Mit einem schon vor Monaten genehmigtes Bauvorhaben in Traubing kann nicht begonnen werden - weil eine Behörde Einspruch eingelegt hat. Grund: Die Zufahrt zur geplanten Tiefgarage ist zu nah an einer Kurve. Die betreffende Kreuzung sorgt ohnehin für Diskussionen (siehe „Massive Probleme“ an Traubinger Kreuzung ).
Die Tiefgarage wird von der Tutzinger Ortsbausatzung verlangt. Sie würde aber der kurvigen und unübersichtlichen Kreuzung allzu nahe kommen, argumentiert die Behörde, wie die Rathausverwaltung im Bau- und Ortsplanungsausschuss berichtete. Deshalb sei sie in der bisher geplanten Form nicht genehmigungsfähig. Folge, so ein Gemeinde-Mitarbeiter: „Deshalb wird der gesamte Antrag vom Landratsamt abgelehnt.“
Ortsbausatzung kollidiert mit Straßenbauamt
Thomas Parstorfer (CSU) reagierte fast resignierend: „Da kollidiert die Ortsbausatzung mit dem Straßenbauamt - was soll der Bauwerber da machen?“ Bedauernd wies Parstorfer, der in Traubing eine Autowerkstatt betreibt, auf den Mangel an Wohnraum hin: „Meine Mitarbeiter finden keine Wohnungen.“
Im Bauausschuss wurde nun händeringend nach einer Lösung gesucht - vielleicht sogar mit einer Befreiung von der Ortsbausatzung. Als Kompromiss wurden oberirdische Stellplätze vorgeschlagen. Dort steht bisher eine Doppelgarage für dieses und das Nachbargrundstück.
Ein Verzicht auf eine Tiefgarage an dieser Stelle stieß wiederum auf Verwunderung: Es müsse doch technisch möglich sein, die Zufahrt so anzuordnen, dass sie aus behördlicher Sicht akzeptabel sei, meinte Dr. Heinrich Reiter (Freie Wähler). Das Staatliche Bauamt könne sich doch nicht „die ideale Zufahrt raussuchen“, fügte er verständnislos hinzu. Georg Schuster (ödp) mahnte eine bessere Lösung an, die bestimmt zu finden sei. Christine Nimbach (Grüne) dagegen erinnerte daran, dass sie ohnehin gegen diesen Bau gestimmt habe.
Ein Beschluss wurde nicht gefasst, die Entscheidung wurde einstimmig zurückgestellt. Bei den Ausschussmitgliedern war aber eine klare Tendenz zur Tiefgarage zu erkennen. Damit steht der Gemeinderat nun vor der Frage, wie mit der "Kollision" von Ortsbausatzung und behördlichen Einsprüchen umzugehen ist.
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