Verkehr
20.8.2026
Von vorOrt.news

Eine Straße mit zwei Namen

Die „Elly-Ney-Straße“ heißt ab September „Am Seeblick“ – aber beide Bezeichnungen bleiben noch eine Weile

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Der Tutzinger Doppelname

In Tutzing gibt es neuerdings eine Straße mit zwei Namen: „Elly-Ney-Straße“ hieß sie bisher, das betreffende Schild befindet sich auch nach wie vor an der Abzweigung von der Straße „Am Pfaffenberg“ hinauf zur dort befindlichen Wohnsieldung. Inzwischen ist aber noch ein weiteres Schild angebracht worden. „Am Seeblick“ steht drauf.

Der doppelte Name ist kein Versehen der Verwaltung, sondern das sichtbare Zwischenergebnis eines Streits, der Tutzing seit fast einem Jahr beschäftigt. Zum 1. September wird die Umbenennung in „Am Seeblick“ offiziell – ganz verschwinden wird das alte Schild aber auch dann nicht: Der Gemeinderat hat eine Übergangsfrist bis zum 1. September 2028 beschlossen, in der beide Bezeichnungen parallel angebracht bleiben.

Auslöser war ein Antrag des Tutzinger Jugendbeirats. Die Pianistin Elly Ney (1882–1968), Namensgeberin der Straße, habe den Nationalsozialismus offen unterstützt, argumentierten die jungen Antragsteller. Der Gemeinderat folgte dem Antrag im September vergangenen Jahres und beschloss zugleich, die Elly-Ney-Büste an der Brahmspromenade zu entfernen – ein Thema, das bereits 2009 diskutiert worden war und damals mit einer erläuternden Texttafel endete. Nach kontroverser Debatte einigte sich der Gemeinderat im April dieses Jahres schließlich auf den neuen Namen „Am Seeblick“; eine zunächst erwogene Erweiterung des Namens „Am Pfaffenberg“ wurde wieder fallengelassen.

Der Beschluss stieß bei einem Teil der Anwohner der Privatstraße auf Widerstand. Mehrere von ihnen sollen nichts von der geplanten Umbenennung erfahren haben. Die beiden Vorsitzenden des Jugendbeirats widersprachen dem im Gemeinderat: Man sei von Haus zu Haus gegangen, ein Drittel der Anwohner sei dafür, ein Drittel dagegen und ein Drittel neutral gewesen.

Darf eine Gemeinde nur öffentliche oder auch private Straßen benennen?

Hinter der Formfrage steckt eine grundsätzlichere: ob die Gemeinde eine Straße überhaupt umbenennen darf, die sie selbst nicht als öffentliche Verkehrsfläche übernehmen will. Bürgermeister Ludwig Horn kündigte an, die Rechtslage noch einmal prüfen zu lassen: „Ich habe kein Interesse an einem Verwaltungsfehler.“

Nach Artikel 52 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes dürfen Gemeinden Namen für öffentliche Straßen vergeben. In der Rechtsprechung wird dieses Recht jedoch auch auf formal private Straßen ausgeweitet, wenn diese öffentlich zugänglich sind und eine Adress- und Orientierungsfunktion für die Allgemeinheit haben – etwa weil Rettungsdienste, Post oder Müllabfuhr auf sie angewiesen sind.

Eigentum oder eine förmliche Widmung der Fläche sind dafür nicht nötig. Für Diskussionsstoff unter den Anwohnern sorgt dabei ein scheinbarer Widerspruch: Die Gemeinde lehnt eine Übernahme der Straße mit dem Argument ab, sie sei nicht öffentlich – benennt sie aber gleichzeitig um, als wäre sie es. In ähnlichen Fällen mit NS-Bezug haben Gerichte die Umbenennungskompetenz von Gemeinden meist bestätigt; eine Pflicht zur Übernahme von Reinigung, Beleuchtung oder Winterdienst lässt sich daraus aber nicht zwingend ableiten. Rechtlich sind das zwei getrennte Fragen.

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Bei Banken, Versicherungen und Arbeitgebern müssen Anwohner ihre neue Adresse selbst hinterlegen

Unabhängig von dieser Diskussion laufen die Verwaltungsabläufe zum 1. September bereits an. Alle betroffenen Anwohner und Grundstücksbesitzer wurden schriftlich informiert, die Hausnummern bleiben unverändert. Die Gemeinde hat die neue Bezeichnung bereits an das zuständige Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung gemeldet, das die amtlichen Karten und Kataster entsprechend anpasst - Grundlage auch für Post- und Paketdienste, Versorgungsunternehmen, Rettungsdienste und Navigationssysteme.

Die Adressänderung im Einwohnermeldeamt sowie bei Gewerbeanmeldungen übernimmt die Gemeindeverwaltung automatisch. Wer seinen Personalausweis aktualisieren lassen möchte, kann dafür über die Homepage der Gemeinde, telefonisch unter 08158 2502 310 oder per E-Mail an [email protected] einen Termin vereinbaren. Reisepässe müssen nicht geändert werden. Bei privaten Stellen wie Banken, Versicherungen oder Arbeitgebern müssen Anwohner ihre neue Adresse dagegen selbst hinterlegen.

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