Ein Zaun in Unterzeismering gefällt den Tutzinger Gemeinderäten ganz und gar nicht. Nach Angaben der Gemeindeverwaltung handelt es sich um einen Sichtschutzzaun mit einer Höhe bis zu 1,80 Metern. Er verstoße gegen die Tutzinger Ortsbausatzung, weil die Einfriedung in „geschlossener“ Bauweise ausgeführt worden sei, die Satzung aber offen gestaltete Einfriedungen vorschreibe. Zudem lasse die Satzung nur eine Höhe von maximal 1,50 Meter zu.
Das Starnberger Kreisbauamt hat nach Angaben der Gemeinde bereits eine Beseitigung des Zauns verfügt. Dabei spielt, wie ergänzend mitgeteilt wird, auch der denkmalschutzrechtliche Hintergrund der unmittelbar benachbarten Kapelle eine Rolle.
Die Eigentümer haben nach der Verfügung durch das Kreisbauamt eine isolierte Befreiung von der Tutzinger Ortsbausatzung beantragt. Sie haben außerdem eine Begrünung des Zauns angekündigt. Der Bau- und Ortsplanungsausschuss des Gemeinderats den Antrag einstimmig abgelehnt.
Kommunalpolitik
24.3.2020
Zaun muss wieder verschwinden
Kreisbauamt verfügt Beseitigung neben der Kapelle in Unterzeismering
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