Werbevertrag
Vertragsbedingungen über die Einbindung von Werbung auf vorOrt.news
Als „Werbetreibender“ wird in diesen Vertragsbedingungen einheitlich diejenige Person bezeichnet, welche durch Ausfüllen und Abschicken des elektronischen Auftragsformulars auf nachfolgend beschriebener Website ein Angebot auf Abschluss eines Werbevertrages mit dem nachfolgend bezeichneten Webmaster abgibt.
Zwischen
dem Werbetreibenden
und
PresseBüro Goslich
(Inhaber Dr. Lorenz Goslich)
Postanschrift:
PresseBüro Goslich,
Greinwaldstraße 7
D-82327 Tutzing
Tel. +49 8158 7358
E-Mail: info@vorort.news
- nachfolgend „Webmaster“ genannt –
wird folgender Vertrag über die Einbindung eines Werbebanners in die Website vorOrt.news, abrufbar unter der Internet-Adresse www.vorOrt.news (nachfolgend „Website“) geschlossen:
§ 1
Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrags ist die Platzierung eines Werbebanners auf der Website gemäß den nachfolgenden Bedingungen.
§ 2
Leistungsbeschreibung
1. Vorbemerkungen, Begrifflichkeiten
- Der Webmaster erbringt nachfolgend näher beschriebene Leistungen für den Werbetreibenden. Maßgeblich für die zu erbringende Leistung ist die vom Werbetreibenden im elektronischen Auftragsformular getroffene Wahl unter den nachfolgend aufgeführten Kategorien.
- Im Sinne dieses Vertrages gilt:
- "Artikel-Übersicht" als die Seite, welche die Artikel aller oder einzelner Kategorien in der Übersicht anzeigt, also die Seite, welche beim Aufrufen der Website bzw. bei der Auswahl einzelner Kategorien erscheint.
- "Artikel-Seite" als die Seite, auf der ein auf der Website veröffentlichter Artikel vollständig erscheint, also die Seite, welche beim Aufrufen eines einzelnen Artikels erscheint.
2. Kategorien
Der Webmaster erbringt folgende Leistungen nach Wahl des Werbetreibenden:
a) Sponsoren
- Werbetreibende können als Sponsor auf der Website werben. Sponsoren sind nachhaltige Unterstützer der Website.
- Das Werbebanner eines Sponsors beschränkt sich auf dessen Firmenlogo.
- Das Werbebanner erhält eine festen Anzeigeplatz, d.h. das Banner wird stets zu sehen sein und nicht rotieren in Abwechslung mit anderen Werbebannern.
- Das Werbebanner wird stets auf der Startseite der Website sowie auf allen Kategorie-Seiten angezeigt. Ein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Platzes auf diesen Seiten besteht nicht.
b) Unternehmensprofile
- Werbetreibende können ferner mit einem Unternehmensprofil auf der Website auftreten. Unternehmensprofile stellen auf einer einzelnen Seite die durch Werbetreibende betriebenen Unternehmen dar.
- Es obliegt dem Werbetreibenden, die Inhalte des Unternehmensprofils selbst zu gestalten.
- Es obliegt dem Werbetreibenden ferner, für sein Unternehmensprofil ein weiteres Kurzprofil zu erstellen, welches folgende Eigenschaften aufweist:
- Eine textliche Kurzbeschreibung des Unternehmens mit maximal 160 Zeichen
- Ein Profilbild mit einer Größe von bestenfalls 1020 Pixel x 568 Pixel
- Das Unternehmensprofil wird wie folgt auf der Website erscheinen: Eine zufällige Auswahl von Kurzprofilen wird auf der Startseite angezeigt. Die Auswahl wird zufällig bei jedem Aufruf der Seite neu festgelegt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Häufigkeit der Anzeige auf der Startseite besteht nicht.
- Sämtliche Kurzprofile werden unter der Kategorie „Unternehmensprofile“ in alphabethischer Reihenfolge angezeigt.
- Bei Auswahl eines Kurzprofils wird das vollständige Unternehmensprofil auf einer einzelnen Seite angezeigt. Auf dieser Seite werden keine anderen Werbungen angezeigt werden.
c) Anzeigen
Werbetreibende können ferner Anzeigen in folgenden Kategorien aufgeben.
aa) Artikel-Übersicht
Das Werbebanner wird auf der Artikel-Übersicht angezeigt, wobei folgende Positionen wählbar sind:
(1) Hero-Anzeige an oberster Stelle
- Das Werbebanner wird an oberster Stelle von allen Werbebannern auf der Artikel-Übersicht erscheinen.
