Gemeindeleben
11.8.2018
Von vorOrt.news

Was tun, wenn man Verdächtige beobachtet?

Hauptkommissar Motschmann: "Im Zweifelsfall immer sofort die Polizei rufen"

Unter anderem per Hubschrauber hat die Polizei in der Nacht vor wenigen Tagen in Tutzing nach verdächtigen Personen Ausschau gehalten. Bürger hatten entsprechende Beobachtungen gemacht und dies gemeldet. Der Verdacht hat sich nach Angaben der Starnberger Polizeiinspektion nicht bestätigt. Wir haben dies zum Anlass genommen, bei Polizeihauptkommissar Kai Motschmann nachzufragen: Wie sollen sich Bürger verhalten, die verdächtige Beobachtungen machen?

Wie soll man sich verhalten?

In Tutzing sind nachts verdächtige, umherschleichende Personen mit Taschenlampen beobachtet worden. Wie soll man sich verhalten?

Polizeihauptkommissar Kai Motschmann: Bei solchen Feststellungen unverzüglich die Polizei verständigen, um die Möglichkeit zu nutzen diese Personen zu identifizieren und vor Ort abzuklären, ob es sich um einen polizeilich relevanten Sachverhalt handelt oder es sich als „ganz normale“, harmlose Gegebenheit handelt.

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Polizeihauptkommissar Kai Motschmann © privat
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Wie unterscheidet man verdächtige von harmlosen Personen?

Gerade zurzeit in der warmen Jahreszeit sind nachts viele Menschen unterwegs. Die meisten von ihnen sind absolut harmlos. Viele Leute sind sich nicht sicher, wann ein Verdacht ausreicht, die Polizei zu rufen. Können Sie dazu Tipps geben?

Polizeihauptkommissar Kai Motschmann: Man sollte das Wahrgenommene mit gesundem Menschenverstand bewerten und im Zweifelsfall immer sofort die Polizei rufen. Der entgegennehmende Polizeibeamte wird dann den Sachverhalt bewerten, gegebenenfalls polizeiliche Maßnahmen einleiten und dem Mitteiler individuelle Verhaltensmaßnahmen vorschlagen.

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Ist jemand verdächtig, nur weil er dunkel gekleidet ist und rennt? (Motivbild) © obs/ABUS - August Bremicker Söhne KG/© ABUS

Verdächtige Personen aufhalten, bis die Polizei eintrifft?

Da sich die für Tutzing zuständige Polizeiinspektion in Starnberg befindet, sind die Verdächtigen wahrscheinlich verschwunden, wenn die Beamten eintreffen. Sollte man verdächtige Personen - sofern dies möglich ist - selbst aufhalten?

Polizeihauptkommissar Kai Motschmann: Diese Aussage ist so nicht richtig. Da mindestens ein Streifenfahrzeug im Dienstbereich der Polizeiinspektion Starnberg unterwegs ist, sind zwar auch längere Anfahrtszeiten möglich. Genauso gut kann es aber auch sein, dass sich die Streife in unmittelbarer Nähe des Ereignisortes befindet und sehr schnell Maßnahmen treffen kann. Natürlich gibt es auch hier Priorisierungen von Einsätzen, die nach ihrer Wichtigkeit und Eiligkeit abgearbeitet werden. Gegebenenfalls werden Polizeikräfte von benachbarten Dienststellen hier zusätzlich unterstützen. Ein direktes Zusammentreffen oder gar ein Aufhalten sollte unterbleiben, da dies zu einer Gefährdung der eigenen Person führen kann. Viel wichtiger ist eine genaue Beobachtung und sofortige Mitteilung. Je detaillierter und schneller, desto besser. Auch hier wird der entgegennehmende Polizeibeamte/-in individuelle Hinweise geben.

Falscher Alarm - ein Problem?

Ist es schlimm, wenn jemand die Polizei benachrichtigt und sich dies im Nachhinein als falscher Alarm herausstellt?

Polizeihauptkommissar Kai Motschmann: Eine Mitteilung an die Polizei kann niemals falsch sein und schon gar nicht „schlimm“. Sie schildern ja lediglich einen wahrgenommenen Sachverhalt. Die Entscheidung, welche Maßnahmen daraus resultieren, entscheidet die Polizei. Ausgenommen davon sind natürlich bewusst falsche Angaben oder der Missbrauch von Notrufen. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass eilbedürftige, wichtige Mitteilungen über den Notruf 110 abzusetzen sind. Andere Wahrnehmungen und Meldungen können Sie über die örtliche Telefonnummer 08151/3640, per mail unter pp-obn.starnberg.pi@polizei.bayern.de oder über das Kontaktformular der bayerischen Polizei absetzen. Auf diesen Wegen ist jedoch eine unmittelbare Abarbeitung nicht sichergestellt.

Die Fragen stellte Lorenz Goslich

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Quelle Titelbild: obs/ABUS - August Bremicker Söhne KG/© ABUS
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