Von vcorOrt.news

Sonderzuschläge für Zweitwohnsteuer

Gutachten als Basis für neue Bescheide – Verdoppelung der Gesamtsumme

Schon seit Monaten beschäftigt die Zweitwohnungssteuer die Gemeinde Tutzing. Aufgrund von Kritik hat sie hierfür eigens ein Gutachten überarbeiten lassen. Mit Spannung erwartet worden ist das Ergebnis gerade für „besondere Objekte“, also etwa herrschaftliche, bevorzugt gelegene Anwesen. Für solche herausragenden Immobilien soll die Gemeinde nach dem Gutachten offenbar tatsächlich Sonderzuschläge erheben können.

Entzündet hatte sich die Diskussion an der „Villa Stolberg“, die dem König von Thailand gehört. Vor allem die „Tutzinger Liste“ hat der Gemeinde vorgehalten, für dieses an der Hauptstraße und neben der Brahmspromenade gelegene Objekt über Jahre keine Zweitwohnungssteuer eingetrieben zu haben. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Gemeinderats hat sich im vorigen Jahr mit diesem Thema befasst und ein altes Gutachten als „offensichtlich ungeeignet“ für die Bemessung der Zweitwohnungssteuer gerade bei solchen Objekten bezeichnet, die eine höhere Miete rechtfertigen.

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Der Blick von oben auf Tutzing lässt die Unterschiede nicht erkennen: "Besondere Objekte" verdienen besondere Behandlung - auch in Hinblick auf die Steuer © BG
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Kein einziger Fall ist verjährt, erklärt die Gemeindeverwaltung

Auf der Grundlage des überarbeiteten Gutachtens haben nach Angaben der Gemeindeverwaltung mittlerweile alle Steuerpflichtigen für das Jahr 2022 neue Steuerbescheide erhalten. Für alle offenen Fälle sollen Steuerbescheide erlassen worden sein. Das müsste also auch für die Villa Stolberg gelten. Im Haushaltsausschuss hat sich die Gemeindeverwaltung jedoch kürzlich nicht zu Details geäußert. Damit blieb auch die Höhe der für die Villa Stolberg angesetzten Zweitwohnungssteuer offen.

Da das überarbeitete Gutachten bisher nicht veröffentlicht wurde, gibt es keine Angaben über die Höhe einzelner Steuern oder gar über die Besteuerung der „besonderen Objekte“. Aus Datenschutzgründen ist in dieser Hinsicht wohl auch kaum mit konkreten Informationen zu rechnen. Für welche Zeiträume das Gutachten gilt, war im Hauptausschuss auf Nachfrage ebenfalls nicht zu erfahren. Die Gemeindeverwaltung versicherte aber, dass kein einziger Fall verjährt sei. Und insgesamt soll sich die Zweitwohnungssteuer in Tutzing in diesem Jahr auf 320 000 Euro mehr als verdoppeln.

Dr. Wolfgang Behrens-Ramberg von der Tutzinger Liste wunderte sich in der Sitzung über eine „Ungereimtheit“: Nach Angaben der Gemeindeverwaltung ist das überarbeitete Gutachten bereits am 14. Oktober 2021 eingegangen. Dagegen war später - in einer Ausschusssitzung am 7. Dezember - erklärt worden, das Gutachten werde im Januar 2022 erwartet. Tutzinger Zweitwohnungssteuer unter der Lupe

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