Gesundheit
15.3.2021
Von Theo Heithorn / vorOrt.news

Inzidenz-Wert auf 60 gestiegen

Lockerungen gelten in Tutzing vorerst noch weiter - In Grundschulen von Dienstag an Wechselunterricht

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Noch dürfen die Tutzinger Geschäfte öffnen, so wie hier das neue Outlet der "Frauensache". Aber wie es weitergehen wird, ist angesichts steigender Inzidenzwerte ungewiss. © L.G.

Der Inzidenzwert im Landkreis Starnberg hat sich am Sonntag auf 60 erhöht.. Damit ist der kritische Wert von 50 überstiegen, der nach der Inzidenzschutzverordnung für eine Verschärfung der Maßnahmen maßgeblich ist. Zuvor hatte der Wert im Landkreis Starnberg über längere Zeit unter 50 gelegen, an den beiden vorangegangenen Tagen aber schon 49,80 erreicht.

Die gelockerten Maßnahmen gelten in Tutzing zunächst noch weiter. Die Geschäfte können also geöffnet bleiben. In den Grundschulen ist von morgen, Dienstag an Wechselunterricht möglich; heute gibt es noch Präsenzunterricht. Das geht aus einer "infektionsschutzrechtlichen Anordnung" des Landratsamts Starnberg vom Sonntag hervor. Die anderen Schulen bleiben vorerst beim Wechselunterricht. In Kinderbetreuungs-Einrichtungen sind von morgen an wieder feste Gruppen vorgeschrieben. Kontaktfreier Sport im Freien ist möglich. Die Gemeinde Tutzing hat bereits das Tutzinger Würmseestadion und den Traubinger Sportplatz geöffnet. Vom heutigen Montag an hat das bayerische Kultusministerium sogar wieder Sportunterricht an den Schulen erlaubt - auch in Innenräumen. Voraussetzung ist, dass die Schüler drinnen einen Mund-Nasen-Schutz tragen und dass regelmäßig gelüftet wird.

Die Entwicklung in den nächsten Tagen ist entscheidend dafür, ob es bei den Lockerungen bleiben kann oder nicht. Wenn der Inzidenzwert aber drei Tage lang über 50 bleiben sollte, müssen die Lockerungsmaßnahmen entsprechend dem geltenden Stufenplan wieder zurückgenommen werden. Geschäfte dürfen dann nicht mehr normal öffnen, sondern müssen an ihre Kunden Termine vergeben - und auch dann ist je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nur der Zutritt für einen Kunden gestattet.

Anfang Februar hatten die aktuellen Fallzahlen noch eine positive Tendenz hin zu niedrigeren Werten gezeigt. Die Zahlen des Landkreises Starnberg lagen seit dem 5. Februar innerhalb der 7-Tage Inzidenz mit Werten unter 50 und zeitweise sogar unterhalb der 35-Grenzlinie. Die Trendumkehr ab Anfang März ist deutlich zu erkennen:

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Die Abbildung zeigt den zeitlichen Verlauf der 7-Tage Inzidenz von Tutzing im Vergleich zum gesamten Landkreis Starnberg im Zeitraum vom 1. Februar bis 11. März. © Theo Heithorn
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Die Entwicklung der nächsten Tage ist also kritisch. Je konsequenter alle Bürger die vorgegebenen Regeln einhalten, umso schneller werden die Inzidenzzahlen sinken und umso eher kann die Stufe 3 des geltenden Stufenplans erreicht werden (siehe dazu die Grafiken weiter unten auf dieser Seite).

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Die aktuelle Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Starnberg

Die aktuellen Werte veröffentlicht das Robert Koch-Institut (RKI) im so genannten "Covid-19-Dashboard". https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/ Für Bayern wurde die 7-Tage-Inzidenz am
Sonntag mit 86,0 ausgewiesen, am Samstag lag sie bei 82,0, am Freitag bei 79,8, am Donnerstag bei 76,9. Der Wert für Deutschland betrug am Sonntag 79,1, am Samstag 76,1, am Freitag 72,4 und am Donnerstag bei 69,1.

Die Öffnungsstrategie für Bayern und Deutschland

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Zum Vergrößern bitte anklicken © Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Die 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung legt seit dem 8. März 2021 eine Reihe von Lockerungen fest. sind der Verordnung zu entnehmen:https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-171/

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Zum Vergrößern bitte anklicken © Bundesregierung

Die 7-Tage-Inzidenz ist maßgeblich

Das Landratsamt Starnberg weist deshalb darauf hin, dass man die 7-Tage-Inzidenz genau im Auge behalten muss. Die Regelungen für die jeweiligen Inzidenzwerte haben wir unten auf dieser Seite zusammengefasst. Im Landkreis Starnberg lag die 7-Tage-Inzidenz in der letzten Zeit konstant unter 50. Die Lockerungen gelten trotz des eigentlich bis zum 28. März verlängerten Lockdowns. Weitere Einzelheiten sind der Verordnung zu entnehmen: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-171/ und https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/ Am 22. März soll in weiteren Beratungen von Bund und Ländern die Entscheidung fallen, wie es nach dem 28. März weitergehen soll.

