Ob und wie Sport in Tutzing zurzeit erlaubt ist, das hängt von der Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Starnberg ab. Folgende Regeln gelten:
7-Tage-Inzidenz unter 50:
Kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren ist erlaubt. Sportplätze, Fitnessstudios, Tanzschulen und andere Sportstätten wie zum Beispiel Golf- und Tennisplätze dürfen zur Ausübung von kontaktlosem Sport wieder betrieben und benutzt werden, allerdings nur im Freien auf den Außensportanlagen. So genannter Kontaktsport wie etwa Fußball ist noch nicht erlaubt, auch Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen dürfen noch nicht öffnen. In den Innenräumen ist die Ausübung von Sport weiterhin untersagt.
7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100:
Nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung ist erlaubt, das bedeutet mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird, sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren.
Profisportveranstaltungen
dürfen weiterhin nur ohne Zuschauer stattfinden. Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern wurde seit dem 2. November eingestellt.
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