Wie weit reicht das Interesse des Tutzinger Gemeinderats? Auf diese Frage könnte man die Diskussionen rund um die Zukunft der Albers-Villa in Garatshausen zuspitzen. Die von den beiden Tutzingerinnen Lucie Vorlíčková und Stefanie Knittl im bayerischen Landtag eingereichte Petition „Albers für alle“ war in dieser Woche kurz Thema im Tutzinger Gemeinderat. Ob es dort hin gehört oder nicht, das ist umstritten, wie die Diskussion zeigte. Stefanie Knittl, die SPD-Gemeinderätin ist, plädierte für eine Stellungnahme des Tutzinger Gemeinderats zugunsten der Öffnung. Einige der Ratsmitglieder unterstützten dies, andere sahen Grenzen: Es handele sich um eine Angelegenheit der Gemeinde Feldafing, nicht der Gemeinde Tutzing. Zu einem Beschluss kam es nicht, ein formaler Antrag wurde vorgeschlagen.
Die beiden Initiatorinnen der Petition haben dies zum Anlass für eine Stellungnahme genommen: Albers ohne Grenzen: Fünf Gründe, warum gerade Tutzing handeln muss! Sie führen mehrere Gründe dafür an, warum sich nach ihrer Auffassung gerade die Tutzinger Kommunalpolitik zur Causa „Albers-Anwesen“ äußern sollte. Sie werfen dem Freistaat Bayern Steuerhinterziehung vor, weil er in den 1970er Jahren die Grunderwerbsteuer für das Albers-Anwesen nicht gezahlt habe – „durch vorsätzliche Angabe eines falschen Verwendungszwecks“, nämlich der geplanten Nutzung des Anwesens für die öffentliche Erholung. Ein von der bayerischen Regierung angemeldeter Staatsbedarf für eine Nutzung des Seegrrundstücks durch die Technische Universität München (TUM) und ein von ihr vorgelegtes Konzept seien unrechtmäßig und in Hinblick auf Haushaltsgrundsätze völlig unangemessen. Die beiden Tutzingerinnen vermuten darin einen Straftatbestand – und dieser „Vertragsbruch“ sei 1975 in Tutzing geschehen. Die Gemeinde Tutzing habe im Kaufvertrag sogar ein Begehungsrecht auf dem Anwesen verankert. Die Öffnung des Seegrundstücks sei „der offenkundige Bürgerwille vieler Tutzinger“, es liege „im natürlichen Lebensraum der Tutzinger - der jedenfalls nicht an einem Ortsschild endet“. Die Nutzung als universitäre Übernachtungsstätte für nur neun Studierende und einen Dozenten werde „auf Dauer ein öffentliches Ärgernis bei vielen Tutzingern darstellen und sicher zu politischer Verdrossenheit beitragen“. Dies gelte es als Tutzinger Gemeinderat zu verhindern.
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Gemeindeleben
13.4.2022
Grenzen des Tutzinger Gemeinderats
Am Fall des Garatshausener Albers-Anwesens entbrennt die Frage nach Zuständigkeiten
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Kommentare
Vielleicht ergänzend:
Die Bürger engagieren sich hier (= das Gegenteil der gern vorgebrachten Politikverdrossenheit) und bekommen auch sehr viel positive Unterstützung aus der Bürgerschaft, übrigens nicht nur hier online, sondern auch immer wieder ganz real bei Infoveranstaltungen in Garatshausen.
Doch unsere gewählten Volksvertreter scheinen leider mehrheitlich in Volldeckung zu gehen.
Man vermisst nicht nur Unterstützung für ein echtes Tutzinger Interesse.
In einer Demokratie darf man auch gegen etwas sein, aber dann sollte man seine Gründe bitte erst recht offen und nachvollziehbar den Bürgern gegenüber kommunizieren; einfach abtauchen und Volldeckung haben die Bürger/innen gewiss nicht verdient.