
Für die Auseinandersetzungen um ein Stück Gehweg an der Oskar-Schüler-Straße muss die Gemeinde Tutzing 29.000 Euro bezahlen. Bürgermeisterin Marlene Greinwald bestätigt in einer Pressemitteilung, dass der Gemeinde in dem Verfahren dieser Aufwand brutto entstanden ist.
Der Streit reicht bis vor die Bürgermeister-Zeit von Wanner (2008-2014) zurück. Der Rechtsanwalt und seine Frau Dr. Beatrice Rösch-Wanner hatten eine vor Jahren in diesem Bereich vorgenommene Absperrung damit begründet, dass die Gemeinde Tutzing den Grund, der privat sei, über lange Zeit für öffentliche Zwecke genutzt habe, ohne dafür eine Erlaubnis gehabt zu haben. Eine Vereinbarung mit dem Vater seiner Frau aus dem Jahr 1964 habe die Gemeinde nie erfüllt. Wanner und seine Frau haben 1000 Euro je Quadratmeter für 65 Quadratmeter verlangt. Die Gemeinde hatte den Wert laut Wanner im Jahr 2007 auf 2500 Euro festgesetzt. Die Gemeinde hatte am 15. September 2016 ein Enteignungsverfahren angestrengt. Den Enteignungsantrag hat sie aber vor einigen Monaten zurückgenommen. Zuvor hatte das Landratsamt einen „Besitzeinweisungsantrag“ der Gemeinde abgelehnt. Nach Rücknahme des Antrags hatte das Landratsamt das Verfahren mit Beschluss vom 27. März 2019 eingestellt.

Nach den Entscheidungen des Landratsamts hat die Gemeinde Tutzing die Kosten beider Verfahren - Enteignung und Besitzeinweisung - zu tragen, wie sie in der Pressemitteilung erklärt. Der Betrag von genau 29.011,80 Euro ergibt sich aus einer Kostenentscheidung des Landratsamts Starnberg vom 19. Juni 2019. Wanner weist darauf hin, dass das Honorar, das die Gemeinde Tutzing an ihren Rechtsanwalt Dr. Volker Gronefeld bezahlen müsse, in der von der Gemeinde aufgeführten Summe noch unberücksichtigt sei. Er schätzt diesen Betrag auf einen „gehobenen 5-stelligen Bereich“. Zu ihren Anwaltskosten macht die Gemeinde in ihrer Pressemitteilung keine Angaben.
Die Angelegenheit ist damit aber noch immer nicht endgültig erledigt. Dr. Beatrice Rösch-Wanner hat wegen des Kostenfestsetzungsbeschlusses des Landratsamts vom 19. Juni 2019 Klage erhoben. Grund: Der Gemeinde Tutzing sind nicht auch die Gutachterkosten auferlegt worden. Die Gemeinde erklärt zum Aspekt Gutachten in der Pressemitteilung nur, dass sie in den Verfahren keine Gutachter eingeschaltet habe. Wanner dagegen argumentiert, die Gemeinde sei sehr wohl dazu verpflichtet, auch Gutachterkosten in Höhe von etwa 4.600 Euro zu tragen. Die Gemeinde Tutzing habe nämlich zunächst vorgetragen, dass die Enteignung unter anderem auch aus Gründen der Bauleitplanung und wegen weiterer Gründe erforderlich sei. Der Vortrag der Gemeinde sei insoweit falsch gewesen. Aus diesem Grund habe seine Frau bei der Planungsgruppe Kölz GmbH in Ludwigsburg ein Sachverständigengutachten eingeholt. Die Experten hätten festgestellt, dass die Enteignung des Grundstücks seiner Frau nicht erforderlich sei. Das Landratsamt Starnberg habe die gutachterlichen Feststellungen der Planungsgruppe Kölz als in der Sache zutreffend bestätigt.
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