Verkehr
2.10.2026
Von vorOrt.news

Auffallende Häufung von Unfallfluchten

Zwei Fälle in Tutzing an einem Tag – Bis drei Jahre Freiheitsstrafe drohen - Schnelle Meldung kann helfen

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Ein Kratzer im Lack, eine Delle im Kotflügel – und vom Verursacher keine Spur: Gleich vier Unfallfluchten an geparkten Autos meldet die Polizei Starnberg aus den vergangenen Tagen. Zwei davon ereigneten sich in Tutzing, je eine in Starnberg und in Berg. Zusammen summiert sich der Schaden nach Schätzungen der Polizei auf rund 20 000 Euro. In allen vier Fällen haben sich die Verantwortlichen einfach davongemacht, ohne zu warten oder den jeweiligen Schaden zu melden.

Zweimal in Tutzing: am Krankenhaus und in der Hauptstraße

Den ersten Tutzinger Fall gab es am 29. September auf dem Besucherparkplatz des Krankenhauses in der Bahnhofstraße. Eine 51-Jährige aus dem Landkreis Starnberg hatte ihren Audi dort zwischen 6.45 und 15.45 Uhr abgestellt. In dieser Zeit streifte ein unbekanntes Fahrzeug die linke Seite ihres Wagens. Schaden: etwa 2000 Euro.

Am selben Tag traf es mitten im Ort eine 63-jährige Tutzingerin. Sie hatte ihren BMW zwischen 11 und 12.05 Uhr in der Hauptstraße am rechten Fahrbahnrand geparkt, gegenüber der Buchhandlung Held. Als sie zurückkam, entdeckte sie einen Kratzer am vorderen linken Kotflügel. Den Schaden schätzt die Polizei auf rund 1000 Euro.

Deutlich teurer wurde es in Starnberg. Ein 43-jähriger Starnberger hatte seinen Ford Transit im Almeidaweg abgestellt, in Fahrtrichtung B 2. Zwischen 12.55 und 15.30 Uhr rammte ein Unbekannter den Transporter vorne links. Die Polizei spricht von einem massiven, frischen Unfallschaden, die Rechnung dürfte bei rund 15 000 Euro liegen. Der jüngste Fall stammt vom Donnerstag, 1. Oktober, aus Berg. Ein 48-Jähriger aus dem Landkreis Aichach-Friedberg hatte seinen Opel zwischen 10.30 und 11.15 Uhr in einer Haltebucht neben der Perchastraße geparkt. Auch hier traf es den vorderen linken Kotflügel, auch hier sind es etwa 2.000 Euro Schaden.

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Ein Zettel unter dem Scheibenwischer reicht meist nicht

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Ein Zettel oder eine Visitenkarte hinter dem Scheibenwischer genügt nach gängiger Rechtsprechung allenfalls bei echten Bagatellschäden © obs - HUK Coburg

Was viele als „Parkrempler“ abtun, ist eine Straftat. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort nach Paragraf 142 Strafgesetzbuch kann mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Das gilt ausdrücklich auch auf öffentlich zugänglichen Kunden- und Besucherparkplätzen wie dem am Tutzinger Krankenhaus. Wer einen fremden Wagen beschädigt, muss eine angemessene Zeit warten und, wenn niemand kommt, unverzüglich die Polizei verständigen. Ein Zettel oder eine Visitenkarte hinter dem Scheibenwischer genügt nach gängiger Rechtsprechung allenfalls bei echten Bagatellschäden. Wer sich innerhalb von 24 Stunden freiwillig meldet, kann bei geringem Schaden an einem geparkten Auto auf eine mildere Strafe oder sogar Straffreiheit hoffen. Bei Schäden ab etwa 1300 Euro droht dagegen häufig der Verlust des Führerscheins, wie das Fachportal fachanwalt.de erläutert. Über eine Reform, die Unfallflucht mit reinem Sachschaden zur Ordnungswidrigkeit herabstufen würde, wird seit Jahren diskutiert, unter anderem fordert dies der Autoclub ADAC. Geltendes Recht ist sie nicht. Für die Geschädigten ist die Sache in jedem Fall ärgerlich: Bleibt der Verursacher unbekannt, zahlt keine fremde Haftpflichtversicherung. Den Schaden trägt dann die eigene Vollkasko – oder der Halter selbst.

Zeugen gesucht

Die Polizei hofft nun auf Beobachtungen von Passanten, Anwohnern oder Besuchern des Krankenhauses. Hinweise zu allen vier Fällen nimmt die Polizeiinspektion Starnberg unter der Telefonnummer 08151 3640 entgegen.

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