- Das Werbebanner erhält eine festen Anzeigeplatz, d.h. das Banner wird stets zu sehen sein und nicht rotieren in Abwechslung mit anderen Werbebannern.
(2) rotierende Position
- Das Werbebanner kann an jeder Position auf der Artikel-Übersicht erscheinen, die nicht an „oberster Stelle“ i.S.v. Ziffer (1) ist.
- Das Werbebanner erhält keinen festen Anzeigeplatz. Die Anordnung der Banner unter dieser Kategorie wird zufällig bei jedem Aufruf der Seite neu festgelegt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Häufigkeit des Erscheinens des Banners oder einen bestimmten Anzeigeplatz besteht nicht.
bb) Artikel-Seiten
- Das Werbebanner erscheint ausschließlich auf Artikelseiten neben den Artikeln.
- Auf jeder Artikelseite erscheint stets nur ein Werbebanner. Die Verknüpfung von Werbebannern und Artikel wird zufällig bei jedem Aufruf der Seite durch jeden Nutzer neu festgelegt.
§ 3
Werbebanner, Zielwebsite
- Die Zurverfügungstellung des einzubindenden Werbebanners ist grundsätzlich Sache des Werbetreibenden und erfolgt auf dessen Gefahr und Kosten.
- Die Werbebanner haben folgende Eigenschaften:
- Bildgröße:
- 62 Pixel x 62 Pixel (Sponsoren-Logos)
- 728 Pixel x 90 Pixel (Anzeigen auf Startseite und Kategorie-Seiten)
- 160 Pixel x 600 Pixel (Anzeigen auf Artikelseiten)
- Dateigröße: maximal 1 MB
- Banner-Art:
- Leaderbord (Anzeigen auf Startseite und Kategorie-Seite)
- White Skyscraper (Anzeige auf Artikelseite)
- Datei-Format: JPEG
- Bildgröße:
- Der Werbetreibende übergibt dem Webmaster das einzubindende Werbebanner, soweit nicht § 4 zur Anwendung kommt. Der Werbetreibende ist selbst dafür verantwortlich, dass das zur Verfügung gestellte Werbebanner zur Einbindung geeignet ist und inbesondere die vorgeannten Eigenschaften aufweist.
- Der Werbetreibende stellt sicher, dass sein Werbebanner inhaltlich und technisch keine Rechte Dritter - so z.B. Marken-, Namensrechte, sonstige Schutzrechte oder sonstige absolut geschützten Rechtsgüter – verletzt. Ebenso stellt er sicher, dass sein Werbebanner nicht gegen die Regelungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt (z.B. irreführende Gestaltung des Werbebanners).
- Der Werbetreibende stellt den Webmaster von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese in Bezug auf eine von ihm zu vertretende Rechtsverletzung gegenüber dem Webmaster geltend machen, ferner auch von etwaigen prozessualen oder außerprozessualen Kosten.
- Erhält der Webmaster von einer möglichen Rechtsverletzung durch das Werbebanner Kenntnis (z.B. durch eine Abmahnung), wird er dem Werbetreibenden hiervon unverzüglich schriftlich Mitteilung machen und das Werbebanner bis zur Klärung der Rechtslage von seiner Website entfernen. Der Vergütungsanspruch bleibt, vorbehaltlich einer etwaigen ordentlichen Kündigung, hiervon unberührt.
- Das Werbebanner wird mit der vom Werbetreibenden im elektronischen Auftragsformular angegebenen Ziel-Website verlinkt, soweit eine solche vom Werbetreibenden angegeben wird.Die Website des Werbetreibenden wird in einem neuen Browserfenster geöffnet.
§ 4
Erstellung des Werbebanners durch den Webmaster
- Für den Fall, dass der Werbekunde gemäß elektronischem Auftragsformular auf der Website hierzu optiert, übernimmt der Webmaster als zusätzliche Werkleistung für den Werbebekunden die Erstellung des Werbebanners. Für diese zusätzliche Leistung gelten nachfolgend niedergelegte Bestimmungen.
- Die Werkleistung beschränkt sich auf die Erstellung einer einbindbaren Datei, welche die in § 3.2 aufgeführten Eigenschaften aufweist.
- Die Erstellung erfolgt nach billigem Ermessen des Webmasters. Eine Individualisierung des vom Webmaster vorgeschlagenen Banners nach Wunsch des Werbetreibenden ist nicht geschuldet.
- Der Webmaster wird vor Einbindung des Werbebanners die Freigabe des Werbetreibenden einholen. Erfolgt die Freigabe nicht, unterbleibt die Einbindung. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon jedoch unberührt.
