Und besondere Freude hat uns bereitet, die Stellungnahmen von Dr. Ute-Eiling-Hütig, MdL zu kommentieren ("Wir meinen dazu")
Die Petition war die Pflicht, jetzt erst kommt die politische Kür! Den zu dem Skandal in der Sache (Versperrung seit 50 Jahren und jetzt offenkundige (Steuergeld-)Verschwendung eines freistaatlichen Vermögensgegenstands) kommt jetzt der Skandal der Art und Weise der Führung des Petitionsverfahrens:
- Petition war bereits VOR der öffentlichen Sitzung entschieden!
- Sitzung hat die Petition inhaltlich gar nicht behandelt - nur TUM - 3.0
- Einschränkung der Redefreiheit und Verstoß gegen Art. 5 GG - siehe unten PS wen´s interessiert.
Es braucht jetzt Geduld - und die haben wir!
PS: Von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde uns avisiert: "Sie bekommen jedenfalls ein Rederecht". Und das ging dann so: Nachdem die Petition mit Beginn der Sitzung als "abgelehnt" bezeichnet wurde, der Sitzungsverlauf mit der Petition rein gar nichts zu tun hatte (nur TUM 3.0), erteilt der Ausschussvorsitzende Zellmeier (CSU) nach fast zweistündiger machtpolitischer Demütigung 5 Minuten vor Schluss der Petentin Rederecht, aber mit dem Hinweis die Rede nicht vorzulesen ("unverfroren, populistisch, so behandele man nicht ein demokratisch gewähltes Gremium"). Warum hätte die Petentin da noch etwas sagen sollen? Um sie noch mehr zu demütigen? Da werden zum Tode Verurteile besser behandelt: Die bekommen wenigstens eine Zigarette oder christlichen Beistand!
Dass er dann aber auch noch in der Schlusserklärung hineinschreiben lassen wollte, dass die TU nicht in der Lage ist, sich um die
Sonntags-Öffnung mit zu kümmern, das war dann doch nahezu "entlarvend". Der Passus wurde dann wachsweich ohne diesen Zusatz formuliert.
Der Eindruck, den ich aus der Stimmung im Saal gewonnen hattte, war durchaus, dass die Abgeordneten die TU hier auch in die Pflicht genommen hätten. Schließlich bekomme die TU ein Filet-Grundstück am See präsentiert. Schade, dass sich die PolitikerInnen nicht einmal hier deutlicher für die Ziele der Petition eingesetzt haben.
Der Auftritt von Prof. Melzer, der erahnen ließ, dass Geld bei der Umsetzung keine Rolle spielen würde, weil er genügend potente
Geldgeber hätte, grenzte da schon an Arroganz. Für die "Leerung von Abfalleimern" stünde die TU selbstverständlich nicht zur Verfügung.
Da kann ich nur sagen, wer solche außergewöhnliche Rechte auf einem Filet-Grundstück am Starnberger See erhält, der sollte auch
in die Pflicht genommen werden ! Deshalb kann ich den Initiatorinnen nur den Mut und das Durchhaltevermögen wünschen, die
Umsetzung weiter kritisch zu begleiten.
Und hier noch die offizielle Pressemitteilung der Initiative Albers für alle auf die Veröffentlichung der Abgeordneten Dr. Eiling-Hütig und des Ausschussvorsitzenden Zellmeier zum Ergebnis des Petitionsverfahrens:
„Wir können in dem Petitionsergebnis beim besten Willen keine Verbesserung sehen. Es bleibt doch bei der institutionellen Hauptnutzung durch die TUM: Das Anwesen wird nicht originär für die Allgemeinheit geöffnet! Die jetzt 98,86% (TUM) zu 1,14 (Allgemeinheit) beschlossene Mischnutzung ist offensichtlicher Käse aus Sicht des Hauptnutzers, ein Jammer für das nur Dank ehrenamtlicher Fürsorge inzwischen denkmalgeschützte Anwesen und bleibt ein Skandal aus Sicht des Steuerzahlers. Die Petition wäre eine gute Gelegenheit gewesen Fehler zu erkennen und zu beheben. So steht es jedenfalls in der Petitionsbrochüre des Bayerischen Landtags.“
"Dr. Ute Eiling-Hütig, MdL, begrüßt diese Entscheidung: „Entscheidend ist für mich, dass die Hans-Albers-Villa in staatlicher Hand bleibt und nicht verkauft wird. Die verbesserten Zugangsmöglichkeiten und die Renaturierung der Teichanlage sind für die Allgemeinheit ein großer Gewinn. Gerade die Öffnung des Parks an Sonntagen von Frühjahr bis Herbst bringt den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort einen großen Mehrwert.“
Der Vorsitzende des Haushaltsausschuss, Josef Zellmeier, MdL, ergänzt: „Mit dem Konzept der TU München werden zukünftig fast 30 % der Fläche des Villenparks der Öffentlichkeit ganzjährig zugänglich sein. Diese weitreichende Öffnung für die Allgemeinheit ist eine starke Verbesserung gegenüber dem aktuellen Zustand.“"
Petitionen scheinen eine lästige Pflichtübung zu sein, die man halt gesetzlich verpflichtet durchführen muss. Aber eine wirklich Hilfe scheint mir das Instrument nicht zu sein.
Schade dass es hier wohl ebenso war.
Früher hätten wir jetzt das Haus besetzt.
Die machtpolitische Demonstration der Behandlung im Landtag war nur schwer erträglich.
Der diskriminierende Umgang mit demokratisch verfassten Petitionsrechten (zB unsere Rede als Unverfrorenheit und höchst populistisch zu diffamieren) öffnet leider die Tür zu queren und rechten Scheinunterstützern, die wir von Anfang an ablehnten. Alle etablierten Parteien haben gegen Albers für alle gestimmt.
Die Wiese bleibt jetzt Wiese. Der Stichweg wird verlängert - wohin wird man sehen. Sonntagsbesuche unklar, da die TUM sie nicht will und für den Schließdienst kein Geld hat - "Die TU ist doch keine Melkkuh" (Zitat Prof. Melzer)
Wir melden uns noch ausführlich in Kürze!
Lucie Vorlickova und Stefanie Knittl