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Kleine Häuser, große Häuser

Baugrößen in Tutzing heftig umstritten - Mehrstöckige Häuser in Bräuhausstraße abgelehnt

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Anstelle dieser älteren Häuser (links) ist in der Bräuhausstraße die - nun erst mal abgelehnte - Neubebauung vorgesehen. Im Hintergrund das Einkaufszentrum. © L.G.

Klein oder groß? Verdichtung oder „Gartenstadt“-Charakter? Diese Frage prägt zunehmend die Diskussionen über das Bauen in Tutzing. Während die einen nach „bezahlbarem Wohnraum“ rufen, warnen die anderen vor immer größerer und dichterer Bebauung. Auch bei einer Planung für drei- und zweistöckige Neubauten an der Bräuhausstraße hat dieses Thema wieder die Gemüter erregt.

Die neuen Gebäude sind nahe der Lindemannstraße, schräg gegenüber der Gaststätte „Tutzinger Keller“, vorgesehen. In den Altbauten befindet sich unter anderem ein Tatoo-Studio. Der Bauausschuss hat dem Gemeinderat empfohlen, diese Bauanträge abzulehnen. Aber die generelle Debatte gärt weiter.

An beiden Enden der zum Teil noch von kleineren Bauten geprägten Bräuhausstraße gibt es bereits größere Gebäude. In Bahnhofsnähe ist die Wirkung zunehmend städtisch, auch im Bereich der Lindemannstraße stehen ansehnliche Bauwerke. Die Pläne größerer Bebauung sind bei den Sitzungen des Gemeinderats und seines Bauausschusses regelmäßig umstritten. Die einen halten eine Verdichtung für erforderlich, um wenigstens einigermaßen bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen, die anderen wenden sich gegen weitere Verdichtung im Ortszentrum.

Deutlich wird dieser Konflikt zurzeit bei etlichen Bauprojekten. So war es kürzlich auch bei den vorgesehenen mehrstöckigen Bauvorhaben neben den Bahngleisen, an der Heinrich-Vogl-Straße neben der Bahnunterführung. Die Anträge, die jetzt im Ausschuss zur Debatte standen, bezeichnete Stadtplaner Prof. Florian Burgstaller geradezu als „Gelenkstelle zwischen ältererer kleinteiliger Bebauung und Bebauung in größerem Maßstab“. Er verband dies mit der Frage: „Wohin soll sich die Bebauung in der Bräuhausstraße entwickeln?“

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"Gelenkstelle" zwischen kleinteiliger und größerer Bebauung zwischen Lindemann- und Bräuhausstraße © L.G.
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Ansatzpunkte hin zu größeren Bauwerken gibt es in diesem Bereich aber längst. Das gilt nicht nur für die Straßenenden. Auch zwischendrin deutet sich eine Fortsetzung dieser Entwicklung an. So gibt es im Gebiet Schönmoos, an der Schlesischen Straße, Anträge für größere Bauten. Und die vor dem Abbruch stehenden recht großen Gebäude des Verbands Wohnen an der Niederebersdorfer und der Sudetendeutschen Straße werden nach den bisher angedeuteten Vorstellungen wohl ebenfalls durch noch größere Neubauten ersetzt werden.

Im Bauausschuss wurden nun Rufe nach einem Bebauungsplan laut, um die Entwicklung zu steuern.

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Kommentare

Zwei Worte, die ich nicht gerne in einem Artikel lese: "verdichten" und "bezahlbar".

Meine Beobachtung ist, dass durch Verdichtung natürlich mehr Wohnraum entsteht, die Objekte jedoch im Sinne der Gewinnmaximierung bei uns in der Gegend exklusiv und mit hochwertigen Materialien ausgebaut werden und damit alles andere als bezahlbar sind.
Gerade in der Bräuhausstraße kann man dies gut nachvollziehen: Als wir 2012 unser Haus in der Mitte der Straße planten wurden die beiden genannten Projekte zu Beginn und Ende der Straße fertiggestellt und zum Verkauf ausgeschrieben. Während wir angesichts des Grundstückspreises am Objekt selbst zu sparen versuchten, zeigten die Fotos und unsere Besichtigungen in den Wohnungen gehobene Ausstattung. Wir hätten zu unseren gesamten Baukosten inklusive Grundstück gerade mal eine der kleineren Wohnungen kaufen können. Eine Wohnung mit vergleichbarer Wohnfläche wäre gar nicht möglich, von Garten, Keller und Freiraum nur zu träumen gewesen.

Wer bezahlbaren Wohnraum nur durch Nachverdichtung erreichen will, lügt sich in die eigene Tasche.

Übrigens bauten wir damals ein kleines Haus so wie unsere Nachbarn und stellten es in eine Reihe mit der vorhandenen Bebauung. Aus heutiger Sicht war das vielleicht eine etwas naive Interpretation von “Umgebungsbebauung nach §34”. Die Sommerpause des Bauausschusses mussten wir dennoch abwarten, das Grundstück liegt knapp unterhalb der in der Ortsbausatzung vorgesehenen 600qm Mindestfläche und bedurfte daher einer Ausnahmegenehmigung.
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