- Klargestellt wird, dass der Webmaster in diesem Abschnitt keinerlei Leistungen übernimmt, welche typischerweise von Marketingunternehmen im Rahmen einer Markenentwicklung erbracht werden. Diese sind insbesondere die Erstellung eines (Bild-)logos, eines Werbeslogans, Marktanalysen und Markenkonzeptentwicklung.
- Hinsichtlich etwaiger vom Werbetreibenden dem Webmaster für die Erstellung des Werbebanners zur Verfügung gestellten Informationen oder sonstigen Daten gelten die Regelungen in § 3.3 bis § 3.6 entsprechend.
§ 5
Einbindung des Werbebanners
- Der Webmaster bindet das Werbebanner in seine Website ein. Hierbei hat er sicher zu stellen, dass der Code nicht verändert wird.
- Die Einbindung des Werbebanners erfolgt unverzüglich nach Vertragsschluss sowie Übermittlung eines vertragsgemäßen Werbebanners bzw. Freigabe gemäß § 4.4.
- Ein Kampagnentracking jedweder Art (z.B. Zählen der Anzahl der Einblendungen, Zählen der Klicks auf das Werbebanner, Nutzung von Analysetools, Zählen der Weiterleitungen) ist nicht geschuldet.
§ 6
Vertragsschluss
Das elektronische Absenden des Auftragsformulars auf der Website stellt das Angebot zum Abschluss dieses Vertrages dar. Der Vertrag kommt zustande mit Annahme (i.d.R. per Email) durch den Webmaster.
§ 7
Abnahme
- Der Werbetreibende wird die Funktionstüchtigkeit und korrekte Verlinkung des Werbebanners unmittelbar nach dessen Einbindung in die Website überprüfen und dem Webmaster eventuell bestehende Fehler oder Funktionsbeeinträchtigungen unverzüglich in nachvollziehbarer Form mitteilen. Etwaige Schäden, welche aufgrund eines Verstoßes gegen diese Obliegenheit entstehen, sind vom Webmaster nicht zu ersetzen. Die Vorschrift des § 254 BGB bleibt daneben unberührt.
- Im Übrigen gilt das gesetzliche Mängelgewährleistungsrecht.
§ 8
Vergütung und Abrechnung
- Für die Einbindung und/oder Erstellung des Werbebanners in seine Website erhält der Webmaster eine Vergütung gemäß der "Preisliste" (vgl. § 12 Ziffer 3).
- Die Vergütung ist fällig mit Erhalt der Rechnung. Die Rechnung wird nach Einbindung des Werbebanners versendet.
§ 9
Laufzeit und Kündigung
- Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- Der Vertrag ist beiderseits ordentlich kündbar spätestens am ersten Werktag einer Woche für den Ablauf des folgenden Sonntags.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- Die Kündigung bedarf der Textform.
- Soweit Vertragsbestandteile keinen Dauerschuldcharakter haben, finden vorstehende Bestimmungen keine Anwendung. Insoweit verbleibt es bei den gesetzlichen Regeln.
§ 10
Haftung
- Der Webmaster haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung hingegen ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten. Dies sind solche Pflichten, die den Vertrag prägen und auf deren Erfüllung der Werbetreibende in jedem Fall vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch für die leichte fahrlässige Verletzung solcher wesentlichen Pflichten ist jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit nicht wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gehaftet wird.
- Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Webmaster in demselben Umfang.
§ 11
Kein Konkurrenzschutz
- Ein Konkurrenzschutz, gleich welcher Form, besteht nicht.
- Dem Webmaster ist es ausdrücklich gestattet, auch Werbungen anderer Unternehmen, welche im gleichen oder ähnlichen Geschäftsfeld wie der Werbetreibende tätig sind, auf der Website zu schalten.
§ 12
Schlussbestimmungen
- Soweit in diesem Vertrag Werbeleistungen nicht genau bestimmt sind, sind diese nach billigem Ermessen des Webmasters zu erbringen. Insbesondere bei rotierenden Werbeinhalten verpflichtet sich der Webmaster für ein Erscheinen des jeweiligen Inhaltes in einer dem generellen Aufruf der Seite sowie der Anzahl der vergebenen Werbeplätze angemessenen Weise zu sorgen sowie eine ungleiche Bevorzugung von Bannern anderer Werbetreibender der gleichen Kategorie zu unterlassen.
- Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren Zweck dem der weggefallenen Bestimmung möglichst nahe kommt.
- Die „Preisliste“ ist Bestandteil dieses Vertrages. Soweit in diesem Vertrag von jener Liste die Rede ist, gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots des Werbetreibenden auf der Website veröffentlichte und dort einsehbare Preisliste. Der Werbetreibende kann jederzeit die schriftliche Übersendung der für seinen Vertrag gültigen Preisliste verlangen.