Dass das Projekt nicht einfach werden würde, war von Anfang an klar. Dass es aber so kompliziert werden würde, nicht. Aber der Reihe nach.
Es fehlen etwa 200 Mitgliedsanträge und fast 20 000 Euro an Spendenzusagen. Leider hat ein beachtlicher Teil von den insgesamt rund 600 Personen, die bis zum 30. April ihre Bereitschaft erklärt haben, Mitglied zu werden und/oder zu spenden, dies noch nicht in die Tat umgesetzt und die jetzt rechtsverbindliche Spenden-/Beitrittserklärung eingereicht.
Vorstand und Teamleiter zeigen sich zuversichtlich, dass die gegebenen Versprechen eingehalten werden, aber der mangelnde Rücklauf erzeugt viel Druck. Wichtige Entscheidungen sind zu treffen und natürlich fallen schon Kosten an. Also was tun, um die Bürgerinnen und Bürger an die jetzt erforderliche Abgabe des Mitgliedschaftsantrags bzw. der Spendenerklärung zu erinnern und den Verein finanziell abzusichern?
Schatzmeisterin Katrin Krause hat, unterstützt vom 2. Vorstand Lucie Vorlíčková, in Fleißarbeit aufwändig ermittelt, wer bereits verbindlich das neue Formular abgegeben hat und wer nicht. Keine schnelle Aufgabe, bei fast 300 teils unleserlichen handschriftlichen Bereitschaftserklärungen. Letzte Woche haben dann alle, die noch keine verbindliche Erklärung abgegeben haben, entweder eine E-Mail oder per Post einen Brief mit dem aktuellen Formular erhalten.
Dieser persönliche Aufruf zeigte nicht den erhofften Erfolg: Stand heute sind von den rund 87 000 Euro an Spendenzusagen verbindliche 61 021 Euro eingegangen, von den 515 Zusagen an Mitgliedschaften 301. Das reicht leider nicht.
Jetzt gilt´s: Unbedingt bis spätestens 19. Juli Erklärungen abgeben – sonst geht das Projekt nicht weiter und es gibt kein Bürgerkino!
Die Filmtechnik aus dem Insolvenzverfahren steht demnächst zum Verkauf. Daher müssen jetzt alle Unterstützer und Förderer kurzfristig ihr Versprechen einlösen. Der Vorstand hatte ursprünglich die Frist bis zum 30. Juni gesetzt. Bitte füllen Sie daher bis allerspätestens zum 19. Juli den Online-Antrag aus. Mit dem Online-Antrag helfen Sie uns, die Verwaltungsarbeit erheblich zu reduzieren. Wahlweise können Sie auf der Website das PDF-Formular downloaden, ausfüllen, unterschreiben und in den Kamera-Briefkasten am Kino einwerfen. Und hier geht es direkt zum Online-Antrag:
https://hexa.easyverein.com/public/KTT/applicationform/10156
Und ganz wichtig: Der Verein zieht jetzt noch keine Gelder ein. Denn wenn das Spendenaufkommen und/oder die erforderliche Summe der Jahresmitgliedsbeiträge doch nicht zusammenkommen sollten, könnten die bereits eingegangenen Spenden nicht einfach wieder zurückerstattet werden. Sie würden im Verein verbleiben und nach dessen Auflösung gemäß Satzung verwendet werden - also anderen Tutzinger gemeinnützigen Institution zugeführt werden. Auch ist noch der Feststellungsbescheid des Finanzamts Fürstenfeldbruck zur steuerlichen Gemeinnützigkeit abzuwarten, der auch schon hätte da sein sollen. Aufgrund des Vorabbescheids zur Satzung eigentlich nur eine Formalie nach der umgehend erfolgten ordnungsgemäßen steuerlichen Registrierung des Vereins beim Finanzamt Fürstenfeldbruck.
