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Extravaganter Entwurf abgelehnt

Ungewöhnliches Gebäude mit schrägen Wänden findet im Tutzinger Bauausschuss keine Zustimmung

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Ein ungewöhnliches Haus: So soll das Gebäude an der Kustermannstraße nicht entstehen © Entwurf: Kurt Tillich

Ganz schön schräg: Diesen Eindruck konnte man angesichts eines Entwurfs haben, der dieser Tage im Bau- und Ortsplanungsausschuss des Tutzinger Gemeinderats zur Debatte stand. Es handelte sich um eine Bauvoranfrage für ein neues Haus hoch oben an der Kustermannstraße, direkt unterhalb des Waldrands. Da gab es mal mehr, mal weniger geneigte Wände. Vor den drei Hauptseiten des Gebäudes waren jeweils Dachschrägen angeordnet, die Dachform war eine Kombination aus Flach- und Steildach.

Das war schon etwas ganz Neues für die Ausschussmitglieder, wie sich schnell zeigte. Die meisten von ihnen waren nicht so recht begeistert von dieser Planung, die die bereits bestehenden Häuser daneben, an der Kustermannstraße und am Oberen Vocherl, eher gewöhnlich aussehen ließ. Hauptargument: Das Gebäude füge sich nicht in die umgebende Bebauung ein und verstoße damit gegen den Paragrafen 34 des Baugesetzbuchs. So lehnte die Ausschussmehrheit den Entwurf schließlich ab. Eine einzige Gemeinderätin stimmte für ihn: Christine Nimbach von den Grünen. Ihr gefielen einige Aspekte recht gut. Eine intensive Begrünung von Dach und explizit auch der Fassade sollte das Gebäude in die Umgebung integrieren. Auf dem mittig liegenden Steildach hatte der Planer eine nicht sichtbare Photovoltaikanlage und eine Dachbegrünung vorgesehen.

Architekt hat die Ablehnung erwartet

Architekt Kurt Tillich sah in der extravaganten Bauweise durchaus Vorteile. Auch wenn der Baukörper nicht dem traditionellen Satteldachtypus entspreche, gehe er mit seinen Dachschrägen und der Materialität stärker auf die Umgebung ein als beispielsweise eine weiße Flachdachvilla, argumentierte er in einer Beschreibung.

Der bestehende Baumbestand sollte vollständig erhalten bleiben. Als positiv für das von West nach Ost um etwa vier Meter abfallende Gelände sah Tillich auch den vorgeschlagenen so genannten Split-Level-Grundriss: Der gehe auf den natürlichen terrassierten Geländeverlauf ein und reduziere die Erdbewegungen auf ein Minimum. Nach dieser Vorgehensweise sollten die Geschosse auf vier zueinander halbgeschossig versetzten Ebenen angeordnet werden. Zu prüfen gewesen wäre noch die Baumwurfgefahr vom nahen Wald. Der Bauwerber sollte dies mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten klären.

Tillich wirkte nach der Sitzung recht entspannt. Die Ablehnung sei zu erwarten gewesen, sagte er eher gelassen. Es war nicht sein erster ungewöhnlicher Entwurf. Auffallende Elelemte gibt es auch bei einem von ihm geplantes Firmengebäude des Unternehmens „Die Textilmacher GmbH“, deren Eigentümer den Bau in Tutzing errichten wollten.

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Ungewöhnlich: Das Münchner Firmengebäude der "Textilmacher" (oben und unten) © Entwurf: Kurt Tillich
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Quelle Titelbild: Kurt Tillich
ID: 1775
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