Verkehr
27.6.2025
Von vorOrt.news

Was beim Stadtradeln erlaubt ist und was nicht

Egal ob privat oder beruflich: Jeder Kilometer zählt - Radwettkämpfe ausgeschlossen

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Das Stadtradeln findet jährlich vom 1. Mai bis 30. September statt. Innerhalb dieses Zeitraumes wählt jede Kommune 21 aufeinanderfolgende Tage, an denen das Stadtradeln vor Ort durchgeführt wird. In diesem Jahr war der Start am 1. MaI auf dem Opernplatz in Frankfurt am Main. Im Landkreis Starnberg und seinen Kommunen, also auch Tutzing, findet das Stadtradeln seit Sonntag, 29. Juni 2025, bis zum 19. Juli 2025 statt.

Das Stadtradeln ist nach Angaben der Organisatoren ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. „Dabei ist es egal, ob du bereits jeden Tag fährst oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs bist“, erklären die Verantwortliichen: „Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn du ihn sonst mit dem Auto zurückgelegt hättest.“ Ziel sei es, privat und beruflich möglichst viele Kilometer mit dem Fahrrad zurückzulegen.

2024: Mehr als 1,1 Millionen Personen aus 2886 Kommunen haben zusammen knapp 218 Millionen Fahrradkilometer zurückgelegt und damit 36 000 Tonnen CO2 vermieden

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Viele Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Tutzing, so wie diese aus der Klasse 6d, waren im vorigen Jahr mit großem Engagement beim Stadtradeln dabei © Team Schulradeln Tutzing

Im vorigen Jahr haben mehr als 1,1 Millionen Personen aus 2886 Kommunen zusammen knapp 218 Millionen Fahrradkilometer zurückgelegt. Das haben die Organisatoren in 36 000 Tonnen vermiedene CO2 im Vergleich mit Autofahrten umgerechnet.

Jeder Kilometer, der innerhalb des 21-tägigen Aktionszeitraums beruflich oder privat mit dem Fahrrad zurückgelegt wird, kann gezählt werden. Dabei ist nach Angaben der Organisatoren egal, ob die Fahrt in der Kommune gemacht wurde, in der der oder die Betreffende angemeldet ist, oder anderswo.

Als Fahrt gilt eine zurückgelegte Streck mit einem Start- und einem Zielort – unabhängig von eventuellen Zwischenstopps. Dazu erwähnen die Organisatoren Beispiele:

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Fahrten mit Zwischenstopps und Umwegen sind erlaubt

Zur Arbeit radeln (Ziel) ist eine Fahrt, egal auf dem Weg nochmal kurz Halt bei der Kita oder bei der Bäckerei gemacht oder dafür sogar ein kleiner Umweg gemacht wird. Der Rückweg in den Feierabend (Ziel) ist dann wieder eine Fahrt – ebenfalls unabhängig von der Menge der Zwischenstopps.

Radfahrten zum Einkaufen in mehreren Läden sind eine Fahrt

Mit dem Rad zum Einkaufen (Ziel) ist ebenfalls eine Fahrt, egal wie viele Läden angefahren werden. Der Rückweg nach Hause (Ziel) ist eine zweite Fahrt.

Rundfahrten gelten als eine Fahrt

Rundfahrten wie beispielsweise eine Fahrradtour ins Grüne gelten als eine Fahrt, auch wenn Start- und Zielort identisch sind. Bei mehrtägigen Radreisen würde wiederum jede Tagestour als eine Fahrt zählen. Bei Rundtouren können Start und Ziel auch identisch sein.

Fahrt mit mehreren Verkehrsmitteln: Nur Radkilometer zählen

Wenn auf dem Weg zur Arbeit mehrere Verkehrsmittel genutzt werden, ist das insgesamt eine Fahrt, also beispielsweise erst mit dem Rad zum Bahnhof, dann mit der Bahn zum Bahnhof des Arbeitsortes und von dort aus ins Büro. Gezählt werden dürfen dann aber nur die Fahrradkilometer und nicht die, die im Zug zurückgelegt wurden.

Radwettkämpfe und stationäre Fahrräder sind ausgeschlossen

(Rad-)Wettkämpfe und Training auf stationären Fahrrädern wie Indoor- oder Spinbikes werden ausgeschlossen, da bei ihnen nicht die übliche Fahrradinfrastruktur genutzt wird, denn auf deren notwendige Verbesserung soll die Kampagne aufmerksam machen.

Registrierung

Unter stadtradeln.de/registrieren kann man sich eintragen.

Man kann einem bereits vorhandenen Team beitreten oder ein eigenes Team gründen. Wer ein neues Team gründest, ist automatisch Team-Captain. „Teamlos“ radeln geht nicht, erklären die Organisatoren, „denn Klimaschutz und Radförderung sind Teamarbeit“. Aber schon zwei Personen können ein Team bilden. So gibt es zum Beispiel Teams aus Familien, im Freundes- oder Kollegenkreis.

Wer kein passendes Team findest oder kein eigenes gründen möchte, kann auch dem „Offenen Team“ beitreten, das es in jeder Kommune gibt.

Man soll möglichst viele Wege mit dem Fahrrad zurücklegen und so Fahrten und Fahrradkilometer sammeln – entweder per Stadtradeln-App, im Browser oder ganz analog mit Zettel und Stift. Zugelassen sind alle Fahrzeuge, die im Sinne der StVZO als Fahrräder gelten.

Meldung der Kilometer

Während der drei Wochen können die gefahrenen Rad-Kilometer in einem persönlichen Online-Radlkalender oder über die Stadtradeln-App erfasst werden.
https://www.stadtradeln.de/app

Als vom 29. Juni bis zum 19. Juli 2025 gefahrenen Rad-Kilometer können noch bis zum Samstag, dem 26. Juli 2025 nachgetragen werden.

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Wünsche allen Radfahrern eine gute Fahrt. Seid stets vorsichtig und bleibt's auf'm Weg..