Kino
2.9.2024
Von vorOrt.news

Arbeiten im Tutzinger Kino gestoppt

"Offene Anforderungen seitens des Landratsamts“ - Kein Geldeinzug von Mitgliedern - Weit reichende Folgen

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Überraschende Wende beim geplanten Tutzinger Bürgerkino: Der mit seinem Aufbau befasste Verein Kulturtheater Tutzing e.V. hat am Wochenende alle entgeltlichen Arbeiten im Kino vorläufig gestoppt. Den eigentlich für den 30. August vorgesehenen Geldeinzug von den Bankkonten derer, die ihre Mitgliedschaft erklärt hatten, nimmt der Verein nach eigenen Angaben vorerst nicht vor.

In einem Rundbrief an die Mitglieder begründet der Vereinsvorstand dies mit „offenen Anforderungen seitens des Landratsamts“ bei der Erfüllung der Barrierefreiheit. Darüber zeigt sich der Vereinsvorstand erstaunt, denn nach früheren Angaben habe das Landratsamt keine Hinderungsgründe für die Genehmigung gesehen. Verpächter und Verein stünden voll hinter dem Inklusionsgedanken, und sie seien bereit, den Kinosaal „im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Angemessenheit“ möglichst barrierefrei zu gestalten. „Die angedachten Umbaumaßnahmen überschreiten jedoch aus unserer Sicht diese Angemessenheit“, erklärt der Vorstand, und weiter: „Wir können sie in dieser Form schlicht nicht leisten.“ "Forderungen des Landratsamts überschreiten die Angemessenheit"

Momentan scheint unklar, ob diese Differenzen das Aus für die seit Monaten mit großem ehrenamtlichen Engagement vorbereitete Neubelebung des Tutzinger Kinos bedeutet oder ob doch noch eine Lösung zu finden ist. Der Verein hat das Landratsamt Starnberg nach eigenen Angaben um einen Ortstermin bis zum 13. September 2024 gebeten, um die Problematik zu klären. Der Vorstand zeigt sich zuversichtlich, dass vor Ort eine einvernehmliche Lösung gefunden werden könne.

Keine Bestätigung vom Landratsamt für erbetenen Ortstermin

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"Betriebsarbeiten im Kino vorläufig gestoppt": Seit heute hängt der Rundbrief am ehemaligen Kurtheater © vorOrt.news

Für den Termin mit dem Landratsamt hat der Verein allerdings noch keine Bestätigung erhalten, wie der Vorstand einschränkend hinzufügt. Er hofft auf eine Lösung, die auch den Umständen eines bestehenden Altbaus und den Möglichkeiten eines ehrenamtlichen Betriebs einer Kultureinrichtung Rechnung trägt. Ohne eine solche Lösung könne der Verein seine Arbeit nicht fortsetzen. Falls es zu weiteren Verzögerungen kommen sollte, stehe das Vorhaben „Tutzing macht Kino!“ generell in Frage, teilt er klipp und klar mit. Dann werde es wahrscheinlich trotz aller intensiven Vorbereitungen doch kein Kino mehr in Tutzing geben.

Der Stopp des ursprünglich für 30. August geplanten Geldeinzugs von den Mitgliedern hat weit reichende Folgen. Der Verein verfügt jetzt über keine weiteren finanziellen Mittel mehr, wie der Vorstand in seinem Rundbrief mitteilt. Die als Triebfeder des Projekts hoch engagierte ehemalige Wirtschaftsprüferin Lucie Vorlíčková hat allein bereits hohe Beiträge geleistet. Nach zehn Monaten könne sie nun keine weitere private Zwischenfinanzierung für das Projekt mehr leisten. Allein 35 000 Euro mussten nach Angaben des Vereins bei der Bank als Sicherheit für das Lastschriftverfahren hinterlegt werden.

Verträge werden nicht abgeschlossen - Aufträge für Probebetrieb und geplante Eröffnung abgesagt

Gestoppt worden sind nicht nur die Arbeiten bei der Auffrischung des Kinos. Auch bereits vorbereitete Betriebsverträge können nun nach Angaben des Vereinsvorstands nicht beschlossen und unterzeichnet werden. Abgesagt werden danach bei dem Filmdisponenten und den Dienstleistern für Kassensystem, Kauf Filmtechnik und IT die Vorbereitungen für Filmvorführungen ab 19. September im Probebetrieb und die volle Eröffnung ab 3. Oktober. Die reservierten Redner und Künstler für einen geplanten Festakt würden umgehend informiert.

