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Zurückhaltung beim Bau in Seenähe gewünscht

Nach Veränderungssperre am Sprungleitenweg auch Einschränkung in der Lindenallee

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Dritte Wohneinheit durchgefallen: Das Gebäude an der Lindenallee © L.G.

Wie darf in Seenähe gebaut werden? Dieses Thema beschäftigt mehr und mehr den Gemeinderat.

Besonders intensiv geführt wird die Diskussion für ein Gebiet oberhalb des Freibadegeländes, beim Sprungleitenweg. Da dort vorgesehene Gebäude vor allem wegen ihrer Größe Kritik ausgelöst haben, hat der Gemeinderat schon vor Monaten eine Veränderungssperre, also ein befristetes Bauverbot, für das betreffende Areal verhängt.

So weit ist es auf der anderen Seite des Ortes, im Süden an der Lindenallee, nicht gegangen. Aber auch dort hat von einem Gebäude-Eigentümer vorgesehene Bauvolumen offenkundig wenig Gegenliebe gefunden.

Der Eigentümer wollte an das Gebäude Lindenallee 1 eine dritte Wohneinheit anbauen. Doch das Kreisbauamt betrachtete dies als nach dem Baugesetzbuch nicht zulässig. Es wurde also eine Einschränkung erforderlich. Die Bauwerber haben daraufhin einen veränderten Antrag vorgelegt. Den hat der Bauausschuss des Gemeinderats mittlerweile befürwortet.

Die nun zurückhaltenderen Planungen sehen Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten sowie eine interne Umgestaltung des Gebäudes sowie eine Erweiterung der zweiten Wohneinheit vor.

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