Von Marco Lorenz

Heute: Sonnenstrom vom eigenen Dach

Vortrag des PV-Experten Joachim Nell mit anschließender Beratung um 19.30 Uhr im Rathaus

Das Dach eines Gebäudes ist wahrhaft Gold wert. Es schützt uns nicht nur vor wetterbedingten Einflüssen, sondern es erlaubt auch die Installation einer Solar/Photovoltaik (PV)-Anlage und damit eine renditestarke Investition.

In Tutzing ist der Bestand an PV-fähigen Dachflächen enorm groß, dennoch gibt es erst ca. 200 installierte PV-Anlagen. Ein Grund dafür könnte fehlendes Wissen bezüglich der technischen Details sowie der finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen sein.

Wieviel Strom kann ich auf meinem Dach erzeugen? Was kostet mich eine PV-Anlage und wie schnell rentiert sich meine Investition? Welche bürokratischen Hürden muss ich überwinden?

All diese Fragen und mehr werden in einem Vortrag heute, am Montag, dem 10. Oktober 2022 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Tutzinger Rathauses beantwortet. Als Mitglied der Bürgerbewegung "Tutzing klimaneutral 203"5 und in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Tutzing wird Joachim Nell, Experte auf dem Gebiet Photovoltaik, den Teilnehmer*innen die Stromgewinnung aus Sonnenlicht näherbringen.

Im Nachgang wird Interessent*innen auf Wunsch kostenfrei und unverbindlich ein möglicher Belegungsplan ihres Daches mit PV-Modulen erstellt, aus dem hervorgeht, wie viel Strom erzeugt werden kann. Dieser Belegungsplan kann als Grundlage für die Einholung von Angeboten dienen.

Die Veranstaltung richtet sich sowohl an private als auch an gewerbliche Dachbesitzer*innen“ und erfolgt absolut herstellerneutral und unabhängig.

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Zusätzliche, aktuelle Information zum Thema:

Wer eine Photovoltaik-Anlage mit bis zu 30 Kilowatt Leistung auf einem Einfamilienhaus oder auf Gewerbeimmobilien betreibt, muss ab Anfang 2023 auf den Ertrag keine Einkommensteuern mehr bezahlen. Das hat das Bundeskabinett jetzt mit dem Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Auch für Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Immobilien greift diese Steuerbefreiung – hier profitieren Betreiber bis zu einer Leistung von 15 Kilowatt je Wohn- und Gewerbeeinheit, bis zu einer Grenze von 100 Kilowatt. Zudem ist bei Lieferung, Erwerb, Einfuhr und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern in Zukunft keine Umsatzsteuer mehr fällig. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine Leistung an den Anlagenbetreiber handelt – und die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Diese Umsatzsteuerbefreiung bedeutet, dass die Betreiber künftig nicht mehr auf die Kleinunternehmerregelung verzichten müssen, um sich die Vorsteuerbeträge erstatten zu lassen. Sie werden damit von Bürokratieaufwand entlastet. Mit dieser Regelung nutzt die Bundesregierung einen Spielraum, den die neue EU-Mehrwertsteuerrichtlinie bietet. Darüber hinaus hat das Bundeskabinett beschlossen, dass Lohnsteuerhilfevereine ihre Mitglieder künftig auch bei der Einkommensteuer beraten dürfen, wenn diese Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt (kWP) betreiben, die der Ertragsteuerbefreiung unterliegen. Das Steuerrecht hatte dies bislang untersagt. Zuvor hatte sich bereits der Bundesrat dafür ausgesprochen, steuerliche Hürden bei Anschaffung und Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen abzubauen. „Weniger Bürokratie und zugleich mehr Rechtssicherheit – ein wichtiger Schritt, damit der Betrieb von Photovoltaik-Anlagen für Bürgerinnen und Bürger deutlich einfacher und attraktiver wird“, freut sich Bayerns Finanzminister Albert Füracker(CSU) über den Beschluss der Ampel-Koalition. Auch das Steuerrecht leiste so einen entscheidenden Beitrag zum Gelingen der Energiewende.

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Marco Lorenz

Mitgründer der Initiative TUTZING KLIMANEUTRAL 2035

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