Wahlwerbung
7.2.2026
Von Lucie Vorlíčková, Thorsten Kerbs, Michael Schubert

Kandidatenlisten zwischen Gesetz und Lebensrealität

Viele Namen, wenig Mandatsbereitschaft - das systemische Nachrücker-ProblemLucie Vorlíčková, Thorsten Kerbs und Michael Schubert kandidieren bei der Tutzinger Gemeinderatswahl für die "Tutzinger Liste"

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In der Rubrik “Tutzinger Durchblick” hat vorOrtnews mit dem Artikel “Das Nachrücker-Problem” bereits im Oktober letzten Jahres die wohl wichtigste Frage zur Kommunalwahl gestellt: “Wie viel Interesse haben diejenigen, die am 8. März auf den diversen Listen stehen werden, wirklich und auch längerfristig an den lokalen Geschicken von Tutzing?” Die Recherche von vorOrtnews hat ergeben, “dass in Tutzing über Jahre in keinem einzigen Fall die erste Person mit den nächstmeisten Stimmen in den Gemeinderat nachgerückt ist”. Das Nachrücker-Problem

Eine veränderte persönliche Lebenssituation kann natürlich dazu führen, dass der oder die Gewählte im konkreten Fall dem Nachruf in den Gemeinderat dann aus persönlichen Gründen nicht folgen kann. Aber das eigentliche Problem liegt tiefer – und hat weniger mit veränderten Lebenssituationen oder mangelnder Verlässlichkeit einzelner Personen zu tun als insbesondere mit veralteten Vorgaben zur Aufstellung von Wahlvorschlägen (sog. Kandidatenlisten).

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Das Nachrücker-Problem ist weniger ein persönliches als ein systemisches

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Die Zahl der Personen, die am 8. März 2026 auf den Wahllisten für den Tutzinger Gemeinderat kandidieren (ohne Ersatzkandidierende) © Grafik: L.G.

Das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz geht davon aus, dass es problemlos möglich sei, jeweils vollständige Kandidatenlisten zu besetzen. Dass also jede Partei und Wählervereinigung einer Kommune jeweils so viele Personen zur Wahl vorschlagen kann, wie Sitze im Gemeinderat zu vergeben sind. In Tutzing sind das aktuell jeweils 20 Personen.

Die heutige Realität in vielen Kommunen – und das gilt auch für Tutzing – sieht aber anders aus. Die Bereitschaft der Bürger, sich langfristig kommunalpolitisch zu engagieren, ist spürbar zurückgegangen. Berufliche Belastungen, familiäre Verpflichtungen und eine insgesamt komplexere Lebensrealität lassen immer weniger Menschen den persönlichen Spielraum für das anspruchsvolle Ehrenamt im Gemeinderat.

Hinzu kommt, dass die Anforderungen an kommunale Mandatsträger kontinuierlich steigen: Sitzungsmarathons, Aktenberge und (für Nicht-Fachleute zu) komplexe Arbeitsthemen bei überbordender Bürokratie. Auch schrecken eine zunehmende Polarisierung und gestiegene Haftungsrisiken ab.

Das führt zu dem von Dr. Goslich aufgezeigten Phänomen, dass Kandidatenlisten mit Personen „aufgefüllt“ werden, die es sich gar nicht wünschen, in den Gemeinderat gewählt zu werden. Das „Nachrücker-Problem“ ist also weniger ein persönliches als ein systemisches. Nun sind zwar auch Kandidatenlisten mit weniger als 20 Personen möglich, denn das Gesetz lässt zu, zwei oder auch drei Listenplätze mit nur einer Person belegen zu lassen.

Der Nachteil und auch die Benachteiligung kleinerer Gruppierungen liegt dabei aber auf der Hand: Vollbesetzte Listen haben bessere Chancen auf mehr Sitze. Denn Stimmen für einzelne Kandidaten zählen auch für die Gesamtliste. Zudem suggeriert eine volle Liste dem Wähler: “Wir sind breit aufgestellt und (personen)stark”. Dass es jedoch selbst großen Parteien nicht mehr gelingt, 20 Kandidaten zu mobilisieren, die den ernsthaften Willen mitbringen, tatsächlich in den Gemeinderat gehen zu wollen, zeigt nicht nur die eingangs erwähnte Recherche von vorOrtnews.

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Die Aufgaben in einer Gemeinde wie Tutzing sind vielfältig und komplex, und die Anforderungen an kommunale Mandatsträger steigen kontinuierlich. © BG

Freiwillig vollzogene Transparenz schützt die Wähler vor (unliebsamen) Überraschungen

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Viel Interesse gibt es oft an Gemeinderatssitzungen in Tutzing - aber die Bereitschaft, sich langfristig kommunalpolitisch zu engagieren, ist spürbar zurückgegangen © Lucie Vorlíčková

Wünschenswert wäre in naher Zukunft eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen an die gesellschaftlichen Realitäten, indem beispielsweise die Kandidatenlisten gekürzt werden. Bis dahin aber kann nur eine im Vorfeld der Wahl freiwillig vollzogene Transparenz dem Wähler gegenüber Klarheit darüber verschaffen, wer im Nachrückfall bereit ist, das Mandat unter allen Bedingungen anzunehmen. Damit die Wähler vor (unliebsamen) Überraschungen geschützt sind und der Gemeinderat bestmöglich die Summe der Wahlentscheidungen widerspiegelt.

Von den für die Kommunalwahl am 8. März präsentierten Kandidatenlisten hat bisher allein der Bürgerverein Tutzinger Liste e.V. transparent gemacht,
• wer tatsächlich am 8. März als Spitzenkandidat sofort die ehrnamtliche Arbeit im Gemeinderat aufnehmen bzw. fortsetzen will,
• wer als Nachrücker verbindlich bereit steht und
• wer als Unterstützer kommunalpolitisch zwar aktiv mitarbeitet, ein Mandat im Nachrückfall aber zunächst den intern vereinbarten Nachrückern überlässt. Ein Kreuz für Unterstützer ist dabei dennoch wichtig: Es stärkt die Liste insgesamt, weil die Stimme als Listenstimme zählt.

Dem kommunalen Wahlgesetz täte eine Anpassung an die veränderte Lebensrealität gut

Es braucht eine offene gesellschaftliche Diskussion darüber, wie kommunale Demokratie unter veränderten Lebensrealitäten und wachsenden Belastungen so organisiert werden kann, dass sie verlässlich bleibt und den Wählerwillen möglichst präzise abbildet. Denn ein funktionierender Gemeinderat hängt nicht von langen Kandidatenlisten ab, sondern von einzelnen Menschen, die kompetent arbeiten können und bereit sind, diese inzwischen zeitintensive und höchst komplexe ehrenamtliche Arbeit im Gemeinderat auch tatsächlich zu leisten. Kleine, nachvollziehbare Anpassungen der Regeln und Prozesse könnten hier viel bewirken – wenn sie transparent kommuniziert werden und vor Ort praktisch umsetzbar sind.

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Lucie Vorlíčková, Thorsten Kerbs, Michael Schubert

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