Kommunikation
13.6.2023
Von vorOrt.news

Weitere Debatte zum Mobilfunkmast

Gemeinderat steht heute vor Entscheidung zu der bei Monatshausen geplanten Vodafone-Anlage

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So ähnlich könnte die Anlage bei Monatshausen wohl aussehen: Ein Mobilfunkmast des Vodafone-Konzerns bei Bad Wiessee © Vodafone-Kommunikation

Der bei Monatshausen geplante Mobilfunkmast des Vodafone-Konzerns ist heute Abend wieder Thema bei der Tutzinger Gemeinderatssitzung (Sitzungssaal des Rathauses, Beginn 19.30 Uhr). Die Gemeinde steht vor der Entscheidung, wie sie in dieser Angelegenheit weiter vorgehen soll.

Dem Bauantrag des Vodafone-Konzerns für eine Anlage auf einem privaten Grundstück in der Nähe von Monatshausen hat der Bauausschuss des Gemeinderats bereits im Februar das gemeindliche Einvernehmen versagt. Zur Debatte steht aber auch die planungsrechtliche Ausschöpfung weiterer Möglichkeiten mit einer Bauleitplanung.

Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss des Gemeinderats hat sich unterdessen gegen eine Bauleitplanung ausgesprochen. Mit knapper Mehrheit von 5:3 Stimmen empfiehlt er dem Gemeinderat, es zunächst bei der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zu belassen.

Der Ausschuss folgte damit der Auffassung des mit diesem Thema beauftragten Rechtsanwalts Frank Sommer. Er riet der Gemeinde in der Sitzung davon ab, sich mit einer Bauleitplanung „in ein Abenteuer zu stürzen“. Die Kosten eines solchen Verfahren könnten eine mittlere fünfstellige Höhe erreichen, sagte er auf Frage von Thomas Parstorfer (CSU), und das Ergebnis sei unklar. Für sinnvoller hält es der Jurist, abzuwarten, wie weit die Gemeinde mit ihren Argumenten gegen den Bauantrag kommen wird.

Auch wenn der Gemeinderat am Dienstag der Empfehlung des Umweltausschusses folgen und es bei der Variante mit der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens belassen sollte, bleibt offen, wie das Kreisbauamt als Genehmigungsbehörde in Sachen Mobilfunkmast entscheiden wird. Sollte die Kreisbehörde den Bauantrag von Vodafone trotz der Ablehnung durch die Gemeinde genehmigen, bliebe der Gemeinde aber immer noch die Möglichkeit einer Klage beim Verwaltungsgericht.

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