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Maskenpflicht und Freiluft-Klassenzimmer

In Tutzings Schulen soll es möglichst normalen Unterricht geben - mit besonderen Maßnahmen

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Maskenpflicht gibt's zum Beginn des Schuljahres an Tutzings weiterführenden Schulen © obs/Charity Spitzenfabrik GmbH & Co. KG

In den Tutzinger Schulen soll vom kommenden Dienstag an möglichst wieder normaler Präsenzunterricht stattfinden. Die Entwicklung der Corona-Infektionszahlen verfolgen alle Verantwortlichen genau, denn noch kann sich die Lage täglich ändern. Die bayerische Staatsregierung hat für den Unterricht der weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht angeordnet. Sie gilt für alle Schüler und Lehrer der Mittelschule, der Realschule und des Gymnasiums in Tutzing. In den Grundschulen soll dagegen keine Maskenpflicht gelten. Auch dort müssen die Schüler aber in bestimmten Situationen Masken aufsetzen - so wenn sie auf die Toilette gehen, auf dem Schulhof oder auf den Wegen zu ihren Plätzen in den Klassenzimmern.

Intensive Vorbereitungen in den Tutzinger Schulen

Unabhängig davon sind in Tutzing vor dem Schulbeginn intensive Vorbereitungen getroffen worden - auch für den Fall, dass der Präsenzunterricht doch wieder zeitweise ausfallen sollte. So werden digitale Leihgeräte für solche Tutzinger Schüler zur Verfügung gestellt, die selbst nicht über eine geeignete Ausstattung verfügen:
Digitale Leihgeräte für Tutzinger Schulen
Digitale Leihgeräte für Tutzinger Gymnasiasten
Zu den besonderen Maßnahmen gehören auch „Freiluft-Klassenzimmer“, mit denen das Tutzinger Gymnasium Unterricht im Außenbereich ermöglichen will.

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Platz für mehrere Freiluft-Klassenzimmer soll es beim Tutzinger Gymnasium geben © Jahresbericht des Tutzinger Gymnasiums 2019

Wert für Maskenpflicht erhöht

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Unterschiedliche Regeln: Maskenpflicht gibt es in der Tutzinger Mittelschule, aber nicht in der Grundschule © L.G.

Einen Mund-Nasen-Schutz müssen Schüler und Lehrer der weiterführenden Schulen zunächst für zwei Wochen im Unterricht tragen. Anschließend soll die Maskenpflicht in Schulen nur noch in solchen Landkreisen gelten, in denen sieben Tage zuvor jeweils mehr als 35 Corona-Infektionen je 100 000 Einwohner nachgewiesen worden sind. Über diesem Wert liegen zurzeit München und Rosenheim. Er ist erhöht worden: Nach dem Rahmen-Hygieneplan des bayerischen Kultusministeriums sollte bisher schon ab 20 Corona-Infektionen je 100 000 Einwohner eine Maskenpflicht gelten.

Die „Tutzinger Liste“ bezeichnet dies als „Teilerfolg“. Dabei verweist sie darauf, dass der Wert von 20 Corona-Infektionen im Landkreis Starnberg in der vergangenen Woche kurzzeitig überschritten worden sei. Die Gruppe unterstützt eine Petition „Abschaffung der Maskenpflicht für Kinder im Unterricht ab der 5. Klasse“. Aufruf der Tutzinger Liste e.V.

Drei-Stufen-Plan je nach Infektionslage

Konkret hat das bayerische Kultusministerium einen „Drei-Stufen-Plan“ entwickelt, der ich am Infektionsgeschehen im jeweiligen Kreis orientiert:

Stufe 1: Sieben-Tage-Inzidenz < 35 pro 100.000 Einwohner
In Stufe 1 findet ein Regelbetrieb unter Beachtung besonderer Hygieneauflagen statt.

Stufe 2: Sieben-Tage-Inzidenz 35 - < 50 pro 100.000 Einwohner
Ab Stufe 2 sind alle Schüler ab Jahrgangsstufe 5 auch am Sitzplatz im Klassenzimmer zum Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet.

Stufe 3: Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 pro 100.000 Einwohner (Maßstab Kreis):
Ab Stufe 3 wird der Mindestabstands von 1,5 Metern im Klassenzimmer wieder eingeführt. Dies bedeutet, dass die Klassen in aller Regel geteilt und die beiden Gruppen im wöchentlichen oder täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht unterrichtet werden – es sei denn, die baulichen Gegebenheiten vor Ort lassen die Einhaltung des Mindestabstands auch bei voller Klassenstärke zu. Darüber hinaus ist das Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen verpflichtend.

Schüler verschiedener Klassen sollen sich möglichst nicht begegnen

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Digitale Geräte verbreiten sich auch in Schulen immer mehr - ob im Unterricht oder per Home-Office © Christoph Wehrer / Stiftung Haus der kleinen Forscher

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder bezeichnet die zunächst zweiwöchige Maskenpflicht in den weiterführenden Schulen als „Sicherheitspuffer“. Der Unterricht soll möglichst in festen Gruppen und mit gestaffelten Pausenzeiten stattfinden. So soll erreicht werden, dass sich Schüler verschiedener Klassen möglichst nicht begegnen. Außerdem soll regelmäßig intensiv gelüftet werden. Wenn mehr Schulbusse als bisher für nötig gehalten werden, dann wird der Freistaat Bayern dies nach Söders Worten unterstützen.

Als Grund für die Maskenpflicht nennt Söder unter anderem die wegen Reise-Rückkehrern deutlich gestiegenen Infektionszahlen. Generell hofft er auf einen geordneten Regelunterricht. Nur bei erheblicher Zunahme der Infektionen soll es andere Maßnahmen wie Klassen-Teilungen oder Unterrichtsausfall geben. Die vollständige Schließung aller Schularten in einem Landkreis ab einem bestimmten Inzidenzwert sieht der Drei-Stufen-Plan nicht vor. Dennoch kann das zuständige Gesundheitsamt bei einzelnen Corona-Verdachtsfällen oder bestätigten Corona-Fällen in einer Klasse oder an einer Schule die zeitlich befristete Einstellung des Präsenzunterrichts oder die Umstellung auf Distanzunterricht anordnen.

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