Wegen aus seiner Sicht unangemessener Forderungen des Landratsamts Starnberg hat der Verein Kulturtheater Tutzing e.V. die Vorbereitungen für das seit zehn Monaten geplante "Bürgerkino" an der Stelle des ehemaligen "Kurtheaters" an diesem Wochenende weitgehend eingestellt. Arbeiten im Tutzinger Kino gestoppt Zu den vom Landratsamt Starnberg geforderten Maßnahmen nimmt der Vorstand des Vereins Kulturtheater Tutzing e.V. in seinem Rundbrief detailliert Stellung:
„Wie bereits mitgeteilt, hatte sich das Landratsamt Starnberg zum aktualisierten Bauantrag des Verpächters grundsätzlich positiv geäußert: Es gäbe keine Hinderungsgründe für die Genehmigung. Gefordert wurden drei Veränderungen betreffend Brandschutz und Barrierefreiheit. Die Anforderungen zum Brandschutz sind mit der Brandschutzsachverständigen bereits geklärt. Bei der Erfüllung der Barrierefreiheit des Kinosaals und der Toiletten bestehen allerdings weiterhin offene Anforderungen seitens des Landratsamts. Vorgeschlagen wird uns der Umbau zu einem barrierefreien Zutritt in den Kinosaal durch Versetzen des Eingangs anstelle der von uns geplanten mobilen Rollstuhlrampe. Ferner hält das Landratsamt an einer vollständig barrierefreien Toilette fest. Allerdings sind die Toiletten dafür in ihrer jetzigen Form zu klein. Dafür notwendig wären teure und umfangreiche Umbaumaßnahmen, die in der Folge zudem die Kinoleinwand deutlich verkleinern würden. Das Kulturtheater ist für alle Menschen offen. Umso mehr stehen Verpächter und Verein selbstverständlich voll hinter dem Inklusionsgedanken. Im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Angemessenheit sind wir bereit, den in 1953 genehmigten und 1975 verkleinerten Kinosaal unter den aktuellen Anforderungen möglichst barrierefrei zu gestalten. Die angedachten Umbaumaßnahmen überschreiten jedoch aus unserer Sicht diese Angemessenheit. Wir können sie in dieser Form schlicht nicht leisten.“
Kino
1.9.2024
"Forderungen des Landratsamts überschreiten die Angemessenheit"
Kulturtheater Tutzing e.V.: Umbaumaßnahmen in dieser Form nicht zu leisten
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