Von vorOrt.news

Kurz und bündig

Die letzte Sitzung der Gemeinde in diesem Jahr dauerte nur wenige Minuten

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Gestern hat die Gemeinde Tutzing das Sitzungsjahr 2022 beendet: Blick aus dem Rathaus aufs nächtliche Tutzing

Zwei Gemeinderatssitzungen gab es in dieser Woche noch im Tutzinger Rathaus: Am Dienstag tagte der Bau- und Ortsplanungsausschuss, am Mitttwoch beendete der Haupt-, Finanz- und Werksausschuss dass Sitzungsjahr 2022. Die Mitglieder des Bauausschusses hatten noch einiges zu tun: Elf Tagesordnungspunkte hatten sie im öffentlichen Teil zu bearbeiten. Dagegen war die Sitzung des Hauptausschusses kurz und bündig. Auf der Tagesordnung standen so wenig Punkte, dass sich Bürgermeisterin Marlene Greinwald über die Anwesenheit des Vertreters von vorOrt.news wunderte.

Nach der Genehmigung von öffentlichen Sitzungsniederschriften gab die Bürgermeisterin knapp drei in der vorigen nicht-öffentlichen Sitzung gefasste Beschlüsse bekannt. Dabei ging es um ein freiwilliges soziales Jahr in der Traubinger Grundschule, einen Zuschuss der Gemeinde Tutzing von 1000 Euro für eine Eltern-Kind-Gruppe im Waldorf-Kinderhaus sowie um einen Sachstandsbericht zum Thema Blackout.

Blackout: Bürgermeisterin verweist auf "Tutzinger Nachrichten"

Nähere Angaben zur Krisenvorsorge für einen Stromausfall oder andere Beeinträchtigungen machte die Rathauschefin nicht. Sie verwies darauf, dass sie Details zu diesem Thema bereits in den „Tutzinger Nachrichten“ veröffentlicht habe. Weshalb dieses für alle Menschen so wichtige Thema nicht-öffentlich behandelt wurde, erläuterte sie nicht. Wir bei vorOrt.news haben die Informationen der Gemeinde für den Fall eines Blackouts nicht erhalten und können deshalb nicht darüber berichten, ob es im Hauptausschuss des Gemeinderats Informationen über konkrete Maßnahmen und Pläne für den Fall des Falles in Tutzing gab. Einige Hinweise zur Krisenvorsorge haben wir auf der Webseite der Gemeinde Tutzing gefunden: https://www.tutzing.de/wichtige-meldung/krisenvorsorge-blackout/

Beim dritten Tagesordnungspunkt „Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes“ gab es nichts. Damit war die Sitzung nach wenigen Minuten beendet - allerdings nur, was den öffentlichen Teil betrifft. Nicht-öffentlich gab es offenbar viel mehr zu besprechen als im öffentlichen Teil, worauf die Teilnahme etlicher nicht dem Ausschuss angehörender Personen, darunter der evangelischen Tutzinger Pfarrerin Beate Frankenberger, hindeutete.

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Was der Gemeinderat öffentlich behandeln muss und was nichtöffentlich

Die Beschlüsse des Gemeinderats werden in öffentlicher Sitzung gefasst (Artikel 52 Absatz 2 Satz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung). Ein Ausschluss der Öffentlichkeit ist dann geboten, wenn Interessen von Hoheitsträgern (Wohl der Allgemeinheit) oder wirtschaftliche bzw. persönliche Interessen von Einzelpersonen tangiert werden. In der Praxis sind insbesondere Grundstücksgeschäfte und Personalangelegenheiten Anlass für eine Nichtöffentlichkeit der Sitzung. Der Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzung führt nach neuerer Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Unwirksamkeit des gefassten Beschlusses. Die Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes stellt einen gravierenden Verstoß gegen tragende Verfahrensprinzipien der Kommunalverfassung dar, der in jedem Fall die Ungültigkeit des Satzungsbeschlusses zur Folge hat.

Fundstelle:
https://www.juracademy.de/kommunalrecht-bayern/geschaeftsgang-gemeinderat-bayern.html

ID: 5446
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Kommentare

Zur neueren Rechtsprechung bei öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzungen des GR: Super recherchiert! Vielen Dank an vorOrtnews!
Wäre doch ein toller Vorsatz zum Jahreswechsel:
“Ab 2023 wird sich der Tutzinger Gemeinderat an Art. 52 Abs.2 S.1 BayGO halten und Sachverhalte grundsätzlich in öffentlicher Sitzung beraten und beschließen - nur bei gerechtfertigten Ausschlussgründen wird nichtöffentlich beraten und beschlossen. “
PF 2023!
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