Von vorOrt.news

Tutzinger Vorstoß zur Albers-Villa

Freie Zugänglichkeit des Anwesens in Garatshausen gefordert - Petiton an den Landtag

Albers-Denkmal7.jpg
Der Freistaat Bayern hat die Albers-Villa für eine Nutzung durch die Bevölkerung erhalten, diesen Wunsch der früheren Eigentümerin Hansi Burg aber nie erfüllt © L.G.

Wegen des Albers-Anwesens in Garatshausen ist eine weitere Petition beim Bayerischen Landtag eingereicht worden. Verantwortlich dafür zeichnen Stefanie Knittl und Lucie Vorlíčková, die beide in Tutzing leben. Sie wenden sich gegen die von der bayerischen Staatsregierung geplante Übertragung des Areals auf die Technische Universität München (TUM)). Zugang für die Bevölkerung bleibt umstritten Stattdessen fordern sie, das „zeitgeschichtlich relevante Seegrundstück“, auf dem der Schauspieler Hans Albers und seine Lebensgefährtin Hansi Burg wohnten, der allgemeinen Öffentlichkeit zu gewöhnlichen Tagesöffnungszeiten frei zugänglich zu machen. Das Konzept mit einer Hauptnutzung durch die TUM und Partner sehe jedoch lediglich drei Mal im Jahr eine Öffnung für die Allgemeinheit vor. Mit einer Online-Petition sammelt seit einiger Zeit auch schon der Verein „Respect & Remember Europe e. V.“ Unterschriften wegen des Albers-Areals. 1411 Unterschriften bei Albers-Petition „Das Anwesen soll nach 50 Jahren endlich für alle offen sein“, fordert er: „Die Hans-Albers-Villa soll ein positiv besetzter deutsch-jüdischer Erinnerungsort mit Wissensvermittlung und ein Begegnungsort für Toleranz mit einem Kunst-Kultur- und Freizeitprogramm werden.“

Initiatorinnen Stefanie Knittl und Lucie Vorlíčková

Stefanie Knittl gehört für die SPD dem Tutzinger Gemeinderat an, in dem sie Referentin für Denkmal und Sanierung ist. Bekannt ist sie auch als Autorin des Buchs „Häuser erzählen Geschichten“. Lucie Vorlíčková, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin im Ruhestand, ist auch beim Bürgerverein „Tutzinger Liste“ Mitglied des Vorstands, in dem sie als Schatzmeisterin fungiert.

Für die Technische Universität hatte das bayerische Wissenschaftsministerium Staatsbedarf angemeldet. Die Universität will in der Villa ihre so genannte „Junge Akademie“ unterbringen. Daneben kündigt sie eine dauerhafte Pflege des Kontakts zu Museen, Künstlern und Kulturinstitutionen an. Auf dem ebenfalls dazu gehörenden Gelände oberhalb des Weg soll ein "Hans Albers Hansi Burg-Park" mit einem Ausstellungskonzept angelegt werden, das an die Entstehung der Villa und seiner verschiedenen Bewohner erinnern soll.

Anzeige
Banner-April24-3.png

Universität reicht Erläuterungen zur öffentlichen Nutzung in Ergänzungsteil nach

TUM3.png
27 000 Quadratmeter umfasst das gesamte Grundstück. Das Gebäude, in dem Hans Albers und Hansi Burg lebten, steht, auf dem Teilareal am Seeufer, dort befindet sich auch ein Bootshaus. Auf der anderen Seite des Wegs kündigt die Technische Universität einen Park an. © Technische Universität München, Konzept "TUM Junge Akademie in der Albers-Villa", Ergänzungsteil

Zugangsmöglichkeiten für die Allgemeinheit zum Objekt waren in einem ersten Konzept der Universität nur begrenzt beschrieben worden. Wegen Kritik daran hat das Wissenschaftsministerium anschließend weitere Erläuterungen angefordert, die die Universität dann in einem Ergänzungsteil nachgereicht hat. Darin wird die Einbeziehung der Öffentlichkeit durch „Einbindung von Partnern“ konkretisiert. Zu ihnen zählt die Universität auch eine Reihe von Tutzinger Akteuren. Sie erwähnt die Akademie für politische Bildung und die Evangelische Akademie, den Kulturverein Garatshausen, den Tutzinger Verein KulturArt am See, die Organisation „KunstRäume am See“ und den Freundeskreis Tutzinger Brahmstage. Ebenfalls erwähnt wird im TUM-Konzept der seinerseits um eine Nutzung der Albers-Villa ringende Verein „Respect & Remember Europe e.V.“, obwohl dieser das Nutzungskonzept der Universität bereits abgelehnt und eine eigene Petition dagegen organisiert hat. Für die Bedürfnisse der Universität und ihrer „Jungen Akademie“ sei die Hans-Albers-Villa ungeeignet, kritisiert Respect & Remember, und die TUM sei bayernweit bereits mit einer beeindruckenden Anzahl von Liegenschaften ausgestattet.

