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Krankenhaus wird erweitert

Für die Baumaßnahmen wird ein beschleunigtes Verfahren gewählt

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Das Tutzinger Krankenhaus steht vor einer Erweiterung © L.G.

Die gesamte Bahnhofstraße wird auf südlicher Seite mehr und mehr zum Baugebiet. Nachdem es nun nach langer Verzögerung im oberen Bereich, auf dem ehemaligen Roche-Gelände, mit den Neubauten losgeht, sind auch weiter unten, auf dem Kloster- und Krankenhaus-Gelände, größere Baumaßnahmen geplant. Das Unternehmen Artemed will das von ihm betriebenene Krankenhaus erweitern. Um den Weg dafür zu ebnen, hat der Gemeinderat am Dienstag die Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Nummer 98 für den Bereich Klostergelände zwischen Gröberweg, Hauptstraße und Bahnhofstraße beschlossen. Auch für die Turnhalle des Klosters ist schon seit längerer Zeit ein Neubau vorgesehen. Tutzinger Kloster-Turnhalle vor Neubau

Vergrößerung mehrerer Krankenhaus-Bereiche und neue Zufahrt

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Der Gebäudekomplex im rückwärtigen Bereich © L.G.

Beim Krankenhaus ist eine Vergrößerung der Dialyse, der OP-Räume und der Intensivstation vorgesehen, wie das Bauamt mitteilte. Die derzeitige Dialyse soll im südlichen Bereich in einem Anbau im Erdgeschoss untergebracht werden, auch die Notaufnahme soll dort integriert werden.

Von der Bahnhofstraße aus soll außerdem eine neue Zufahrt zum Kloster entstehen. Zu einem kritischen Hinweis dazu von Georg Schuster (ödp) sagte Bürgermeisterin Marlene Greinwald, es gebe zurzeit nur eine Zufahrtstraße zum Krankenhaus-Gelände, auch für Notarztfahrzeuge. Mit der weiteren Zufahrt könne man dies trennen, was sinnvoll sei.

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Billigungsbeschluss für "Teilbereich Artemed"

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans wird die Arbeitsgemeinschaft Büscher-Burgstaller beauftragt. Überplant werden soll aber zunächst nicht das gesamte Gelände: Man will nach Angaben des Bauamts "nach Dringlichkeiten" vorgehen. Es wird also im Lauf der Zeit in diesem Bereich voraussichtlich mehrere Teilbebauungspläne geben.

Für den "Teilbereich Artemed" wurde in der selben Gemeinderatssitzung gleich ein so genannter Billigungsbeschluss gefasst. Eine baurechtliche Beurteilung nach der Umgebungsbebauung (Paragraf 34 des Baugesetzbuchs) hält das Bauamt unter Hinweis auf entsprechende Angaben des Landratsamts in diesem Fall nicht für möglich. Gewählt wurde der Weg über ein beschleunigtes Verfahren nach Paragraf 13a des Baugesetzbuchs.

Quelle Titelbild: L.G.
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