Trotz vieler kontroverser Diskussionen über Hunde gab es bisher in Tutzing keine Anleinpflicht. Doch nun ist es soweit: An der Brahmspromenade gilt in Zukunft tagsüber von 9 bis 19 Uhr ein Leinenzwang, und im Bagnères-de-Bigorre-Park nördlich vom Midgardhaus wird sogar eine komplette Leinenpflicht angeordnet, also Tag und Nacht. Das hat der Gemeinderat am Dienstag beschlossen. Auf Spielplätzen soll künftig sogar ein komplettes Hundeverbot gelten.
Für eine zeitliche Beschränkung an der Brahmspromenade setzte sich vor allem Dr. Ernst Lindl (CSU) ein: Man müsse den Hundebesitzern ortsnah eine Möglichkeit bieten, ihre Tiere wenigstens zu bestimmten Zeiten frei laufen zu lassen, argumentierte er. Dieser Auffassung folgte die Mehrheit des Gemeinderats, nachdem zuvor ein kompletter Leinenzwang ohne Zeitbeschränkung an einer Stimmengleichheit (9 zu 9) gescheitert war.
Im Kustermannpark, am Thomaplatz und im Bleicherpark keine Einschränkungen
Wie in der ganzen Tutzinger Bevölkerung waren die Ansichten zu Hunden im Gemeinderat geteilt. Stefanie Knittl (SPD) war ganz ganz gegen eine Leinenpflicht an der Promenade, nur an Spielplätzen hielt sie sie für gerechtfertigt. Dagegen plädierte Verena von Jordan-Marstrander (Freie Wähler) für eine komplette Anleinpflicht sowohl an der Brahmspromenade als auch im Bagnères-de-Bigorre-Park. In Tutzing und Umgebung gebe es genügend Bereiche, in denen Hunde frei laufen können, meinte sie. Auf viele solche Möglichkeiten ohne Leinenpflicht verwies auch Bürgermeisterin Marlene Greinwald.
Im Kustermannpark gibt es ohnehin auch weiterhin keinen Leinenzwang, auch Thomaplatz und Bleicherpark bleiben ohne Einschränkungen. Doch an der Brahmspromenade und im sich anschließenden Bagnères-de-Bigorre-Park wird die Freiheit der Hunde nun begrenzt.
Die neuen Regeln gelten zunächst nur als Einstieg. Wie sich das alles entwickelt, wie sich Hunde und ihre Besitzer verhalten, ob es doch wieder zu Konflikten kommt, das will die Gemeinde beobachten. Verschärfungen der Regelungen nach einiger Zeit sind also nicht ausgeschlossen.
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