Von vorOrt.news

Zwei Befreiungen in der Boeckelerstraße

Bauwerber muss Vorgaben von Bebauungsplan und Ortsbausatzung nicht einhalten

Boeckelerstra-e.jpg
Nicht alle Regeln müssen eingehalten werden: Das Grundstück an der Boeckelerstraße © L.G.

Bebauungspläne und Ortsbausatzungen sollen eigentlich genaue Regeln fürs Bauen vorgeben, an die sich alle Bauwerber zu halten haben. Doch immer wieder werden davon Ausnahmen gemacht, auch in Tutzing. Bei einem Bauvorhaben in der Boeckelerstraße hat der Bau- und Ortsplanungsausschuss des Gemeinderats jetzt sogar zwei Befreiungen zugelassen.

Es handelt sich um den Neubau eines Einfamilienhauses in Holzbauweise mit Garage, Carport und Unterstand auf einem 1400 Quadratmeter großen Grundstück. Bei den Befreiungen geht es zum einen um die Gestaltung der Garage, zum anderen um die Zufahrt.

Nach der Tutzinger Ortsbausatzung müssen Garagen wie Hauptgebäude gestaltet werden. Das ist bei dem betreffenden Bauvorhaben nicht der Fall. Warum der Bauantrag dennoch positiv beurteilt wurde, erklärte ein Vertreter des Bauamts so: Es habe wenig Sinn, auf der Garage ein Satteldach mit der gleichen Neigung wie beim Hauptgebäude zu errichten, zumal die Garage vom Hauptgebäude etwas abgerückt sei.

Bei der Zufahrt ergab sich die Problematik, dass der Bebauungsplan einen fünf Meter breiten Grünzug vorschreibt, und zwar auf der gesamten Länge des Grundstücks entlang der Boeckelerstraße. In diesem Grünzug sind bauliche Anlagen, also auch Zufahrten, nicht zulässig. Die Zufahrt durchbricht den Grünzug aber bei dem betreffenden Bauvorhaben, wie es die Gemeindeverwaltung in ihren Erläuterungen formuliert. Man müsse ja irgendwie auf das Grundstück kommen, sagte der Vertreter des Bauamts. Vergleichbare Befreiungen sind nach Angaben der Rathausverwaltung in der Vergangenheit schon mehrfach erteilt worden. Und nicht nur das: Solche Ausnahmen seien im Bebauungsplan sogar bereits vorgesehen. Der Gemeinderat habe hierzu Richtlinien festgelegt. Wie der Bauamt-Mitarbeiter konkretisierte, sind private Verkehrsflächen in untergeordnetem Maße im Einvernehmen mit der Gemeinde zulässig. Der Bauausschuss hat das Vorhaben einstimmig befürwortet.

Anzeige
Beautiful-April-2024B.png
Quelle Titelbild: L.G.
ID: 1630
Über den Autor

vorOrt.news

Kommentar hinzufügen

Anmelden , um einen Kommentar zu hinterlassen.
Feedback / Fehler melden