Beim "Foursite" gibt es bisher ein Parkproblem. Für den vor einigen Jahren errichteten Gewerbekomplex in Tutzinger Bahnhofsnähe fehlen ein paar Auto-Stellflächen, die vorgeschrieben, im Bebauungsplan aber nicht enthalten sind. Das soll jetzt geändert werden. Zu diesem Zweck sollen neun Parkplätze auf der Ostseite und zwei weitere Stellfläche auf der Westseite der Bräuhausstraße diesem Gebäude zugeordnet werden.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Bahnhofstraße/Bräuhausstraße" muss es eine Befreiung geben, damit die Nachweispflicht erfüllt wird, erläuterte das Bauamt im Bau- und Ortsplanungsausschuss des Gemeinderats. Nach dem Bebauungsplan müssten sich die Stellflächen eigentlich auf dem selben Grundstück wie das Gebäude befinden. Deshalb muss nun der Bebauungsplan geändert werden. Die Zuordnung der Parkplätze zum Foursite wird dinglich gesichert, das heißt, sie wird im Grundbuch eingetragen.
Parkplatzprobleme unterschiedlich behandelt: Manche dürfen bauen, andere nicht
Nicht näher eingegangen wurde im Ausschuss darauf, weshalb der Gewerbekomplex auch ohne den geforderten Stellflächen-Nachweis errichtet werden konnte. In anderen Fällen sieht das ganz anders aus. Mit einem schon vor Monaten genehmigten Bauvorhaben in Traubing konnte zum Beispiel bisher nicht begonnen werden, weil behördlicherseits wegen einer kritisch gesehenen Tiefgaragen-Zufahrt Einspruch eingelegt wurde. Deshalb wurde der gesamte Antrag vom Landratsamt abgelehnt. Genehmigter Bau kann nicht errichtet werden
Die Mitglieder des Bauausschusses haben die Änderung beim Foursite einstimmig befürwortet. Ein entsprechender Empfehlungsbeschluss geht nun an den Gemeinderat.
Das "Foursite" ist als so genanntes Handels- und Dienstleistungszentrum konzipiert worden. Der Komplex, in dessen Erdgeschoss die Drogeriemarkt-Kette Rossmann ein Geschäft betreibt, umfasst rund 5000 Quadratmeter Gewerbeflächen. Eine Tiefgarage mit 73 Stellflächen, die zunächst verschlossen war, ist seit einiger Zeit für die allgemeine Nutzung geöffnet. Die "Tutzinger Liste" folgert aus der Neuzuordnung der Parkplätze in einer Stellungnahme, die Tiefgarage sei letztlich zu klein.
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