Das Seegrundstück soll zu gewöhnlichen Tagesöffnungszeiten frei zugänglich sein

Die neue Petition hat ein klares Ziel: Der bestehende Park auf dem Seegrundstück soll restauriert und zu gewöhnlichen Tagesöffnungszeiten frei zugänglich gemacht werden. Das ehemalige Albers-Haus sowie das dazu gehörige Bootshaus sollen „für alle Menschen im Rahmen von kulturellen Veranstaltungen wieder erlebbar“ werden, und zwar unter der Verwaltung der bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen. So seien für die konkrete Nutzung abwechselnde kleine Ausstellungen zu unterschiedlichen kulturhistorischen Themen vorstellbar. Weiter genannt werden Musik- und Filmabende mit Gesprächen und Vorträgen, zum Beispiel zur Ortsgeschichte durch den Kulturverein Garatshausen oder die Gemeinde Feldafing. Auch allein aus der Schaffensphase von Hans Albers lasse sich „Unterschiedlichstes heranziehen“.

Öffentlicher Badeplatz ist nicht Anliegen der Petition

Eine Öffnung des Anwesens als öffentlicher Badeplatz wird dagegen aus Gründen des Naturschutzes nicht als Anliegen der Petition bezeichnet. Gewarnt wird aber vor einer „Versperrung einer künftigen Nutzung“ des Albers-Anwesens: Dies wäre „ein schmerzlicher Vorgang hinsichtlich des Landschafts-, Erholungs- und Freizeitwerts für die Menschen der umliegenden Seegemeinden“. Dabei wird auf eine urkundliche Erklärung des Freistaats verwiesen, das Albers-Anwesen für öffentliche Erholungszwecke zu erwerben. Die Petition enthält auch eine Bitte an den Bayerischen Landtag, den angemeldeten Staatsbedarf für die „Junge Akademie" der TUM nicht anzuerkennen. Es handele sich um einen „konstruierten“ Staatsbedarf.

Webseite für die Petition:
https://albersfueralle.de/

Die Petition "Öffnung Albers-Anwesen durch den Freistaat"

  Petition-Albers.pdf herunterladen

ID: 4607
Über den Autor

vorOrt.news

Kommentar hinzufügen

Anmelden , um einen Kommentar zu hinterlassen.

