Der Haushalt der Gemeinde Tutzing hat ein Gesamtvolumen von 28,6 Millionen Euro. Davon entfallen 21,6 Millionen Euro auf den Verwaltungshaushalt, der die laufenden Einnahmen und Ausgaben widerspiegelt, und 7 Millionen Euro auf den Vermögenshaushalt, aus dem die Investitionen getätigt werden.
Aus ihrem Verwaltungshaushalt muss eine Kommune den zur Ausgabendeckung nicht benötigten Teil der Einnahmen in den Vermögenshaushalt überführen. Die Zuführung muss ausreichen, um die Kreditbeschaffungskosten und die ordentlichen Tilgungszahlungen zu decken - das versteht man unter Mindestzuführung. In Tutzing beträgt sie 287 700 Euro.
Insgesamt werden dem Vermögenshaushalt diesmal 412 600 Euro zugeführt. Das sind also knapp 125 000 Euro mehr als die Mindestzuführung - die so genannte „freie Spitze“. Sie gilt als Indikator für finanzielle Spielräume der Gemeinde.
Kommunalpolitik
18.1.2019
Ein Polster von 125 000 Euro
In Tutzing gibt es eine "freie Spitze" - Indikator für den finanziellen Spielraum einer Gemeinde
Quelle Titelbild: L.G.
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