Landrat Frey zum Einkaufen: "Das kann sich immer wieder rasch ändern"

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Es wird schon schief gehen! Die meisten Tutzinger Geschäftsleute wirken in diesen Tagen trotz aller Probleme verhalten zuversichtlich © L.G.

Der Starnberger Landrat Stefan Frey sieht die inzidenzabhängigen Regeln „mit gemischten Gefühlen“. Er erinnert daran, dass der Wert im hiesigen Landkreis am 28. Februar noch bei 24,9 lag - eine Verdoppelung also in relativ kurzer Zeit.

„Auch bei uns macht sich das Mutationsgeschehen deutlich bemerkbar“, sagt Frey. In Tutzing, Starnberg und anderen Orten des Landkreises kann man also einkaufen, anderswo nicht. „Das kann sich mit dem aktuellen staatlichen Regelwerk immer wieder rasch ändern“, so Frey: „Ich hoffe, dass dieses Regelwerk damit auch wirklich der Praxis gerecht wird und wir nicht ständig ein Auf und Zu und Auf und Zu erleben.“

Frey äußert sich sehr erfreut darüber, dass die Geschäfte im Landkreis Starnberg nun öffnen dürfen und es auch sonst wieder eine Menge mehr an Freiheiten gibt. Gerade der Einzelhandel habe viel in Hygienekonzepte investiert. „Dort findet auch nicht das Infektionsgeschehen statt“, ergänzt der Landrat ausdrücklich, fügt aber auch hinzu: „Genau deshalb heißt es auch gemeinsam dafür zu sorgen, dass wir das Erreichte nicht aufs Spiel setzen.“

Gerade im Freizeitverhalten und bei privaten Kontakten, mahnt Frey, sollte man sich „wirklich weiter disziplinieren und die schon gewohnten Abstands- und Hygieneregeln einhalten“.

Die Regeln für inzidenzabhängige Lockerungen:

7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100

Bei diesem Wert darf man sich mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands treffen, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Liegt die 7-Tage-Inzidenz unter 35, sind Treffen mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände erlaubt, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird.

7-Tage-Inzidenz unter 50

Einzelhandel:
Wenn in Regionen und Bundesländern über drei bis vier Tage ein stabiler Inzidenzwert von unter 50 nachgewiesen wird, dann dürfen Einzelhandelsgeschäfte wieder für den Kundenverkehr öffnen. Die Inhaber müssen jedoch darauf achten, dass sich nicht zu viele Kunden gleichzeitig im Geschäft aufhalten, also bestimmte Quadratmeterzahlen je Kunde beachten und ein Schutz- und Hygienekonzept ausarbeiten. Es gilt eine Begrenzung auf einen Kunden je zehn Quadratmeter. Bei größeren Geschäften - von 800 Quadratmetern Verkaufsfläche an - müssen es je Kunde 20 Quadratmeter sein.

Kulturstätten:
Ebenfalls öffnen dürfen in Bayern bei einer stabilen Inzidenz von unter 50 Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten.

Sport:
Kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren ist erlaubt. Sportplätze, Fitnessstudios, Tanzschulen und andere Sportstätten wie z.B. Golf- und Tennisplätze dürfen zur Ausübung von kontaktlosem Sport wieder betrieben und benutzt werden, allerdings nur im Freien auf den Außensportanlagen. In den Innenräumen ist die Ausübung von Sport weiterhin untersagt.

Inzidenzwert über längere Zeit unter 50

Wenn in einer Region der Inzidenzwert 14 Tage lang stabil unter 50 bleibt, soll es weitere Lockerungen geben. Dann dürfen Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen. Falls der Inzidenzwert anschließend noch weitere 14 Tage unter 50 bleibt, dann dürfen im Außenbereich wieder Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Menschen stattfinden.

7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100

Sport:
Nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 erlaubt – also mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird - sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren.

Kulturstätten:
Die Öffnung ist nur nach vorheriger Terminbuchung und mit bestimmten Auflagen erlaubt.

Wenn der Inzidenzwert wieder steigt

Was aber, wenn der Inzidenzwert dann doch wieder steigt? Falls er 14 Tage lang unter 100 bleibt, dann kann der Besuch von Theatern und Kinos in den betreffenden Regionen unter der Voraussetzung tagesaktueller negativer Corona-Schnelltest erlaubt werden. Die Außengastronomie kann in so einem Fall besucht werden, allerdings nur mit vorheriger Terminbuchung.

Wenn der Inzidenzwert in einer Region wieder über 100 ansteigt oder höher bleibt, dann gibt es keine Lockerungen.

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