Kommentare

Zur Frage von Herrn Rekus: "Einzig der Verzicht auf öffentliches Baden - begründet mit Naturschutz - leuchtet mir ohne nähere Infos noch nicht ein? Da bitte ich um weitere Erläuterung."
Schon seit Jahrzehnten argumentiert die Politik, dass sich der "Öffnung für die Allgemeinheit erhebliche Hindernisse in den Weg stellen". So eigne sich der Ostteil des Grundstücks nicht als Badegelände, weil der Hang schlecht ausbaufähig und die Verladungsfläche sehr engräumig sei (was auch immer das Letztere heißen mag). Wir haben aber nicht gefunden, dass irgendjemand je die Öffnung explizit als Badegelände verlangt hätte! Dennoch wurde die Öffnung des Anwesens bislang maßgeblich mit dieser "Begründung" abgetan. Auch aktuell argumentieren uns gegenüber Politiker, darunter auch der Feldafinger Bürgermeister: Der Strand sei als solcher nicht nutzbar, da sich unten am See im Lauf der Jahrzehnte ein Biotop gebildet hat, dass zu schützen sei. Wir sehen das durch bloße Verwahrlosung entstandene "Biotop" im Zusammenhang mit einem Naturschutz auch durchaus fraglich. Den Hinweis auf das Gefahrenpotential und die damit zusammenhänge Haftung nehmen wir dagegen ernst. Um der Politik zu zeigen, dass wir sachlich begründeten Argumenten gegenüber zugänglich und damit kompromissfähig sind, aber auch um DIE Hauptbegründung für die Versperrung des Anwesens von vornherein zu entkräften, haben wir explizit in der Petition verankert, dass eine Öffnung als Badestrand gar nicht Anliegen der Petition ist. Und prompt: Erste Reaktionen aus dem Landtag weisen uns darauf hin, dass der Strand nicht nutzbar ist, da schützenwertes Biotop. Lustig, nicht wahr? An die Adresse des Freistaats fassen wir zusammenfassen wie folgt: 1. Die Streuwiese soll dauerhaft bewahrt werden durch Aufnahme in das FFH Gebiet Natura 2000 Starnberger See. 2. Der Park des Seegrundstücks ist frei zugänglich zu machen und 3. gleichermaßen die Liegenschaften (Albers-Haus und Bootshaus) für kulturelle Veranstaltungen - gerne auch mit Tagescafé, wie vom Kulturverein Garatshausen einst avisiert. Dies unter der "Schirmherrschaft" der Bayerischen Schlösserverwaltung und nicht der TUM. Wer baden will, kann ins nur zwei Minuten fußläufig entfernte Freibad Garatshausen.
(Bearbeitet)
Ich bin der Meinung, dass der Wille der Stifterin das Mass aller Dinge sein sollte. Und der lautet nun einmal: "öffentliche Zugängigkeit". So wie es sich darstellt, ist dies bei einer Nutzung durch die TUM keineswegs der Fall. Deswegen unterstütze ich die Petition voll inhaltlich und bedanke mich zugleich bei den beiden Damen für Ihr gesellschaftliches Engagement.
"Herzlichen Dank den beiden Petentinnen für Ihren Einsatz!" Es wurde Zeit sich dafür einzusetzen.
Wow! Nach jahrzehntelangen Stillstand liegen nun plötzlich 3 unterschiedliche Nutzungskonzepte auf dem Tisch; und hoffentlich werden von den Verantwortlichen alle 3 Konzepte ernst genommen und vor der Entscheidung, die wiederum die nächsten Jahrzehnte prägen wird, gründlich geprüft & abgewogen!

Mir persönlich kommt das albersfueralle-Konzept am Nächsten, weil es offensichtlich das breiteste Publikum anspricht und für vielerlei Nutzungen offen ist, selbst wenn wir an manche dieser Nutzungen jetzt vielleicht noch gar nicht denken. Warum auch nicht?
Warum sollen Geschichtsinteressierte nicht mit Cineasten, Studenten, Naturfreunden und verschiedensten anderen Gästen zusammentreffen, sich gegenseitig austauschen und sich ganz nebenbei über die üblichen Barrieren hinweg vernetzen?
Das Areal wäre in seiner Gesamtheit groß genug für so Vieles nebeneinander & miteinander!

Einzig der Verzicht auf öffentliches Baden - begründet mit Naturschutz - leuchtet mir ohne nähere Infos noch nicht ein? Da bitte ich um weitere Erläuterung. Nur wenige Meter nebenan wird doch auch öffentlich gebadet, Hans Albers und seine Gäste sind bei entsprechenden Wetter gewiss auch im See geschwommen und die unmittelbaren Grundstücksnachbarn links wie rechts werden auch nicht auf dieses schlichte Vergnügen verzichten?
(Bearbeitet)
- Für Interessierte: www.albersfueralle.de. Hier auch der Originaltext der zehnsetigen Petition.

- Wichtig ist uns, wie im Artikel gut dargestellt, dass wir zwei Petitionsziele verfolgen und zwar unabhängig voneinander(!):
1. Nichtanerkennung der Staatsbedarfsanmeldung des Wissenschaftsministeriums für die TUM (“konstruierter Etikettenschwindel”)
2. Freier Zugang zum östlich des Hans-Albers-Wegs gelegenen Seegrundstücks zu gewöhnlichen Tagesöffnungszeiten unter dauerhafter Bewahrung der Streuwiese (westlich des Wegs) durch Aufnahme in das FFH-Gebiet Natura 2000 “Starnberger See” (an dieser Stelle also keinen “Hans & Hansi-Park” mit völlig unangemessenen Kulturpfaden zum Nationalsozialismus - womöglich für Steuergelder.)
Dies umgesetzt durch die bereits in Starnberg für die Pflege des Lenné-Parks Feldafing und die Roseninsel ansässige Bayer. Verwaltung der staatl. Schlösser, Gärten und Seen (dem ursprünglichen Käufer).

- Für alle Fragen stehen wir Ihnen gerne unter albersfueralle@gmail.com zur Verfügung. Gerne auch im persönlichen Gespräch: Treffpunkt am Albers-Anwesen - nach Terminvereinbarung:-)

Feedback / Fehler melden