Vorsorge
4.6.2026
Von vorOrt.news

Parken trotz Verbot: Abschleppung droht nicht

Weil die Zufahrt zum Midgardhaus breit genug ist, gibt es nur ein Bußgeld

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Heute wie fast immer an schönen Tagen: Die Feuerwehranfahrtszone beim Midgardhaus wird zugeparkt. Die betreffenden Autofahrer müssen aber nicht befürchten, dass ihre Fahrzeuge abgeschleppt werden. © L.G.

Heute war es wie immer in Ufernähe am Starnberger See: Einige der in diesem Bereich geltenden Halte- und Parkverbote wurden großzügig ignoriert. Die Zufahrstraße zum Midgardhaus beispielsweise ist auf der Südseite als Feuerwehranfahrtszone gekennzeichnet - dort darf nicht geparkt werden. Doch als gäbe es die betreffenden Schilder nicht, standen auf diesem Streifen auch heute etliche parkende Autos. Ihre Fahrer müssen aber offenkundig nicht befürchten, dass ihre Autos abgeschleppt werden.

Dass ihnen keine Abschleppung droht, bestätigte uns heute ein Kontrolleur des Zweckverbands Kommunale Dienste Oberland, der dort unterwegs war. Die Fahrbahn sei nämlich trotzdem noch breit genug, erläuterte er, so dass Feuerwehrfahrzeuge im Notfall durchkommen könnten. Das scheinen die betreffenden Fahrer zu wissen.

Ein Bußgeld von vielleicht 30 Euro störe sie wahrscheinlich nicht, murmelten wir vor uns hin. In solchen Fällen werde ein Bußgeld von 55 Euro verlangt, erwiderte der Kontrolleur. Immerhin.

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