Auch die Arbeitsverträge für die Kinoleitung können nach den Vereinsangaben derzeit nicht abgeschlossen werden. Offenkundig sieht der Vereinsvorstand nun das Risiko, dass die vorgesehene Kinoleitung, auf die der Betrieb und der Verein dringend angewiesen seien, auf Dauer nicht mehr für das Bürgerkino zur Verfügung stehen wird. Fortgesetzt werden sollen in der aktuell unsicheren Phase nur einige ehrenamtliche Vorbereitungen, damit ein eventuell doch noch möglicher Start des neuen Bürgerkinos nicht gefährdet wird.

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Kommentare

Um Barrierefreiheit zu erhalten könnte man dem Landratsamt ja auch eine sogenannte "Lego-Rampe" vorschlagen, die jederzeit ohne großen Aufwand für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte usw. über die Treppen gelegt werden können. Diese Alternative können die Verantwortlichen im Landratsamt im Internet nachlesen. Dies wurde schon in vielen Städten genehmigt wo bei denkmalgeschützten Häusern usw. keine andere Möglichkeit bestand.
Vielleicht wäre das eine Alternative und ist auf alle Fälle kostengünstiger.
Ich hoffe, dass hier eine EInsicht seitens der Behörden stattfindet, sonst sehe ich für zukünftiges ehrenamtliches Engagement schwarz.

Die Vorstellung, dass dieses großartige ehrenamtliche Engagement jetzt, nach so vielen Monaten der Vorbereitung, Arbeitseinsatz und finanziellem Aufwand, tatsächlich platzen soll, das macht mich sprachlos und traurig. Ich wünsche den Aktiven gute Nerven und drücke beide Daumen, dass eine positive Lösung gefunden wird, für unser zukünftiges Kulturtheater in Tutzing.
Das paradoxe ist, dass das Projekt ja eine Barrierefreiheit in größerem Massstab bietet. Nämlich für viele ältere und auch junge Menschen aus Tutzing, die nicht mehr oder noch nicht so gut eigenständig nach Starnberg, Gauting oder München ins Kino fahren können, eine einfach zu erreichende Möglichkeit vor Ort.
Es ist in diesem Land zum Verzweifeln . Das Kino ist seit 1953 genehmigt mit einer Modifikation in 1975. Es wurde bis Ende Dezember 2023 als solches genutzt. Es genießt Bestandsschutz. Und jetzt will ein Sachbearbeiter im Landratsamt im Wissen, dass der Verein keinen Prozess durchsteht, das Kino schlicht verhindern. Hier zeigt sich im kleinen, was in Deutschland schief läuft. Da muss man sich nicht wundern, wenn sich die Bürger wehren. Sie tun das (leider) dort, wo sie es können, nämlich an der Wahlurne.
Die finanziellen Engpässe der Kommunen führen zu Einschnitten in der Kulturförderung. Ein aktuelles Beispiel hierfür sind die erheblichen Kürzungen bei der Unterstützung des „Fünf Seen Filmfestivals" in mehreren Gemeinden. In Tutzing haben die Bürger auf die wirtschaftlich bedingte Schließung eines traditionsreichen Kinos reagiert, indem sie selbst die Initiative ergriffen und mit großem Engagement, finanziellen Mitteln und persönlichem Einsatz das Kurtheater wieder öffnen wollen.

Überraschenderweise stoßen sie dabei auf behördliche Hindernisse. Anstatt dieses zivilgesellschaftliche Engagement wohlwollend zu unterstützen und den vorhandenen Ermessensspielraum zugunsten des Projekts zu nutzen, werden offenbar besonders strenge Maßstäbe angelegt. Diese restriktive Haltung droht, das Vorhaben zum Scheitern zu bringen.

In diesem Fall wird der Staat seiner Verantwortung, mit Augenmaß zu handeln, nicht gerecht. Dies ist besonders bedauerlich in einer Situation, in der die Bürgerschaft von einem hochwertigen kulturellen Angebot in besonderem Maße profitieren würde: in der Krise.
Ich kann das gar nicht glauben, dass die behördliche Durchsetzung einer Vorschrift ein zehnmonatiges ehrenamtliches Engagement und ein zukünftiges Projekt zunichte machen soll. Man muss doch mit normalen Menschenverstand abwägen, dass hier die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben ist. Deshalb muss man an die Behörde appellieren, hier flexibler zu handeln, indem man den Initiatoren entgegenkommt und ihnen hilft, eine Lösung zu finden.

(Bearbeitet)
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