Der Verein ist Arbeitgeber
Der Verein ist inzwischen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet und hat eine Betriebsnummer von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Dies war einerseits wegen der ehrenamtlichen „Kinoengel“ nötig, andererseits um eine Unternehmensnummer zu erhalten, ohne die man keine Betriebsnummer erhält, ohne die man keine Arbeitnehmer - auch keine Minijobber - beschäftigen kann. Viele Vorschriften gilt es hier zu kennen und zu beachten. Daneben heißt es auch noch, sich mit den umfangreichen Vorgaben der Filmförderungsanstalt und ihrer Aufsichtsbehörde auseinanderzusetzen, wo es unter anderem auch um die Kontrolle der Ticket-Abrechnung geht. Allein der Leitfaden dazu umfasst 70 Seiten. Auch sind wir bei der Aufsichtsbehörde bereits auf Wiedervorlage für Herbst gelistet. Ordnung muss sein – auch wenn es sich um keine Kinokette, sondern den Saal eines Bürgerkinos handelt. Also Kontrolle in Sicht und wir haben noch nicht einmal den ersten Film gezeigt.
Sie sehen: Es bleibt ein Kraftakt – den wir nur zusammen schaffen.
Noch eine Änderung der Satzung – diesmal für das Amtsgericht
Auf Hinweis des Notars, dass das Amtsgericht die Regelung des Paragrafen 8.6 der Vereinssatzung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht eintragen wird, war noch eine weitere Satzungsänderung erforderlich. Paragraf 8.6 der Vereinssatzung lautete: „Im Rahmen seines Handelns für den Verein kann der Vorstand i.S.d. § 26 BGB nur solche Verpflichtungen für den Verein eingehen, die die Haftung der Mitglieder auf das Vereinsvermögen beschränken. In sämtlichen für den Verein zu schließenden Verträge oder sonstige für den Verein abzugebenden verpflichtenden Erklärungen soll der Vorstand i.S.d. § 26 BGB daher die Bestimmung aufnehmen, dass nur eine sich auf das Vereinsvermögen beschränkende Haftung der Mitglieder eintreten kann.“ Dem Notar ist Recht zu geben, dass die Höhe des Vereinsvermögens zum Zeitpunkt der jeweiligen Vertragsabschlüsse nicht genau bekannt sein kann und die Regelung daher zu unspezifisch ist. Die Verpflichtung des Vorstands ergibt sich aus den allgemeinen Regeln des Gesetzes, also konnte diese Regelung ersatzlos gestrichen werden. Dies ist im Nachtrag zum Gründungsprotokoll vom 15.6.2024 erfolgt: https://kulturtheater-tutzing.de/wp-content/uploads/2024/06/Nachtrag_Gruendungsprotokoll-scan.pdf. Der Nachtrag und die korrigierte Satzung sind auf der Website einzusehen. Also ein „Smiley“ auch da dran und weiter im „Arbeitsbarometer“.
Rücktritt des 1. Vorstands Alexander Netschajew
Sie können sich vielleicht vorstellen, dass so viel Verantwortung und Arbeitsdruck von außen auch mal für Reibung von innen sorgt. So sind der 1. Vorstand Alexander Netschajew und der 2. (stellvertretende) Vorstand Lucie Vorlíčková zu der Einsicht gekommen, dass sie als Vorstandsduo nicht funktionieren. Alexander Netschajew hat sein Amt als 1. Vorstand am 30. Juni 2024 niedergelegt und dazu folgende Erklärung abgegeben:
„Während der letzten Wochen habe ich gemerkt, dass ich mit der stellvertretenden Vorständin nicht so harmonisiere, wie es ein Projekt dieser Größenordnung erfordert. Um den eingeschlagenen Weg nicht zu gefährden, trete ich als 1. Vorsitzender zurück und bleibe dem Verein als Mitglied erhalten. Es geht um die Wiederbelebung des wunderbaren Tutzinger Kurtheaters. Daher wünsche ich der Idee des Bürgerkinos jeden erdenklichen Erfolg!“
Der Verein wird deshalb seit dem 1. Juli im Einklang mit der Vereinssatzung von Lucie Vorlíčková nach außen vertreten. Da die Vereinssatzung den Gründungsvorstand lediglich für ein Jahr im Amt vorsieht, stehen bereits Ende April/Anfang Mai 2025 Neuwahlen des Gesamtvorstands an.
