Für die Errichtung eines Solarparks auf dem Tutzinger Gemeindegebiet werden geeignete Flächen ab etwa fünf Hektar Größe gesucht. Das teilt die Gemeinde Tutzing auf ihrer Webseite mit. Die Anlage soll nach diesen Angaben in Zusammenarbeit mit der Energiegenossenschaft Fünfseenland e.G. errichtet werden. Sie soll in erster Linie Eigentum von Tutzinger Bürgerinnen und Bürgern werden, um die Wertschöpfung in der Gemeinde zu halten. Dazu sollen vorrangig Tutzinger Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit bekommen, sich finanziell am Bau der Anlage und damit an den Gewinnen beteiligen zu können. "Falls Sie Eigentümer einer möglicherweise geeigneten Fläche sind und Interesse haben, diese zu marktüblicher Pacht für das Vorhaben zur Verfügung zu stellen, bitten wir um unverbindliche Kontaktaufnahme mit der Gemeindeverwaltung", heißt es in der Mitteilung.
Kontakt
Gemeinde Tutzing
Kirchenstraße 9
82327 Tutzing
Telefon: 08158 25020
Telefax: 08158 – 2502-399
E-Mail: Rathaus@Tutzing.de


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Kommentare
Meist ist 1 große zusammenhängende Fläche sicherlich einfacher zu planen, zu realisieren und zu managen.
Aber ist das dennoch immer sinnvoll? Wenn sich die 1 Fläche größer als 10 Fußballplätze nicht finden lässt? Oder nur ganz abgeschieden und erst komplett neu erschlossen werden müsste?
Könnte alternativ eine Überdachung der großen Parkplätze in Tutzing mit Photovoltaik sinnvoll sein? Beispielsweise die P+R Parkplätze, am Sportplatz (inkl. der Zuschauerränge) oder am Südbad. Kein neuer Flächenverbrauch, direkte Stromverwendung für die E-Mobilität, weitere Stromkunden gleich nebenan, eine gewisse Infrastruktur verläuft bereits im Boden...
Kämen auch manche Fuß- & Radwege oder Straßenbereiche für eine Solar-Überdachung in Frage? Nebenbei im Sommer Beschattung und im Winter weniger Winterdienst?
Längst gibt es auch senkrechte Solarmodule; vor Hauswänden, statt Hecken oder Lärmschutzwänden, oder vielleicht auch um Fußgänger- & Radlbereiche an gewissen Stellen vom Straßenverkehr zu trennen?
Daher ist es begrüßenswert, dass die Gemeinde nach passenden Freiflächen sucht und ein solches Projekt in Form einer Bürgerbeteiligung umsetzen möchte.
- warum aber nur Flächen die größer als 5 Hektar sind? Aus welcher wirtschaftlichen Berechnung resultiert dieses Limit?
- warum legt man sich auf einen Partner (= Energiegenossenschaft Fünfseenland) schon jetzt fest? Wurden alternative Realisierungswege untersucht?
- warum beziffert man nicht die zu erwartende "marktübliche Pacht" die ein Grundstückseigner bekäme, der seine Fläche für einen PV-Park zur Verfügung stellt? "Marktüblich" hohe Pachtbeträge motivieren über einen solchen Schritt nachzudenken...
- warum propagiert die Gemeinde nicht auch die Realisierung von privat finanzierten Freiflächensolaranlagen?