Von Dr. Andreas Kapphan

Petition zur Rettung der Albers-Villa

Kulturverein Garatshausen wendet sich zum zweiten Mal an den Bayerischen LandtagDer Autor ist Vorstandsmitglied des Kulturvereins Garatshausen

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Die Albers-Villa, früher Villa Loé © A. Schacht / Petition Kulturverein Garatshausen

Der Kulturverein Garatshausen e.V. hat erneut eine Petition an den Bayerischen Landtag eingereicht, um die Albers-Villa in Garatshausen am Starnberger See zu retten.

Bereits 2011 waren wir mit einer Petition teilweise erfolgreich. Damals konnten wir den Verkauf des Anwesens an einen privaten Investor verhindern. Mit der aktuellen Petition möchten wir erreichen, dass die Albers-Villa und der historische Park unter Denkmalschutz gestellt werden und das Anwesen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Der Antrag wird auch von Bürgermeister Bernhard Sontheim (Feldafing) unterstützt.

Vor 60 Jahren starb Hans Albers am Starnberger See. Seine Lebensgefährtin Hansi Burg erbte das Anwesen und verkaufte es 1971 an den Freistaat Bayern mit der Auflage, dass der Besitz nach ihrem Tod (1975) "öffentlichen Erholungszwecken" dienen sollte. Dazu kam es nie. Vielmehr nutzte der Freistaat das Gelände für die Bayerische Fischereianstalt. Seit 2009 steht die Villa leer, der Park verwildert.

Das bayerische Finanzministerium hat offenbar vergessen, dass sich die Albers-Villa in Staatsbesitz befindet. Wie ist es sonst zu erklären, dass der Freistaat Bayern aktuell ein Seegrundstück mit 1500 Quadratmeter in Leoni am Ostufer des Starnberger Sees für 6,5 Millionen Euro im Zuge eines Vorkaufsrechts erwerben will? Um es dann gemäß Artikel 141 der bayerischen Verfassung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dabei aber vor Gericht unterliegt, weil das Grundstück für 12 Millionen Euro bereits verkauft wurde.

Am Westufer in Garatshausen besitzt der Freitstaat mit der Albers-Villa ein Seegrundstück mit über 12 000 Quadratmetern, wo er sich sogar vertraglich verpflichtet hatte, es der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sich aber seit 50 Jahren beharrlich dieser Verpflichtung entzieht.

Die Petition im Wortlaut:

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