Neuer 1. Vorstand und weitere Unterstützung gesucht
Um die seit Monaten andauernde hohe Arbeitsauslastung des Vorstands und der Teamleiter zu reduzieren und auch die bevorstehenden Aufgaben zu meistern, wird es für die Zukunft des Projekts auch darum gehen, den Arbeitsanfall auf noch mehr Schultern zu verteilen und weitere tatkräftige ehrenamtliche Unterstützung für dieses Führungsteam zu finden. Möchten Sie künftig als 1. Vorstand des Vereins kandidieren? Haben Sie Kapazität demnächst das Führungsteam von Vorstand und Teamleitern zu verstärken? Bitte schereiben Sie an verein@kulturtheater-tutzing.de
Nadja Kramer-Martin soll Leiterin des Kulturtheaters werden
Die Position der Kinoleitung ist gefunden! Die aus der Schweiz vor anderthalb Jahren nach Tutzing übersiedelte Nadja Kramer-Martin überzeugte Vorstand und Teamleiter mit ihrer Leidenschaft für das Tutzinger Kulturtheater. Sie wohnt nur fünf Minuten entfernt, was per se dem reibungslosen Kinobetrieb helfen wird. Sie bringt keine explizite Kinoerfahrung mit, so wie alle anderen Kandidaten auch, jedoch hat sie sich beruflich immer wieder kulturell engagiert – zum Beispiel beim Bühnenbau sowie bei der Werbung und dem Fundraising für kulturelle Projekte.
Bis zu ihrem Wegzug aus der Schweiz war sie in einem kleinen Stadttheater verantwortlich für die gesamte Technik sowie den Einlass der Besucher und die Reinigung des kleinen Theaters. Nadja Kramer-Martin deckt also alle Facetten ab, die die Kinoleitung eines kleinen ländlichen Kinos haben muss. Sie kann gut mit Menschen kommunizieren, hat Herzblut für den Saal, keine Angst vor Technik, kaufmännische Kenntnisse und sie kann handwerklich selbst stark anpacken.
Aufgrund ihrer Arbeit als Kindergärtnerin und ihrer Freude mit Kindern zu arbeiten, ist sie bereit, ein attraktives Ferienprojekt für das Kulturtheater mitzugestalten. Und sie hat ein ambitioniertes Ziel: „Ich bin gerne Gastgeberin und mein Ziel ist es, dass sich jede und jeder im Kulturtheater Tutzing willkommen fühlt. Ich will gerne dazu beitragen, dass es zu bereichernden Begegnungen kommt.“
Der Vorstand konnte sich in den letzten Wochen selbst davon überzeugen, dass ihr ein offener, ehrlicher und vertrauensvoller Austausch mit Menschen wichtig ist. Bei der Vorbereitung des ersten Kinoengel-Treffens am 6. Juni lernte sie auch Elisabeth „Lissy“ Wohlfahrt als Teamleiterin kennen. Auch dort harmonierte die Zusammenarbeit. Der Vorstand und die Teamleiter freuen sich sehr auf Nadja Kramer-Martin.
Bitten träumen Sie tief und handeln jetzt wach!
Viele Hürden wurden inzwischen gemeistert, einige Hürden muss der Verein aktuell bewältigen. So auch die Verpächter, die derzeit an der brandschutzrechtlichen Sanierung des Kinosaals arbeiten. Vorstand und Teamleiter sind weiterhin zuversichtlich, dass das Projekt eine wirklich gute Chance hat und die Lichter im Bürgerkino angehen können. Aber dazu müssen jetzt alle an einem Strang ziehen und sich entschlossen engagieren. Bitte lassen Sie das so großartig gestartete und organisierte Projekt am 19. Juli nicht allein daran scheitern, dass Sie Ihre Mitglieder- bzw. Spendenerklärung nicht (online) abgegeben haben!
Für den Vorstand des Vereins Kulturtheater Tutzing
Lucie Vorlíčková und Ingrid Boumessid
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Comments
Die Macher des Projekts haben soviel Herzblut reingesteckt, das wäre für alle Kinofans sehr traurig.
Ich wünsche allen Beteiligten, dass es klappt.
Toi, toi, toi...